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Anfrage Martin Farner, Oberstammheim, Hanspeter Haug, Weiningen, und Peter Uhlmann, Dinhard, betreffend Subventionierung des Grosssägereiwerkes Mayr-Melnhof Swiss Timber (MM) in Graubünden, Beantwortung

RRB Nr. 101/2011 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 2. Feb. 2011

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-101-2011/de/anfrage-martin-farner-oberstammheim-hanspeter-haug-weiningen-und-peter-uhlmann-dinhard-betreffend-subventionierung-des-grosssagereiwerkes-mayr-melnhof-swiss-timber-mm-in-graubunden-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 101/2011

Anfrage Martin Farner, Oberstammheim, Hanspeter Haug, Weiningen, und Peter Uhlmann, Dinhard, betreffend Subventionierung des Grosssägereiwerkes Mayr-Melnhof Swiss Timber (MM) in Graubünden, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 336/2010

Sitzung vom 2. Februar 2011

101. Anfrage (Subventionierung des Grosssägewerkes Mayr-Melnhof Swiss Timber [MM] in Graubünden) Die Kantonsräte Martin Farner, Oberstammheim, Hanspeter Haug, Weiningen, und Peter Uhlmann, Dinhard, haben am 15. November 2010 folgende Anfrage eingereicht: Wir sind erschüttert über die neuerliche Subventionierung des Grosssägewerkes Mayr-Melnhof Swiss Timber (MM) durch die Regierung im Kanton Graubünden: – Die ganze Branche ist von Rundholzknappheit und Frankenstärke betroffen, nicht nur Mayr-Melnhof Swiss Timber. – Ein Kapitalschnitt von 80 Mio. Franken nach so kurzer Zeit ist nicht nachvollziehbar. – Die einseitige subventionierte Förderung für die Herstellung von Pellets und Brettsperrholz ist unverständlich: es gibt hierzulande bereits genügende entsprechende Produktionen, die ohne Förderung aufgebaut wurden. – Die angekündigten langfristigen Lieferverträge für Rundholz sind wettbewerbsrechtlich bedenklich (siehe Verträge der Bayerischen Staatsforste mit Klausner). – Die volkswirtschaftlichen Aspekte sind eine rein kantonale Inselperspektive: die Erlösminderung in der übrigen Schweiz wird ausgeklammert. – Alle Schweizer Sägewerke leisten ihre Wertschöpfungsbeiträge ohne dass der Staat diese subventionieren muss. Die Betreiber sagen heute, dass das Werk überdimensioniert sei. Der Bündner Wald wird weiterhin nicht genügend Rundholz liefern können, sodass 1⁄2 bis 2⁄3 der benötigten Menge anderswo beschafft werden müssen. Das Bündner Rohholz soll aber einzig an eine Adresse geliefert werden. Somit würden die langjährigen und vertrauenswürdigen Holzabnehmer leer ausgehen. Dank Staatshilfe kann MM künftig günstiger produzieren. Das verzerrt den Wettbewerb und trifft die anderen Sägewerke empfindlich. Die langen Transporte in den Kanton Graubünden sind weder ökonomisch noch ökologisch sinnvoll. Zusätzlich wird das Unternehmen durch die lange Kurzarbeitsphase von über 18 Monaten für über 100 Mitarbeitende grosszügig unterstützt.

Anfragen:

Erwägungen

1. Wie sieht die Zürcher Regierung das Verhalten des Kantons Graubünden (Subventionspraxis) im Zusammenhang mit dem nationalen Finanzausgleich?

2. Wie wird sich der Kanton Zürich als einer der Hauptaktionäre von der Axpo Tegra AG in dieser Situation verhalten?

3. Was ist der finanzielle Beitrag der Axpo Tegra AG an die Mayr-Melnhof Swiss Timber (MM) in Graubünden?

4. Was unternimmt die Zürcher Regierung zum Schutz der Zürcher Sägereien gegenüber der Bündner Subventionspraxis und den daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen?

