412.430
Ausbau der Sonderschule für Sehbehinderte und Blinde
412.430 Ausbau der Sonderschule für Sehbehinderte und Blinde Gemeinderatsbeschluss vom 9. Juni 1971 1 1. Vom Schuljahr 1971/72 an wird die Sonderschule für Seh- behinderte und Blinde entsprechend den von der Zentralschul- pflege beschlossenen Grundsätzen in zwei Abteilungen geführt. 2. An der Sonderschule für Sehbehinderte und Blinde wird eine Lehrstelle für die Oberstufe geschaffen. 1 BS 2, 160.