4.7-2.1
Gebührenordnung Stadtarchiv
vom 01.08.2005 (Stand 01.08.2005)
Gestützt auf § 1A und § 2 der Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden vom 8.12.1966 / 21.9.1983 und in Ausführung von Art. 17 des Reglementes des Stadtarchivs Winterthur vom 2.10.1981 erlässt der Stadtrat ab 1.8.2005 folgende Gebührenordnung:
Art. 1 Fotokopien von Archivalien (ausnahmsweise)
A4: Fr. 0.50 / Kopie
A3: Fr. 1 / Kopie
Landbote: Fr. 10 / Film + Kopien
Klassenlisten: Fr. 10 + Kopien
Grundgebühr für Versand (Arbeit/Rechnung/Verpackung/Porto): Fr. 15
Art. 2 Digitalisierung (ohne Nachbearbeitung)
a. Pläne 300 dpi, jpg-Format:
1. Scan bis A3: Fr. 8 / Stk.
2. Scan >A3: Fr. 15 / Stk.
b. Digitalaufnahmen: nach Aufwand
c. CD / DVD brennen (inkl Rohling): Fr. 15
d. Farbkopie A3: Fr. 5
Art. 3 Bereitstellungsaufwand
Plandossiers: Fr. 10
Mikrofilme: Fr. 5 ab 2. Film
Benutzung Reprogeräte mit Fremdvorlagen:
Ausleihe von Architekturmodellen (ab Magazin): Fr. 100
Art. 4 Besondere Bemühungen
Für besondere Bemühungen im Interesse von Privaten (Bescheinigungen Erbsachen, Datenbankauszüge etc) kann der Stadtarchivar eine dem Zeitaufwand entsprechende Gebühr festlegen. (Basis 70.–/ Stunde).
Art. 5 Copyright
Das Copyright wird für den vereinbarten Zweck unter Voraussetzung der üblichen Quellenangabe erteilt, bleibt aber beim Stadtarchiv. Für kommerzielle Nutzung wird eine Gebühr von Fr. 150.– erhoben.
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