842.130
Wohnbauaktion 1972
842.130 Wohnbauaktion 1972 Gemeindebeschluss vom 20. Mai 1973 1 1. Die Stadt Zürich erstellt 750 weitere kommunale Wohnun- gen. Davon sind wenigstens 250 nach den Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaues oder des sozialen Alterswohnungs- baues und wenigstens 250 nach den Bestimmungen des all- gemeinen Wohnungsbaues oder des allgemeinen Alterswoh- nungsbaues zu vermieten. Zur Verbilligung der Mietzinse dieser wenigstens 500 subventionierten Wohnungen durch Gewährung von Abschreibungsbeiträgen wird ein Kredit von 10 Millionen Franken zu Lasten des Ausserordentlichen Verkehrs bewilligt. Anordnungen zur Durchführung dieses Beschlusses fallen im Sinne von Art. 11 lit. c der Gemeindeordnung in die Zuständig- keit des Gemeinderates und unterstehen ausschliesslich dem fakultativen Referendum. 2. Als Unterstützung für die Erstellung von rund 400 weiteren Wohnungen durch die öffentlichrechtliche Stiftung «Wohnungs- fürsorge für betagte Einwohner der Stadt Zürich» werden bewil- ligt: 2.1 Ein Kredit von 9 Millionen Franken zur Ausrichtung von Abschreibungsbeiträgen; davon werden ⅔ dem Armengut und ⅓ dem Ausserordentlichen Verkehr belastet. 2.2 Ein Kredit von 3 Millionen Franken zur Ausrichtung von de- gressiven Kapitalzinszuschüssen während längstens 20 Jahren; die jährliche Quote von durchschnittlich 150 000 Franken wird dem Ordentlichen Verkehr belastet. Der Gemeinderat bestimmt im Einzelfall die Höhe des Abschrei- bungsbeitrages und der Kapitalzinszuschüsse für die ersten vier Jahre. Nachher setzt der Stadtrat die Kapitalzinszuschüsse fest. 3. Zugunsten des Baues von rund 1150 subventionierten Wohnungen durch Dritte mit gemeinnütziger Zielsetzung (Bau- genossenschaften, Stiftungen usw.) werden für die Verbilligung der Mietzinse bewilligt: 3.1 Ein Kredit von 5,5 Millionen Franken zur Ausrichtung von Kapitalzinszuschüssen während längstens 20 Jahren für rund 250 Wohnungen, die Familien, Invaliden und Betagten mit be- scheidenen Einkommen vorbehalten sind (sozialer Wohnungs- bau und sozialer Alterswohnungsbau); die jährliche Quote von 1 BS 2, 37. 1
842.130 Wohnbauaktion 1972 höchstens 275 000 Franken wird dem Ordentlichen Verkehr be- lastet. 3.2 Ein Kredit von 10 Millionen Franken zur Gewährung von verbilligten Darlehen für rund 500 Wohnungen, die Familien mit mittleren Einkommen vorbehalten sind (allgemeiner Wohnungs- bau); die jährlichen Zinsausfälle werden dem Ordentlichen Ver- kehr belastet. 3.3 Ein Kredit von 10,5 Millionen Franken zu Lasten des Au- sserordentlichen Verkehrs zur Gewährung von zinslosen Dar- lehen für rund 400 Wohnungen, die Betagten mit mittleren Ein- kommen vorbehalten sind (allgemeiner Alterswohnungsbau). 2