701.261
Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Escher Wyss-Gebiet, Baufeld EStadtrats
Art. 1
Baubereiche
Oberirdische Gebäude dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubegrenzungslinien errichtet werden. Für den Baubereich II gelten zusätzlich die übergeordneten Bestimmungen
Ausserhalb der Baubereiche sind zulässig: - einzelne Gebäudevorsprünge, welche maximal 1,50 m über die Baubegrenzungslinie hinausragen, - eine Verbindung zum Technopark gemäss Art. 2 Abs. 4, - besondere Gebäude mit einer Fläche von insgesamt höchstens 5% der Gestaltungsplanfläche, - Verkehrsanlagen und Passerellen, wenn sie sich gut in die Umgebung einordnen.
Art. 2
Erschliessung
Die Erschliessung für die Parkierung und die Anlieferung erfolgt gemäss den Bezeichnungen im Plan, für den Baubereich II vorzugsweise über die Giessereistrasse.
Die Ausfahrt der Unterniveau-Garage des Technoparkes muss gemeinsam mit der Ein- und Ausfahrt der Unterniveau-Garage des Baubereiches I benützt werden.
Grundsätzlich erfolgen die Zu- und Wegfahrt gemäss dem übergeordneten Gestaltungsplan über den Hauptanschlusspunkt Förrlibuckstrasse. Sofern sich dessen Erstellung verzögert, können allfällige vorher in Betrieb genommene Bauten und Anlagen vorübergehend über einen anderen Hauptanschlusspunkt erschlossen werden. Die Stadt Zürich kann die entsprechende Bewilligung von einer Sicherstellung der Kosten für die Erstellung des Hauptanschlusspunktes Förrlibuckstrasse abhängig machen.
Im Baubereich I ist in der Verlängerung der «Passage» im Technopark ein Durchgang zu erstellen. Dieser ist zu betreiben, sofern dies mit dem Betriebs- und Nutzungskonzept vereinbar ist und der Eigentümer des Areals Technopark einer gemeinsamen Verbindung zustimmt.
Art. 3
Freiflächen
Die Freiflächen sind so anzulegen, dass nach der Beseitigung der Rikag-Gebäude entlang der westlichen Grenze des Baufeldes E eine durchgehende Freifläche entsteht. Diese ist innert einem Jahr nach Beendigung des bis am 31. Dezember 2005 laufenden Mietvertrages mit der Rikag zu realisieren.
Die Gestaltung der Freifläche entlang der westlichen Grenze des Baufeldes E zwischen Pfingstweidstrasse und Förrlibuckstrasse richtet sich nach dem übergeordneten Gestaltungskonzept (Entwicklungskonzept Zürich West) und ist in Absprache mit den zuständigen Ämtern umzusetzen.
Entlang der westlichen Grenze des Baufeldes E darf ausserhalb des Baubereiches I ein Streifen mit einer Breite von mindestens 10m nicht unterkellert werden. Durchquerungen für Leitungsbauten und höchstens einer Durchfahrt sind zulässig, sofern damit die Gestaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen ist so zu gestalten, dass er als Teil einer durchgehenden Grünverbindung der Öffentlichkeit zugänglich ist. Der ergänzende private Gestaltungsplan für das Baufeld E (nördlich und westlich des Areals Technopark) tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft. 1 1 Genehmigt von der Baudirektion am 14. Februar 2001; Inkraftsetzung auf den 10. März 2001