7.2.2-7
Golfplatz Rossberg
/ emp d Gem ind
\~~' Stadt Winterthur 1 Kanton Zürich
Privater Gestaltungsplan „Golfplatz Rossberg" Mit Zustimmung des Grassen Gemeinderates
Bauvorschriften
Zustimmun g de Gra ssen Gemeinderates vom : 25.9.2000
Im Amts bl at ausgeschrieben am : 6. 10.2000
Vom Regierungsrat genehmigt mit Besch lu ss Nr. gb1 am 27. Juni 2001
Gesuchstell er:
Privater Gestaltungsplan „Golfplatz Rossberg"
Bauvorschriften
Art. 1 Zweck
Der private Gestaltungsplan Golfplatz Rossberg bezweckt die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Erstellung und den Betrieb eines 18- Loch-Golfplatzes im Gebiet Rossberg unter Bewahrung der baulichen Struktur des Weilers, verbunden mit einer ökologischen Aufwertung der Landschaft und der Erhaltung des Naherholungsgebiets für die Winterthurer Bevölkerung.
Art. 2 Bestandteile und Geltungsbereich
Der Gestaltungsplan besteht aus diesen Bauvorschriften sowie dem Golfplatzbereichsplan im Mst. 1 : 2'000.
Das Gebiet des Gestaltungsplans ist im Golfplatzbereichsplan abgegrenzt.
Art. 3 Ergänzendes Recht
Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten im Gestaltungsplanbereich das kantonale Planungs- und Baugesetz sowie die kommunale Bau- und Zonenordnung.
Art. 4 Überbauung Kernbereich
Für die Überbaung des Kernbereichs gelten die Bauvorschriften für die Kernzone IV, (Art. 24 - 30 BO) mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen:
Art. 24 Gebietscharakter
Der Rossberg ist eine ursprüngliche Bauernsiedlung im Sinne von
Art. 24 Abs. 1 BO.
Art. 30 Nutzweise
Sämtliche Gebäude dürfen dem Zweck des Gestaltungsplanes entsprechend genützt werden. Die bestehende Bausubstanz ist primär für die Zwecke des Golfplatz-Betriebes zu nutzen (Unter-
bringung von Geräten und Maschinen für den Unterhalt, Wohnraum Betriebspersonal).
Art. 5 Baubereich Klubhaus
Der Baubereich Klubhaus (Legende Golfplatzbereichsplan Ziff. 2.2) ist bestimmt für die Erstellung eines Golf-Klubhauses mit einer anrechenbaren Geschossfläche vom max. 1800 m2. Der Neubau hat sich gut in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen und ist unter Rücksichtnahme auf die bestehende Bebauung architektonisch gut zu gestalten.
Das Klubhaus ist dem Weiler Rossberg zuzuordnen und hat die für diesen Weiler geltenden Bauvorschriften einzuhalten.
Das Klubhaus darf nur erstellt werden, wenn im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Nachweis erbracht wird, dass die im Klubhaus geplanten Nutzungen dannzumal nicht anderweitig in der bestehenden Bausubstanz realisiert werden können.
Art. 6 Baubereich Driving Range (Übungsplatz)
Der Baubereich Driving Ranch dient der Erstellung eines gedeckten Unterstandes mit einer Höhe vom max. 4 Metern und einer Länge von max. 30 Metern.
Art. 7 Bereich Golfanlage
1. Der Bereich Golfanlage dient der Erstellung einer 18-Loch-Golfanlage mit den Elementen Spielbahnen und regionstypischen ökologischen Ausgleichsflächen.
2. Die Ausgestaltung der Golfbahnen und Ausgleichsflächen hat nach den Plänen Baubereiche und Umgebungsplan zu erfolgen. Spieltechnisch oder ökologisch begründete Abweichungen sind im Baubewilligungsverfahren möglich.
3. Terrainveränderungen sind zu minimieren. Wo Aufschüttungen oder Abgrabungen aus spieltechnischen oder gestalterischen Gründen erforderlich sind, ist auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen. Steile Böschungen sind zu vermeiden. · 4. Die ökologischen Ausgleichsflächen umfassen folgende Gestaltungselemente:
flache Stillgewässer mit Verlandungszonen
Feuchtgräben mit Röhricht und Hochstauden
Hecken mit Krautsaum und Hochstaudenflur Einzelbäume und Streuobstbestände
gestufte Waldränder mit Krautsäumen
artenreiche, standortgerechte Wiesen
- Waldaufforstungsflächen
Art. 8 Unterhalt der Golfanlage
Der Bereich Golfanlage mit den ökologischen Ausgleichsflächen ist fachgerecht zu unterhalten.
