RRB Nr. 1009/2020
Beschluss des Kantonsrates über die Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zur Motion KR-Nr. 354/2018 betreffend Erleichterung von befristeten Zwischennutzung, Bericht und Antrag an den Kantonsrat
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
1009. Motion
Erwägungen
Die Baudirektion unterbreitet mit Antrag vom 4. September 2020 einen Bericht und Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung und Antragstellung zur Motion KR-Nr. 344/2016 betreffend Erleichterung von befristeten Zwischennutzung. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2020-11-06; Vorlage 5660).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli