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Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich
Konzept berufliche Grundbildung der Stadt Zürich Stadtratsbeschluss vom 1. Juli 2015 (590) Gültig ab 1. August 2015
Inhaltsverzeichnis 1 Konzeptgrundlagen 4 1.1 Zweck und Inhalt 4 1.2 Ausgangslage 4 1.3 Abgrenzung 4 1.4 Bildungstypen 5 1.5 Leitbild und Grundsätze 5 2 Organisation und Struktur der städtischen 5 beruflichen Grundbildung 2.1 Zuständigkeit und Verantwortung 5 2.2 Qualitätsmanagement 6 2.3 Gremien berufliche Grundbildung 6 2.3.1 Steuerungskommission STEKO 6 2.3.2 Fachkommission FAKO 7 2.3.3 ERFA-Gruppen 8 2.4 Rollen in den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben 9 2.4.1 Berufsbildungskoordinator/-in BBK 9 2.4.2 Berufsbildungsverantwortliche/r BBV 10 2.4.3 Berufsbildner/-in BB 11 2.4.4 ERFA-Gruppen in den Dienstabteilungen und Lehr- 12 betrieben 2.4.5 Lernenden-Treffs 12 2.5 Berufsbildung Stadt Zürich 12 2.6 Lehrstellenmarketing und Employer Branding 13 3 Anstellung und Ausbildung von Lernenden 14 3.1 Ausbildungsaufwand 14 3.2 Gewinnung 14 3.3 Selektion 14 3.4 Anstellung 15 3.5 Lehrvertrag 15 3.6 Case Management 16 3.7 Ausbildungsformen 16 3.8 Betriebliche Ausbildung 18 3.9 Ausbildung an der Berufsfachschule 19 3.10 Überbetriebliche Kurse 19 3.11 Stadtinterne Kurse 19
4 Weiterbeschäftigung und Nachwuchsförde- 20 rung 4.1 Allgemein 20 4.2 Berufserfahrungsjahr 20 5 Gesamtstädtische Veranstaltungen 20 5.1 Berufsbildende 21 5.2 Lernende 21 Anhang I Abkürzungen und Glossar 22 II Bildungssystem Schweiz 23
1 Konzeptgrundlagen 1.1 Zweck und Inhalt Das Konzept berufliche Grundbildung ist die Grundlage für die Ausbildung der Lernenden in der Stadtverwaltung Zürich. Es bil- det mit ihren ausführenden Bestimmungen (Leitbild, Merkblätter und Infoblätter) einen einheitlichen Rahmen. Das Konzept – regelt die Zuständigkeiten, Strukturen und Rollen in der be- ruflichen Grundbildung auf gesamtstädtischer Ebene sowie auf der Ebene der Dienstabteilungen und Lehrbetriebe; – legt die Koordination zwischen Berufsbildung Stadt Zürich, den Departementen und Dienstabteilungen fest; – begünstigt die Ausbildungsgemeinschaft Stadtverwaltung Zürich mit ihren unterschiedlichen Lehrbetrieben; – fördert eine qualitativ hochstehende berufliche Grundbildung. 1.2 Ausgangslage Das duale System der beruflichen Grundbildung beruht auf der Kombination von Praxis und Theorie. Die Ausbildung erfolgt in den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbe- triebliche Kurse. Die privaten und öffentlichen Organisationen der Arbeitswelt (OdA) tragen dieses System gemeinsam. Sie vermitteln die be- rufspraktische Ausbildung sowie die Handlungskompetenzen und übernehmen als Lehrbetrieb eine besondere Verantwortung, indem sie die Jugendlichen auf ihrem Bildungsweg begleiten. Die Lernenden verpflichten sich, Arbeit im Dienst des Arbeitge- bers zu leisten und alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. Die Stadtverwaltung Zürich engagiert sich zugunsten der Ge- sellschaft und der Wirtschaft. Mit ihrem Engagement sichert sie den Berufsnachwuchs und tritt so dem Fachkräftemangel entgegen. 1.3 Abgrenzung Mit diesem Konzept wird die berufliche Grundbildung der Stadt- verwaltung Zürich geregelt. Das Engagement der Stadtverwaltung Zürich bei der Ausbildung in den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II oder in der Tertiärstufe ist nicht Gegenstand dieses Konzepts.
Es stützt sich auf das Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Verordnung über die Berufsbildung, das Obligationenrecht, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung, die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung sowie das Personalrecht der Stadt Zürich. 1.4 Bildungstypen Gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung dauert die beruf- liche Grundbildung zwei bis vier Jahre: – Die zweijährige Grundbildung schliesst in der Regel mit ei- ner Prüfung ab und führt zum eidgenössischen Berufsat- test EBA. Sie ermöglicht vorwiegend praktisch begabten Jugendlichen einen auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Ab- schluss. Aufgrund der Ausbildungsinhalte ist der Anschluss an eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mög- lich. EBA-Lernende sollen, wenn möglich, mit einer EFZ- Grundbildung gefördert werden; – Die drei- bis vierjährige Grundbildung schliesst mit einem Qualifikationsverfahren ab und führt zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis; – Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis führt zusammen mit dem Abschluss einer erweiterten Allgemeinbildung zur Be- rufsmaturität. 1.5 Leitbild und Grundsätze Das Leitbild und die Grundsätze der städtischen beruflichen Grundbildung werden in einem separaten Dokument festgehalten. 2 Organisation und Struktur der städtischen beruflichen Grundbildung 2.1 Zuständigkeit und Verantwortung Lehrstellenplanung, Selektion, Ausbildung und Betreuung der Lernenden obliegen den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben. Die Dienstabteilungen und Lehrbetriebe – stellen geeignete Berufsbildende mit genügend zeitlichen Ressourcen zur Verfügung; – budgetieren die Kosten für Löhne, Einrichtungen, Schul- und Kursgelder; – regeln organisatorische Belange wie Verantwortlichkeiten oder die Bezeichnung der zuständigen Personen.
