Folgen der Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Folgen der Verletzung der Geheimhaltungspflicht
Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann neben arbeitsrechtlichen Folgen und allfälliger Strafverfolgung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) auch Schadenersatzklagen der geschädigten Steuerpflichtigen zur Folge haben.