412.180
Reglement für die Schulteams der städtischen Volksschulen im Rahmen des Projektes"Reforum" (flächendeckende Einführung von Schulleitungen)Beschluss der Zentralschulpflege
Art. 1
Anwendung Das Team einer Schuleinheit erfüllt die Aufgaben des Hauskonventes gemäss Artikel 1–4 der Verordnung betreffend die Hauskonvente, die Kreis- und die Hausämter der Volksschule (ZS-Beschluss vom 23. März 1993), mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
Art. 2
Grundsatz der Teamzugehörigkeit und Teamzusammensetzung Die Zugehörigkeit zum Schulteam beinhaltet Mitsprache, Mitbestimmung und die Verpflichtung zur Mitarbeit. Dem Schulteam gehören an: Mit einem Anstellungsverhältnis im Umfang von mindestens 10 Wochenlektionen in der betreffenden Schuleinheit: - Klassen- und Fachlehrpersonen der Volksschule - Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrpersonen - alle Kindergartenlehrpersonen Mit einem Anstellungsverhältnis von mindestens 40%: - Hortleiterinnen und Hortleiter - Hauswartinnen und Hauswarte - Schulzozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Mitarbeitende mit geringeren Pensen wie Hortmithilfen, Lehrpersonen der Jugendmusikschule, Lehrpersonen der heimatlichen Sprache und Kultur, Lehrpersonen des heilpädagogischen Förderunterrichts, sowie weitere Angestellte können jeweils auf Beginn eines Schuljahres auf Antrag, für das laufende Schuljahr, mit beratender Stimme in den Kreis des Teams aufgenommen werden.
Art. 3
Aufgaben und Kompetenzen Dem Schulteam obliegen folgende Aufgaben: - Geschäfte zur Regelung des Schulalltages - Die Organisation von Schulanlässen - Die Nomination für personelle Besetzung von Schulleitung und Hausämtern im Rahmen der vorgegebenen Abläufe - Die Nominierung aller Vertretungen der Schuleinheit in andere Gremien - Festlegen und Umsetzen der schulbezogenen Entwicklungsprojekte
Art. 4
Organisation und Mitarbeitsverpflichtung 4.1 Für die Einberufung und Organisation aller Anlässe ist die Schulleitung verantwortlich. Sie führt in den Sitzungen des Schulteams den Vorsitz. 4.2 Sitzungen sind in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit, «Reforum» Anlässe gemäss Vorgaben des Projektlenkungsausschusses «Reforum» und den kantonalen Vorgaben anzusetzen. 4.3 Die Teilnahme an Anlässen des Schulteams ist für die Teammitglieder obligatorisch. 4.4 Abwesende haben sich bei der Schulleitung schriftlich zu entschuldigen. 4.5 Die Schulleitung kann unter Berücksichtigung von besonderen Verhältnissen für Horte und Hausdienste Sonderregelungen treffen. 4.6 Kooperationspartner der Schuleinheit wie: - Nichtteammitglieder - Lehrpersonen der Kurse für Heimatliche Sprache und Kultur - Lehrpersonen der Jugendmusikschule - Elternvertretungen - andere können von der Schulleitung von Fall zu Fall mit beratender Stimme zu Anlässen des Schulteams zugezogen werden.
Art. 5
Stimmrecht 5.1 Alle Teammitglieder sind stimmberechtigt. 5.2 Bei Stimmengleichheit steht der Schulleitung der Stichentscheid zu. 2. Die Bestimmungen dieses Reglements gelten für alle Schulteams von geleiteten Volksschulen der Stadt Zürich und gehen abweichenden Regelungen der Verordnung über die Hauskonvente, die Kreis- und die Hausämter (ZS-Beschluss vom 23. März 1993) 1 vor. AS 41, 249