2.2 Qualitätsmanagement Gemäss Berufsbildungsgesetz sind die Anbieter von beruflicher Grundbildung dazu verpflichtet, die Qualitätsentwicklung sicher- zustellen. Über das Qualitätsmanagement koordiniert Berufsbildung Stadt Zürich die zentralen Prozesse in der beruflichen Grundbildung. Sie leistet damit einen wesentlichen Beitrag an den gesamtstäd- tischen Bildungserfolg. Den Lernenden aller Berufe und Lehrbetriebe werden möglichst gleiche Chancen und einheitliche Vorgaben geboten. Lehrbe- triebe, Berufsbildende und Lernende kennen die mess- und um- setzbaren Standards. Mit der regelmässigen Befragung der Lernenden und Berufsbil- denden der Stadtverwaltung Zürich wird die Qualität der berufli- chen Grundbildung gemessen. Die Ergebnisse der verschiedenen Organisationseinheiten und der vorhergehenden Befragungen werden miteinander verglichen und daraus die notwendigen Fol- gemassnahmen abgeleitet. 2.3 Gremien berufliche Grundbildung 2.3.1 Steuerungskommission STEKO Die Steuerungskommission erarbeitet und überwacht die strate- gische Ausrichtung der beruflichen Grundbildung. Die Steuerungskommission – erarbeitet das Konzept berufliche Grundbildung; – vernehmlasst die Anliegen der Fachkommission; – unterstützt Anträge an den Stadtrat; – bringt berufsbildungspolitische Entwicklungen der Dienst- abteilungen ein; – nimmt Stellung zu Grundsätzen der beruflichen Grundbildung. Der Steuerungskommission steht ein Antragsrecht an die Vor- steherin oder den Vorsteher des Finanzdepartements zur Verab- schiedung von Richtlinien für die berufliche Grundbildung gemäss
Art. 184 Abs. 1 AB PR zu.
Sie kann das Konzept berufliche Grundbildung anpassen, überar- beiten und dem Stadtrat zum Beschluss vorlegen. Sie vernehm- lasst Weisungen zur beruflichen Grundbildung und überprüft den Vorschlag von Berufsbildung Stadt Zürich über die Zusammen- setzung der Steuerungskommission. Die Kommission besteht aus sieben bis zehn Mitgliedern. Neben Vertretungen von Berufsbildung Stadt Zürich, dem Laufbahn- zentrum und der Fachschule Viventa sollen die Geschlechter, Berufsgruppen, Departemente und Dienstabteilungen ausgewo- gen vertreten sein. Auf Vorschlag von Berufsbildung Stadt Zürich wählt der Stadtrat die Mitglieder der Steuerungskommission für eine Amtszeit von vier Jahren. Die Leitung von Berufsbildung Stadt Zürich ist mit beratender Stimme vertreten. Die Mitglieder gehören zum oberen Kader oder zur Geschäfts- leitung einer Dienstabteilung. Sie sind mit berufsbildungspoliti- schen Themen vertraut und Entscheidungsträger/-innen für sol- che Fragestellungen in ihrer Dienstabteilung. Die Steuerungskommission trifft sich in der Regel dreimal jähr- lich und wird von der Präsidentin oder vom Präsidenten geleitet. Bei Bedarf erstattet sie dem Stadtrat Bericht über die aktuelle Situation der beruflichen Grundbildung. 2.3.2 Fachkommission FAKO Die Fachkommission berät über berufsgruppenübergreifende Fragen auf der operativen Ebene der beruflichen Grundbildung. Die Fachkommission – erarbeitet Richtlinien für die berufliche Grundbildung; – äussert sich zu Marketingmassnahmen und beteiligt sich an Veranstaltungen; – vertritt die berufliche Grundbildung der Stadtverwaltung Zü- rich nach aussen, beispielsweise in Gremien von Berufs- und Branchenverbänden oder in ähnlichen Institutionen;
– bereitet Beschlüsse zur Vernehmlassung in der Steuerungs- kommission vor, die vom Stadtrat genehmigt werden müssen; – ist dafür verantwortlich, dass Beschlüsse und Massnahmen auf Departements- und Dienstabteilungsebene umgesetzt werden. Die Fachkommission ist befugt, Stadtratsbeschlüsse und Richt- linien über die berufliche Grundbildung in den Dienstabteilungen umzusetzen. Sie befindet über gesamtstädtische Veranstaltungen, Projekte und Massnahmen; diese werden von Berufsbildung Stadt Zürich budgetiert. Anträge, die ausserhalb des Kompetenzbereichs der Kommission liegen, können an die Direktorin/den Direktor HRZ zum Entscheid oder zur Weiterleitung an die Steuerungskom- mission und den Stadtrat gerichtet werden. Die Geschlechter, Berufsgruppen, Departemente und Dienst- abteilungen sollen möglichst ausgewogen vertreten sein. Die Fachkommission besteht aus maximal 15 Mitgliedern, die von der Direktion der jeweiligen Dienstabteilung auf Antrag von Be- rufsbildung Stadt Zürich delegiert werden. Mitglieder der Fachkommission sind voll- oder teilzeitlich in der beruflichen Grundbildung tätig. Sie verfügen nebst der berufs- spezifischen Fachkompetenz über hohe methodisch-didaktische Fähigkeiten. Die Fachkommission trifft sich in der Regel viermal jährlich, wo- bei zusätzliche Zeit für die Sitzungsvorbereitung und Nachbear- beitung einzuplanen ist. Die Fachkommission wird von der Lei- tung Berufsbildung Stadt Zürich geführt. 2.3.3 ERFA-Gruppen Ziel der ERFA-Gruppen ist die gesamtstädtische Vernetzung der Berufsbildungsverantwortlichen innerhalb der Berufsgrup- pen. Sie dient in erster Linie der Erörterung von Fachfragen und dem Austausch von Informationen.
Dieses Netzwerk soll die Anliegen des Berufsstandes innerhalb und ausserhalb der Stadtverwaltung vertreten, so bei Verbänden, Organisationen der Arbeitswelt, kantonalen Gremien oder Berufs- fachschulen. Anliegen innerhalb einer Berufsgruppe können im Rahmen der Kompetenzen der Berufsbildungsverantwortlichen entschieden werden; gesamtstädtische Anliegen werden der Fachkommission unterbreitet. Jede Berufsgruppe, die innerhalb der Stadtverwaltung in verschie- denen Lehrbetrieben vertreten ist, formiert sich zu einer ERFA- Gruppe. Für kleinere Berufsgruppen werden berufsübergreifende ERFA-Gruppen gebildet. Berufsbildungsverantwortliche, die direkt oder indirekt Lernende ausbilden. Jede ERFA-Gruppe trifft sich in der Regel zweimal jährlich und wird von Berufsbildung Stadt Zürich geleitet. Berufsbildungsver- antwortliche nehmen regelmässig an den Sitzungen teil. 2.4 Rollen in den Dienstabteilungen und Lehrbe- trieben Neben den Dienstabteilungen werden auch Organisationsein- heiten wie Alterszentren, Pflegezentren oder Behörden als Lehr- betrieb bezeichnet. Die nachfolgend aufgeführten Funktionen können, je nach Situa- tion des Lehrbetriebes, von einer oder mehreren Personen wahr- genommen werden. Aufgabengebiete und Kompetenzen werden in einem Funktionsbeschrieb festgelegt und zeitliche Ressour- cen eingeplant. 2.4.1 Berufsbildungskoordinator/-in BBK Die Dienstabteilung bzw. der Lehrbetrieb bestimmt eine Person als Koordinatorin/Koordinator und Kontaktperson zu Berufsbil- dung Stadt Zürich. Sie koordiniert die berufliche Grundbildung innerhalb ihres Lehrbetriebs und sorgt für die Umsetzung der ge- samtstädtischen Beschlüsse. Die Berufsbildungskoordinatorinnen/Berufsbildungskoordinatoren – sind Ansprechpartner der Berufsbildenden ihrer Organisa- tionseinheit; – melden Berufsbildung Stadt Zürich ihre offenen Lehrstellen; – geben Berufsbildung Stadt Zürich die Mutationen ihrer Ler- nenden und Berufsbildenden bekannt; – melden Berufsbildung Stadt Zürich ihre Resultate der Qua- lifikationsverfahren; – leiten Informationen von Berufsbildung Stadt Zürich weiter an ihre Berufsbildenden. Siehe Anforderungen. die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest. Idealerweise ist diese Person im Personalwesen und/oder in der beruflichen Grundbildung tätig. Es werden die gleichen Anforde- rungen wie an Berufsbildungsverantwortliche gestellt.
Personal- kenntnisse und Kommunikationsfähigkeit sind von Vorteil. 2.4.2 Berufsbildungsverantwortliche/r BBV Die Berufsbildungsverantwortlichen im Betrieb sind für die be- rufliche Grundbildung zuständig und im Lehrvertrag namentlich erwähnt. Die Berufsbildungsverantwortlichen – stellen die Lernenden ein und betreuen sie; – sorgen dafür, dass die vorgegebenen Lern- und Leistungs- ziele erreicht werden; – erarbeiten die Ausbildungsprogramme; – sind verantwortlich für die Erstellung der Bildungsberichte bzw. der ALS und PE;
– führen gemeinsam mit den Berufsbildnern/-innen die Beur- teilungsgepräche durch; – pflegen den Kontakt zu den Eltern der Lernenden, zu den Berufsfachschulen usw.; – instruieren und unterstützen ihre Berufsbildner/-innen. Berufsbildungsverantwortliche nehmen an den Sitzungen der städtischen ERFA-Gruppen teil. Sie wirken nach Möglichkeit in Prüfungskommissionen, Branchenverbänden und anderen Be- rufsbildungsgremien mit, beispielsweise als Prüfungsexpertinnen/- experten oder üK-Referierende. Sie übernehmen weitere Aufgaben in Zusammenarbeit oder Ab- sprache mit dem/der Berufsbildungskoordinator/-in. In Absprache mit der Berufsbildungskoordinatorin/dem Berufs- bildungskoordinator oder den Personalverantwortlichen ent- scheiden die Berufsbildungsverantwortlichen über die Anstel- lung der Lernenden oder die Auflösung des Lehrverhältnisses. Sie sind gegenüber den Lernenden und Berufsbildnern/-innen in Belangen der beruflichen Grundbildung weisungsberechtigt. die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest. Verlangt werden Befähigung gemäss den gesetzlichen Vorga- ben, Freude im Umgang mit Jugendlichen, hohe Sozialkompe- tenz und die Bereitschaft, sich im Bereich der beruflichen Grund- bildung weiterzubilden. 2.4.3 Berufsbildner/-in BB Die Berufsbildner/-innen übernehmen die fachliche Ausbildung und die Führung der Lernenden am Arbeitsplatz. Die Berufsbildner/-innen – teilen die Aufgaben den vorgegebenen Lernzielen zu; – sorgen dafür, dass die vorgegebenen Lernziele umgesetzt und erreicht werden; – führen mit den Lernenden regelmässig Standortgespräche;
– erstellen mit den Berufsbildungsverantwortlichen den Bil- dungsbericht bzw. die ALS und PE. Die Berufsbildner/-innen entscheiden, wie die vorgegebenen Bil- dungsziele umgesetzt und erreicht werden. Bei der Auswahl der Lernenden, bei Disziplinar- oder anderen Massnahmen steht ih- nen, je nach Lehrbetrieb und Lehrberuf, ein Mitspracherecht zu. die Verantwortung in der Stellenbeschreibung fest. Die Berufsbildner/-innen verfügen über eine abgeschlossene berufliche Grundbildung oder eine Ausbildung im Lehrberuf. Sie zeigen Freude am Umgang mit Jugendlichen und am Ausbilden. Sie haben die einschlägigen Kurse besucht und sind bereit, sich im Bereich der beruflichen Grundbildung weiterzubilden. 2.4.4 ERFA-Gruppen in den Dienstabteilungen und Lehrbetrieben In den ERFA-Gruppen können sich alle Berufsbildner/-innen des Betriebs vernetzen. Geleitet und organisiert werden sie von den Berufsbildungskoordinatoren und Berufsbildungskoordina- torinnen oder den Berufsbildungsverantwortlichen. Dabei wer- den allgemeine Fragen rund um die berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb erörtert und koordiniert. 2.4.5 Lernenden-Treffs Lernende können sich regelmässig zum Informationsaustausch treffen und dabei Fragen rund um die berufliche Grundbildung klären, Projektaufgaben oder sonstige aktuelle Themen bear- beiten. Die Verantwortung obliegt den Berufsbildenden. Die Or- ganisation der Treffs kann den Lernenden übertragen werden. 2.5 Berufsbildung Stadt Zürich Berufsbildung Stadt Zürich – organisiert Bildungsmassnahmen für Lernende und Berufs- bildende und führt sie durch; – unterstützt und berät die Lehrbetriebe sowie die Berufsbil- denden und Lernenden;
– vermittelt im Sinn einer Ombudsstelle bei Problemen in der beruflichen Grundbildung; – organisiert gesamtstädtische Veranstaltungen für Lernende und Berufsbildende und führt sie durch; – leitet den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kauf- leute; – stellt die Kommunikation nach innen und aussen sicher: Gesamtstädtischer Auftritt, Newsletter an Berufsbildungs- verantwortliche usw.; – ist für das Controlling der städtischen beruflichen Grundbil- dung zuständig. Sie führt die Datenbanken der beruflichen Grundbildung und erhebt die QV-Resultate; – sichert die Qualität der beruflichen Grundbildung innerhalb der Stadtverwaltung. Zu diesem Zweck führt sie regelmäs sig Befragungen durch; – entwickelt Ausbildungsinstrumente für die Lehrbetriebe: Leit- faden, Checklisten, Ausbildungsplanung usw.; – leitet und betreut die städtischen Gremien der beruflichen Grundbildung; – verfasst Konzepte, Berichte, Beschlüsse, Statistiken, Richt- linien usw. Berufsbildung Stadt Zürich entscheidet über die Durchführung der gesamtstädtischen Bildungsmassnahmen und Veranstaltun- gen und sie trägt die entsprechende Budgetverantwortung. Berufsbildung Stadt Zürich kann die für das Controlling notwen- digen Angaben bei den Dienstabteilungen einfordern. Sie hat Einsicht in deren Ausbildungsinstrumente und kann Auflagen ver- anlassen, um die Qualität der beruflichen Grundbildung sicherzu- stellen. 2.6 Lehrstellenmarketing und Employer Branding Die über 1000 Lehrstellen sollen auch in den kommenden Jah- ren besetzt werden. Der Berufsnachwuchs wird aktiv gefördert. Bei knapper werdenden Ressourcen ist es entscheidend, wel- ches Bild sich die Jugendlichen von einer Lehre bei der Stadt Zürich machen. Medien, insbesondere die sozialen Medien, prä- gen das Bild dieser Zielgruppe.