Das detaillierte Unterhaltskonzept (Unterhalt der Ausgleichsflächen unter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Düngekonzept für den Unterhalt der Golfflächen) wird im Baubewilligungsverfahren festgesetzt. Der im Umweltverträglichkeitsbericht dargestellte Standard ist verbindlich.
Art. 9 Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten
Das Gebiet des Golfplatzes muss als Fruchtfolgefläche erhalten bleiben, d.h. es muss in Krisenzeiten auf behördliche Anordnung hin für die landwirtschaftliche Nutzung rekultiviert werden können.
Art. 10 Empfindlichkeitsstufe
Für das Gestaltungsp\angebiet gilt die Empfindlichkeitsstuffe III gemäss Lärmschutzverordnung.
Art. 11 Erschliessung
Die Erschliessung des Weilers Rossberg erfolgt über das bestehende Strassennetz.
Die Parkplätze sind gemäss Plan anzulegen.
Die Wanderwegverbindungen sind zu erhalten. Wo Wege überspielt werden müssten, sind diese entweder zu verlegen oder so zu sichern, dass Wanderer von Golfbällen nicht getroffen werden können (Abschirmung durch Pflanzensaum, Tieferlegung, in letzter Priorität Anbringung von Fangnetzen). Die erforderlichen Anordnungen werden im Baubewilligungsverfahren getroffen.
Art. 12 Energieversorgung
Die Energieversorgung hat über eine standortgerechte Heizzentrale (wenn möglich Ho\zschnitzelheizung) zu erfolgen.
Art. 13 Inkrafttreten
Der Gestaltungsplan tritt am Datum der amtlichen Publikation der regierungsrätlichen Genehmigung in Kraft.
..@xemplar---der- Gemein~ Kanton Zürich 'W\ Stadt Winterthur Privater Gestaltungsplan "Golfplatz Rossberg" Mit Zustimmung des Grossen Gemeinderates Golfplatzbereichsplan 1:2'000 Zustimmung des ssen Gemeinderates vom:
Der Präsident: · lss/ Der Sekretär: A'. §C:UU.U~ Im Amtsblatt ausgeschrieben am:
am 2 7. Juni 2001 Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Bauherr:
Verfasser:
PETER KESSLER • PASCAL GREDER AG LANDSCHAFTS- UND GOLFPLANUNG 4011 BASEL • SCHWEIZERGASSE 6 TEL ++41 (0)61 281 01 32 • FAX. ++41 (0)61 281 01 38 • E-MAIL keaaler..greder@bluewln.ch LEGENDE 1. ORIENTIERENDER INHALT bestehende oberirdische Parkplätze bestehende Verkehrserschliessung bestehende Hecken bestehende Einzelbäume
bestehende Hochstamm-Obstbäume bestehende Strassen und Feldwege bestehende offizielle Wanderwege 1~ Fliessgewässer I,„:.:• < 1 bestehende Bauten Wald Waldabstandslinie 1Om l~I Fischzucht 2. ZU GENEHMIGENDER INHALT 2.1 Perimeter, usw.
t-·-·-·-1 Gestaltungsplanperimeter 1~1 wegfallende Hecken ·, 1 @ wegfallende Bäume
1
-;;!/- 1 wegfallende Feldwege "•t verschobene Feldwege
1 neue Feldwege für neue Wanderwegführung aufgehobener offizieller Wanderweg welcher durch eine neue Wegführung ersetzt wird neue oberirdische Parkplätze 2.2 Bereich bebaubare Flächen E--=i Abgrenzung bebaubare Fläche:
Weiler Rossberg / Golfanlage E---:3 Abgrenzung bebaubare Fläche:
Driving-Rangeinfrastrukturen / Golfanlage ~ Abbruch und Ersatzbau für Clubhaus 2.3 Bereich für Golfanlagen 2.3.1 Golfflächen 2.3.1 .1 lntensivflächen Tees Fairway (Spielbahn) mit Spielachse, und Spielbahnnummer Greens Sandbunker (innerhalb Fairways, Roughs und Semiroughs) Semirough neue Gebäude (Blitzschutzhütte)
f. ......... j Golfverbindungswege 2.3.1.2 Extensivflächen Rough Speicherweiher 2.3.2. Ökologische Ausgleichsfläche (Naturnahe Zonen und Biotope) Artenreiches Dauergrünland mit teilweiser landwirtschaftlicher Nutzung Neue Hecke mit standortheimischen Arten (Raum und Schutz) neue standortheimische Einzelbäume • neue Hochstamm-Obstbäume Streuobstbestände in Dauergrünland l ·-:-:.:: „ ..„ .::.:.„.: .. ..:: , Stillgewässer mit Verlandungszonen ... „ .... ' Bäche mit unterschiedlichem Profil KEMPTTH1 300 401 100 200 0 '