Abschreibung auf Beteiligungen
Abschreibung auf Beteiligungen
Abschreibungen auf Beteiligungen von 10 % des Grund- oder Stammkapitals der anderen Gesellschaft werden gemäss § 62 Abs. 4 StG dem steuerbaren Gewinn zugerechnet, wenn eine nachhaltige Erholung des Wertes der Beteiligungen eingetreten ist und die seinerzeitige Abschreibung geschäftsmässig nicht mehr begründet ist.