Die Stadt Zürich ist eine attraktive Lehrstellenanbieterin und Ar- beitgeberin. Dementsprechend positionieren wir sie. Das lang- jährige und erfolgreiche Engagement der Stadt Zürich wird über geeignete Kommunikationskanäle und Kommunikationsmittel sowie mit Marketingmassnahmen sichtbar gemacht. Als Kernwerte der Marke (Employer Brand) gelten: Sinnvolle Ar- beit, gerechte Anstellungsbedingungen, seriöse Ausbildung, so- ziale Tätigkeiten und Integration in die Berufswelt.
Anstellung und Ausbildung von Lernenden 3.1 Ausbildungsaufwand Pro lernende Person ist mit einem durchschnittlichen betrieblichen Ausbildungs- und Betreuungsaufwand von 20 Stellenprozenten zu rechnen. Dieser Aufwand umfasst das Engagement der Be- rufsbildenden sowie der Mitarbeitenden im betrieblichen Alltag. Bei Lernenden in der zweijährigen beruflichen Grundbildung EBA ist eine klar strukturierte und engmaschige Führung wesentlich. Im Vergleich zu den drei- oder vierjährigen Grundbildungen ist mit einem zusätzlichen Betreuungsaufwand von rund zwei bis drei Stunden pro Woche zu rechnen. 3.2 Gewinnung Die offenen Lehrstellen sollen jährlich besetzt werden. Das Em- ployer Branding der Stadt Zürich als Lehrstellenanbieterin bil- det für die Marketing-Aktivitäten die Basis. Die Lehrbetriebe der Stadt Zürich melden Berufsbildung Stadt Zürich und dem kanto- nalen Lehrstellennachweis LENA ihre offenen Lehrstellen. Berufsbildung Stadt Zürich koordiniert und budgetiert das Lehr- stellenmarketing. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Marketing- und Kommunikationsmassnahmen im Sinn der Mar- ke i n t egriert und unter Berücksichtigung des städtischen Er- scheinungsbilds geführt werden. Die Dienstabteilungen können weitere Massnahmen zur Gewinnung von Lernenden ergreifen. Die Rekrutierung von Lernenden beginnt grundsätzlich erst nach den Sommerferien. 3.3 Selektion Die sorgfältige Abklärung der Eignung und die gezielte Auswahl der künftigen Lernenden begünstigen erfolgreiche Lehrver- hältnisse und Lehrabschlüsse. Bei der Auswahl der Lernenden berücksichtigen wir ein möglichst breites Spektrum geeigneter Personen.
Die Dienstabteilungen rekrutieren gemäss ihren standardisier- ten Abläufen. Je nach Beruf können Tests zur Beurteilung der Schulleistung, des Potenzials oder der Berufseignung Bestand- teil des Selektionsprozesses sein. Die Selektion beinhaltet insbesondere folgende Elemente: Be- werbungsdossier, Bewerbungsgespräch, Schnupperlehre, Selek- tionsentscheid mit schriftlicher Mitteilung an die Bewerbenden. Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbende mit Wohnsitz in der Stadt Zürich bevorzugt. Ebenso wird nach Möglichkeit den Bewerbenden des untervertretenen Geschlechts der Vorzug ge- geben. Lernende mit einer Beeinträchtigung Die Stadtverwaltung setzt sich das Ziel, mindestens ein Prozent der Lehrstellen für Jugendliche mit einer körperlichen oder psy- chischen Beeinträchtigung bereit zu stellen. 3.4 Anstellung Mit dem Lehrvertrag wird eine befristete Anstellung gemäss
Art. 344 OR begründet. Die Verordnung über das Arbeitsverhält-
nis des städtischen Personals und die Ausführungsbestimmun- gen (Personalrecht) gelten auch für die Lehrverhältnisse. Besondere Regelungen, die in den gesetzlichen Bestimmungen nicht enthalten sind, werden in Merkblättern und Infoblättern von Berufsbildung Stadt Zürich aufgeführt. Der Vorsteher/die Vorsteherin des Finanzdepartements legt die Löhne der Lernenden fest. 3.5 Lehrvertrag Die Lehrverträge unterstehen dem öffentlichen Recht, vorbehält- lich der zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts. Die zuständige kantonale Amtsstelle genehmigt den Lehrvertrag. Probezeit Die Probezeit dauert drei Monate; sie kann auf maximal sechs Monate verlängert werden. Vor Ablauf der Probezeit wird ein Pro- bezeitgespräch durchgeführt; dabei werden die Leistung und das Verhalten der Lernenden beurteilt und es wird entschieden, ob das Lehrverhältnis weitergeführt wird. Auflösung des Lehrverhältnisses – Das Lehrverhältnis kann während der Probezeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden;
– Aus wichtigen Gründen kann das Lehrverhältnis fristlos auf- gelöst werden; – In Absprache mit der zuständigen Amtsstelle können beide Parteien den Vertrag jederzeit im gegenseitigen Einverneh- men auflösen; – Die Auflösung durch den Lehrbetrieb erfolgt nach Gewäh- rung des rechtlichen Gehörs mittels Verfügung der Dienst- chefin/des Dienstchefs oder der zuständigen Anstellungsin- stanz; – Eine vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses ist Berufs- bildung Stadt Zürich zu melden. 3.6 Case Management Lernende mit längeren krankheits- oder unfallbedingten Absen- zen können vom Case Management (CM) begleitet werden. Die Case Managerinnen und Case Manager koordinieren die Kontakte mit den Beteiligten: Lehrbetrieb, Berufsbildende, Perso- nalverantwortliche, medizinisches Fachpersonal, Sozialversiche- rungen und Personen aus dem privaten Umfeld. Das gemeinsame Ziel ist, Lernende individuell nach lösungs- und ressourcenorientierten Gesichtspunkten zu unterstützen, so dass sie die berufliche Grundbildung weiterführen oder nach ei- ner Unterbrechung eine Reintegration anstreben können. 3.7 Ausbildungsformen Eine berufliche Grundbildung kann in verschiedenen Modellen erfolgen: Die berufliche Grundbildung im Einzelbetrieb Bei dieser Variante verbringt die lernende Person die gesamte Lehrzeit im Lehrbetrieb, durchläuft je nach Betriebsgrösse ver- schiedene Abteilungen oder ergänzt die berufliche Grundbildung mit Praktika. Die Verantwortung für die berufliche Grundbildung liegt bei den Berufsbildungsverantwortlichen im Lehrbetrieb. Die berufliche Grundbildung im Verbund Hier schliessen sich mehrere städtische Betriebe zusammen und gewährleisten gemeinsam die Ausbildung in der beruflichen Pra- xis; die lernende Person absolviert die berufliche Grundbildung in verschiedenen Betrieben. Der Leitbetrieb übernimmt die Anstellung, die Bildungsverantwor- tung und das Bildungsmanagement.
Das Verbundsystem fördert die Schaffung von Ausbildungsplät- zen und die Sicherstellung der Inhalte gemäss Modell-Lehrgang bzw. Lern- und Leistungsdokumentation, ohne dass die einzel- nen Betriebe das gesamte Ausbildungsprogramm abdecken müssen. Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kaufleute Human Resources Management Stadt Zürich führt als Leitbetrieb den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Kaufleute. Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Informatik Organisation und Informatik Stadt Zürich führt als Leitbetrieb den Ausbildungsverbund Stadtverwaltung Zürich Informatik. Ausbildungsverbund mit stadtexternen Partnern Städtische Dienstabteilungen können sich auch einem externen Ausbildungsverbund anschliessen; dabei dürfen stadtinterne Aus- bildungsplätze nicht konkurrenziert werden. Die Stadtverwaltung Zürich fördert und unterstützt weitere Varianten der beruflichen Grundbildung im Ausbildungsverbund. Basislehrjahr Im Basislehrjahr werden die Lernenden in den beruflichen Grund- fertigkeiten zentral in einem externen Bildungszentrum ausge- bildet. Ab dem zweiten oder dritten Lehrjahr wird die berufliche Grundbildung im Lehrbetrieb weitergeführt. Zusammenarbeit mit externen Ausbildungsinstitutionen Um bestimmten Lernenden einen individuellen Weg zum Lehr- abschluss zu ermöglichen, wird die Zusammenarbeit mit exter- nen Ausbildungsinstitutionen unterstützt. Private Handelsschulen, Berufspraktikum Die privaten Handelsschulen führen die drei Ausbildungsprofile Basisbildung Profil B, erweiterte Grundbildung Profil E und Be- rufsmaturität Profil M. Nach den ersten drei Schulsemestern er- langen die Lernenden das Handelsdiplom VSH und absolvieren ein einjähriges berufliches Praktikum in einem Betrieb.