5. Müsste nicht in diesem Zusammenhang die innerkantonale Subventionspraxis im NFA (Nationaler Finanzausgleich) bei den Nehmerkantonen kontrolliert, angepasst und eingeschränkt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Martin Farner, Oberstammheim, Hanspeter Haug, Weiningen, und Peter Uhlmann, Dinhard, wird wie folgt beantwortet: Am 7. Dezember hat der Bündner Grosse Rat den Regierungsratsantrag um Bewilligung eines Beitrags von 6,75 Mio. Franken für den Ausbau des Grosssägereiwerkes in Domat/Ems zu einem integrierten Holzverarbeitungszentrum mit Pelletwerk abgelehnt. In der Folge hat der Verwaltungsrat der Mayr-Melnhof Swiss Timber AG die revidierte Bilanz deponiert und den Konkurs beantragt. Damit hat sich die der Anfrage zugrunde liegende Sachlage grundlegend geändert. Die Beantwortung kann sich daher auf einige Bemerkungen von grundsätzlichem Interesse beschränken. Zu Fragen 1 und 5: Unter dem früheren Finanzausgleich waren 75% der Zahlungen zweckgebunden, was zu Fehlanreizen und einem ineffizienten Einsatz von Steuermitteln führte. Mit Einführung des neuen Finanzausgleichs wurde diese Schwachstelle beseitigt. Der Finanzausgleich bezweckt u. a., den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Mitteln zu gewährleisten (Art. 135 Abs. 2 lit. b BV, SR 101). Die Verteilung der Mittel erfolgt ausdrücklich ohne Zweckbindung (Art. 2 lit. d und Art. 6 Abs. 2 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich, SR 613.2). Eine Kontrolle der innerkantonalen Subventionspraxis würde einen wesentlichen Bestandteil des neuen Finanzaus- gleichs infrage stellen und ist abzulehnen. Mit dem umstrittenen Beitrag hatte die Bündner Regierung beabsichtigt, die inländische Wertschöpfung der Ressource Holz zu verbessern. Dass dadurch das Konkurrenzverhältnis zwischen den Sägewerken betroffen gewesen wäre, liegt auf der Hand und wäre zu bedauern gewesen. Eine grundsätzliche Neuorientierung des nationalen Finanzausgleichs einzuleiten, wäre indessen keine angemessene Reaktion gewesen. Zu Fragen 2 und 3: Im Rahmen des (nun gescheiterten) Sanierungspakets hatte die Axpo Tegra AG der Mayr-Melnhof Swiss Timber AG ein nachrangiges Darlehen über 3 Mio. Franken zugesprochen. Ausserdem wäre die Entschädigung für Wärmelieferungen im Wert von 2 Mio. Franken bis Ende 2012 gestundet worden. Als Gegenleistung war die günstige Belieferung mit Baumrinde zugesichert worden. Weitere Angaben zum Sanierungsplan können nicht gemacht werden, da diese gemäss Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien als vertraulich eingestuft wurden. Zu Frage 4:

Ordnungspolitische Gründe sprechen grundsätzlich gegen einen staatlichen Eingriff in den Holzmarkt. Im Kanton Zürich wurden deshalb weder bei der Bewältigung der Schäden des Sturmes Lothar, noch der anschliessenden Borkenkäferschäden Beiträge pro Kubikmeter Holz an Waldeigentümerinnen und -eigentümer oder an Holz verarbeitende Betriebe ausgerichtet.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 135 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2011; der Erlass wurde am 11. März 2012, 23. September 2012, 3. März 2013, 9. Februar 2014, 18. Mai 2014, 14. Juni 2015, 1. Januar 2016, 12. Februar 2017, 24. September 2017, 1. Januar 2018, 23. September 2018, 1. Januar 2020, 1. Januar 2021, 7. März 2021, 28. November 2021, 13. Februar 2022, 1. Januar 2024 und 3. März 2024 erneut konsolidiert.