Veranlagungsbehörde Aufgabe
Veranlagungsbehörde Aufgabe
Das Veranlagungsverfahren zeichnet sich durch ein zweiseitiges Zusammenwirken der Steuerbehörde und des Steuerpflichtigen aus. Zentraler Grundsatz des «gemischten» oder «ordentlichen» Veranlagungsverfahrens bildet die Mitwirkung des Steuerpflichtigen an der Sachverhaltsermittlung. Der Veranlagungsbehörde stehen - sofern die Angaben des Steuerpflichtigen nicht genügen - Mittel wie der Beizug von Sachverständigen, die Durchführung von Augenscheinen und die Einsicht in Geschäftsbücher und Belege zur Verfügung.