732.326.1
Preisblatt für den Tarif Netznutzung NNB
732.326.1 Preisblatt für den Tarif Netznutzung NNB vom 21. August 2019 mit Änderungen bis 9. Juli 2025 Der Stadtrat, gestützt auf Ziff. 2.2.1 und Ziff. 2.2.3.2 Abs. 2 Tarif Netznutzung NNB vom 10. April 2019 1 , beschliesst 2 : 1. Entschädigung für Netznutzung 3 Die Preise des Tarifs NNB werden auf den 1. Januar 2026 wie folgt festgelegt: Wirkenergie Hochtarif: 6,62 Rp./kWh (ab 2026 exklusive Niedertarif: 3,32 Rp./kWh allgemeine Systemdienst- leistungen und Stromreserve) Blindenergie 4 Rp./kVArh Leistung Fr. 13.− pro kW/Monat Rückerstattung Wirkenergie 10,24 Rp./kWh (inklusive allgemeine Systemdienst- leistungen, Stromreserve, solidarisierte Kosten sowie kommunale und nationale Abgaben) Die Reduktion, die Teilnehmern von lokalen Elektrizitätsgemein- schaften (LEG) für den Anteil der aus der LEG bezogenen Elek trizität zusteht, wird vom Netznutzungsentgelt in Abzug gebracht. 2. Vergünstigung für Einräumung Steuermöglich- keit und vorgenommene Energiesperre Die Vergünstigung auf das Netznutzungsentgelt, das für den Bezug von Energie für den steuerbaren Verbraucher oder die steuerbare Speicheranlage geschuldet ist, wird bei der Option Netzdienliche Leistungsbegrenzung auf den 1. Januar 2020 wie folgt festgelegt: 1 AS 732.326 2 Begründung siehe STRB Nr. 732 vom 21. August 2019. 3 Fassung gem. STRB Nr. 2172 vom 9. Juli 2025; Inkrafttreten 1. Januar 2026. 1
732.326.1 Entschädigung Einräumung Steuermöglichkeit Hochtarif: 2 Rp./kWh Niedertarif: 0,6 Rp./kWh Vergütung bei Energiesperre Hochtarif: 0 Rp./vorgenommene Energiesperre Niedertarif: 0 Rp./vorgenommene Energiesperre Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und Zu- schläge. 2