Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften

Der Anteil am Geschäftsvermögen und -gewinn stellt ein Sondervermögen und -einkommen dar. In der Regel besitzen die Gesellschafter aber noch übriges Privatvermögen und Privateinkommen. Für das übrige Einkommen und Vermögen gelten die allgemeinen Ausscheidungsregeln.