Folgen der Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Folgen der Verletzung der Geheimhaltungspflicht

Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht kann neben arbeitsrechtlichen Folgen und allfälliger Strafverfolgung wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) auch Schadenersatzklagen der geschädigten Steuerpflichtigen zur Folge haben.