Danach kehren die Lernenden für ein Semester an die Schule zurück. Die Betreuung während des Berufspraktikums bildet das Binde- glied zwischen dem Lehrbetrieb, der Schule sowie dem MBA. Diese Ausbildung schliesst mit dem Fähigkeitszeugnis der kauf- männischen Grundbildung ab. Kantonale Handelsmittelschulen HMS, Praxisjahr In den kantonalen Handelsmittelschulen durchlaufen die Ler- nenden während drei Jahren eine vertiefte Ausbildung in den Wirtschaftsfächern, in den sprachlichen und mathematisch-na- turwissenschaftlichen Fächern und in der Informatik. Nach drei Jahren wird der schulische Teil mit einer Abschlussprü- fung abgeschlossen und es folgt die einjährige Praxis im Betrieb. Diese Ausbildung schliesst mit dem Fähigkeitszeugnis und der Berufsmaturität der kaufmännischen Grundbildung Profil M ab. 3.8 Betriebliche Ausbildung Bildungsverordnung, Bildungsplan, Modell-Lehrgang, Lern- und Leistungsdokumentation Jeder Beruf verfügt über eine Verordnung über die berufliche Grundbildung mit Bildungsplan, Modell-Lehrgang bzw. Lern- und Leistungsdokumentation oder Kompetenznachweis. Der Lehrbetrieb sorgt dafür, dass die vorgegebenen Lern- und Leistungsziele vermittelt werden. Zu diesem Zweck wird ein be- triebliches Ausbildungsprogramm erstellt, über das die lernende Person zu Beginn der beruflichen Grundbildung informiert wird. Betriebsexterne Praktika und Kurse Zur Erreichung der Lern- und Leistungsziele sowie zur Vertie- fung der beruflichen Grundbildung können betriebsexterne Be- rufspraktika oder Kurse besucht werden; diese gelten als Be- standteil des Ausbildungsprogramms. Lerndokumentation Die Lernenden dokumentieren laufend ihre praktischen Arbeiten und erreichten Lernziele. Je nach Beruf werden unterschiedliche Instrumente und Formulare verwendet. Die Lerndokumentation wird regelmässig mit den Berufsbildnern/-innen und mit den Be- rufsbildungsverantwortlichen besprochen, überprüft und beurteilt. Sie dient zudem als Nachschlagewerk und zur Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren. Bildungsbericht, Arbeits- und Lernsituationen Der Bildungsstand der lernenden Person wird halbjährlich, jeweils zu Semesterende, überprüft und im Bildungsbericht oder in der ALS schriftlich festgehalten.
Die Berufsbildungsverantwortlichen und die Lernenden, bei unmündigen Lernenden deren gesetzli- che Vertreter, unterschreiben diese Dokumente. Grundlagen für den Bildungsbericht bzw. die ALS bilden die Lern- dokumentation, die Arbeitsleistung und das Verhalten im Betrieb sowie die Semesterzeugnisse der Berufsfachschule. Die Beur- teilung findet in Form eines strukturierten Gesprächs statt. Qualifikationsverfahren Die Anmeldung zum Qualifikationsverfahren erfolgt in der Regel durch die Berufsbildungsverantwortlichen. Die Lehrbetriebe un- terstützen ihre Lernenden bei der Prüfungsvorbereitung. Lehrzeugnis Am Ende der beruflichen Grundbildung stellt der Lehrbetrieb ein Zeugnis aus. Dieses enthält die Angaben über den erlernten Be- ruf und die Dauer der beruflichen Grundbildung. Das Zeugnis gibt Auskunft über Leistung und Verhalten der lernenden Person; al- lenfalls kann auch nur eine Lehrbestätigung ausgestellt werden. 3.9 Ausbildung an der Berufsfachschule Besuch des Berufsschulunterrichts Der Besuch des Unterrichts an der Berufsfachschule ist obligato- risch. Bei ganztägigem Unterricht wird eine Arbeitszeit von 8:24 Stunden, bei halbtägigem Unterricht 4:12 Stunden angerechnet. Bei einem Ausfall des Unterrichts muss grundsätzlich im Lehr- betrieb gearbeitet werden. Diesbezügliche Regelungen legt der Lehrbetrieb fest. Berufsmaturität Die Stadtverwaltung Zürich begrüsst und fördert den Besuch der Berufsmaturitätsschule. Zeugnis Das Semesterzeugnis der Berufsfachschule muss den Berufs- bildungsverantwortlichen zur Kenntnis gebracht werden. 3.10 Überbetriebliche Kurse Der Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK) ist für die Lernen- den obligatorisch. Die Lehrbetriebe halten sich an die berufsspe- zifischen ÜK-Reglemente und sind mitverantwortlich, dass ihre Lernenden an den Kursen teilnehmen. Die Kosten trägt der Lehr- betrieb. 3.11 Stadtinterne Kurse Als Ergänzung zur betrieblichen Grundbildung bietet Berufsbil- dung Stadt Zürich berufsspezifische und berufsübergreifende Kurse an. Das Bildungsangebot richtet sich an Lernende und Berufsbildende und wird den Anforderungen der verschiedenen beruflichen Grundbildungen wie auch den Interessen und Be- dürfnissen der Kursteilnehmenden gerecht. Die Kurse werden laufend auf ihre Aktualität und Nachfrage hin überprüft, angepasst oder ergänzt. Das Bildungsangebot erscheint jährlich neu.
Berufsbildung Stadt Zürich budgetiert die Kosten. Abmeldungen der Kursteilnehmenden bleiben bis 20 Arbeitstage vor Kursbeginn kostenlos. Erfolgt eine Abmeldung später oder gar nicht, wird der Dienstabteilung eine Pauschale verrechnet; diese kann sie ihren Kursteilnehmenden weiter verrechnen.
