551.270
Verbot des Betretens und Befahrens von Grundstücken der Schule und der Verwaltung
551.270 Verbot des Betretens und Befahrens von Grundstücken der Schule und der Verwaltung Stadtratsbeschluss vom 22. Juli 1955 1 1. Der Polizeivorstand wird ermächtigt, von sich aus oder auf Begehren der Vorstände der Verwaltungsabteilungen das Betreten und Befahren von Grundstücken, die der Schule oder der Verwaltung dienen, unter Androhung von Polizei- busse zu untersagen. 2. Die Stadtratsbeschlüsse vom 16. Januar 1924 2 und vom 24. Dezember 1932 (Ziff. 1) 3 werden aufgehoben. 1 BS 1, 516. 2 AS 15, 53. 3 AS 20, 49.