Weiterbeschäftigung und Nachwuchsförde- rung 4.1 Allgemein Für die Nachwuchsförderung sowie als dringliche Massnahme gegen die Jugendarbeitslosigkeit sollen die Dienstabteilungen geeignete Lehrabgänger/-innen nach Möglichkeit weiterbeschäf- tigen. Die Berufsbildenden helfen den Lernenden bei der Stellensuche. Der HRZ Stellenmarkt unterstützt die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger bei der stadtinternen Stellenvermittlung. 4.2 Berufserfahrungsjahr Mit dem Berufserfahrungsjahr fördert die Stadtverwaltung Zü- rich ihre Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger und senkt damit den Anteil der stellensuchenden Jugendlichen. Die jungen Berufsleute sammeln Berufserfahrung, verbessern ihre berufliche Qualifikation und bereiten sich optimal auf den Be- rufseinstieg vor. Die Stadtverwaltung Zürich profitiert vom Wissen und Können ihres Berufsnachwuchses und sie positioniert sich als sozial verantwortliche Arbeitgeberin. Berufsbildung Stadt Zürich koordiniert das Berufserfahrungsjahr, vermittelt die jungen Berufsleute an die Dienstabteilungen und Betriebe und begleitet sie während des Berufserfahrungsjahrs.
Gesamtstädtische Veranstaltungen Berufsbildung Stadt Zürich bietet sowohl den Lernenden und Berufsbildenden mit verschiedenen Veranstaltungen die Mög- lichkeit, sich bereichsübergreifend zu vernetzen. Dadurch wird die Stadtverwaltung Zürich als attraktive Lehrstellenanbieterin wahrgenommen.
5.1 Berufsbildende Einmal jährlich findet die Berufsbildungskonferenz für die BBK und BBV statt. Bei dieser Fachtagung werden aktuelle Themen der beruflichen Grundbildung behandelt. Die Teilnehmenden bil- den sich weiter und vernetzen sich gleichzeitig. 5.2 Lernende Zurzeit finden folgende Veranstaltungen statt: Begrüssungstag für neu eintretende Lernende Die neu eintretenden Lernenden werden am Begrüssungstag willkommen geheissen und erhalten einen ersten Einblick in die Stadtverwaltung Zürich. Der Anlass findet jeweils im August statt, in der Regel am letzten Freitag vor Schulbeginn. Sportanlass Jährlich wird ein Sportanlass durchgeführt, z. B. eine Volleyball- nacht. Die Lernenden pflegen die sozialen Kontakte, und sie mes- sen sich im sportlichen Wettkampf. Sommerlager Das Sommerlager wird in Zusammenarbeit mit (Berg-)Gemein- den organisiert und durchgeführt. Die Lernenden unterstützen die Gemeinden während einer Woche bei allgemeinen Infra- struktur-Arbeiten. Lehrabschlussfeier Dieser festliche Anlass zum Abschluss der beruflichen Grund- bildung würdigt die erbrachten Leistungen der Lernenden und Berufsbildenden. Die Feier findet jeweils vor den Sommerferien statt.
Anhang I Abkürzungen und Glossar Wichtige Begriffe in der beruflichen Grundbildung der Stadt Zürich: AB PR Ausführungsbestimmungen zum Personalrecht ALS Arbeits- und Lernsituation, kaufmännische Grundbil- dung BB Berufsbildner/-in BBG Berufsbildungsgesetz BBK Berufsbildungskoordinator/-in BBV Berufsbildungsverantwortliche/-r Berufsbildende Berufsbildungskoordinator/-in, Berufsbildungsverantwortliche/-r, Berufsbildner/-in Berufsbildung Human Resources Management Stadt Zürich, Abteilung Stadt Zürich Berufsbildung Bildungsplan Modell-Lehrgang Kaufmännische Grundbildung: Lern- und Leistungsdo- kumentation BiVo Verordnung über die berufliche Grundbildung, Bildungs- verordnung DA Dienstabteilung EBA Eidgenössisches Berufsattest, zweijährige berufliche Grundbildung EFZ Eidgenössiches Fähigkeitszeugnis, drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung ERFA Erfahrungsaustausch-Gruppen HRZ Human Resources Management Stadt Zürich MBA Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich OdA Organisation der Arbeitswelt PE Prozesseinheit, kaufmännische Grundbildung PR Personalrecht QV Qualifikationsverfahren (alt: Lehrabschlussprüfung) SBFI Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (alt: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT) STRB Stadtratsbeschluss ÜK Überbetriebliche Kurse VSH Verband Schweizerischer Handelsschulen II Bildungssystem Schweiz TERTIÄRSTUFE SEKUNDARSTUFE II SBFI 2014 BERUFSORIENTIERTE WEITERBILDUNG Gymnasiale Maturität UNIVERSITÄTEN PhD/Doktorat ALLGEMEIN BILDENDE SCHULEN GYMNASIEN Bachelor ETH FACHMITTELSCHULEN HOCHSCHULEN Fachmaturität PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULEN FMS Ausweis Bachelor OBLIGATORISCHE SCHULE FACHHOCHSCHULEN Berufsmaturität Bachelor BRÜCKENANGEBOTE BETRIEBE, BERUFSFACHSCHULEN, BERUFLICHE GRUNDBILDUNG ÜBERBETRIEBLICHE KURSE HÖHERE FACHSCHULEN Eidg. Fähigkeitszeugnis HÖHERE BERUFSBILDUNG Diplom HF HÖHERE FACHPRÜFUNGEN ÜBERBETRIEBLICHE KURSE BERUFSFACHSCHULEN, Eidg. Fachausweis Eidg. Berufsattest BERUFS- UND Eidg. Diplom BETRIEBE, BERUFSORIENTIERTE WEITERBILDUNG 23