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Strassen, Stadt Zürich, Asylstrasse (RVS 30051), Bereich Römerhofplatz, Projektgenehmigung

RRB Nr. 101/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 5. Feb. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-101-2020/de/strassen-stadt-zurich-asylstrasse-rvs-30051-bereich-romerhofplatz-projektgenehmigung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 101/2020

Strassen, Stadt Zürich, Asylstrasse (RVS 30051), Bereich Römerhofplatz, Projektgenehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2020

101. Strassen (Zürich, Asylstrasse RVS 30051,

Erwägungen

Bereich Römerhofplatz) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 11. November 2019 das Projekt zur Erneuerung/Aufwertung sowie zur Lärmsanierung der Asylstrasse, im Bereich des Römerhofplatzes (Projekt Nr. 11 029), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Asylstrasse (Route Nr. 30051) gilt als überkommunale Strasse im Sinne von § 43 StrG. Zudem verläuft auf ihr eine regionale Veloroute. Bedingt durch die neue Tramverbindung «Hardbrücke» und die damit einhergehende Führung der Tramlinie 8 zum Klusplatz sollen im Rahmen des geplanten Vorhabens die Tramhaltestellen am Römerhofplatz hindernisfrei ausgebaut werden. Die Haltestelle an der Asylstrasse soll aus der Kurve in Richtung Stadtzentrum in die Gerade verschoben und die Haltekanten auf 43 m verlängert werden. Stadteinwärts soll die Haltestelle in der Asylstrasse bei einer Vergrösserung des Fussgängerbereichs als Kaphaltestelle ausgebildet werden. Stadtauswärts soll in der Asylstrasse ab Einmündung Wäldlistrasse bis zum Knoten Klosbachstrasse ein 1,25 m breiter und oberhalb des Knotens bis zur Haltestelle «Hölderlinsteig» ein 1,5 m breiter Velostreifen markiert werden. Weiter ist geplant, die heutige Einmündung der Rüti- in die Asylstrasse aufzuheben. Dadurch soll der Verkehr neu über die Ilgen- und die Wäldli- in die Asylstrasse geführt werden. Ebenfalls soll die Haltestelle in der kommunalen Klosbachstrasse in Richtung Klusplatz als Kaphaltestelle ausgebaut werden, weshalb das Trottoir in diesem Bereich verbreitert wird. In der Folge soll das Tramtrassee in der Asylstrasse ab Römerhofplatz in Richtung Klusplatz an den nordöstlichen Fahrbahnrand verschoben werden. Im Rahmen des Projektes ist eine Aufwertung des Quartierzentrums «Römerhof» vorgesehen, wodurch die Aufenthaltsqualität im Platzbereich und die Sicherheit des Fussverkehrs verbessert werden sollen. Unter anderem soll die Platzfläche bis zum Fahrbahnrand der Asylstrasse erweitert und mit neuen Sitzgelegenheiten, einer neuen Natursteinpflästerung und neuen Bäumen versehen werden. Zudem sollen im ganzen Projektperimeter der Strassenoberbau, der Belag und die Entwässerung erneuert werden.

Die baulichen Massnahmen stellen aufgrund der umfangreichen Erneuerung eine wesentliche Änderung im Sinne der Lärmschutz-Verordnung (LSV; SR 814.41) und des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) dar. Deshalb ist gleichzeitig mit dem Strassenprojekt eine Lärmsanierung durchzuführen. Für den vorliegenden Abschnitt wurden gemäss Art. 13 Abs. 3 LSV sowohl Massnahmen an der Quelle als auch solche auf dem Ausbreitungsweg geprüft. Mit dem Strassenbauprojekt ist im Bereich des Römerhofplatzes eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgesehen. Dennoch bleiben die Immissionsgrenzwerte weiterhin überschritten. Für die insgesamt 52 Liegenschaften im Projektabschnitt, bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden, hat der Stadtrat Sanierungserleichterungen gemäss Art. 14 LSV bewilligt. Im Rahmen der Detailprojektierung soll geprüft werden, ob bereits durch frühere Sanierungsprogramme (AW-Sanierungen) Fenster eingebaut oder bezahlt wurden. Der Baubeginn ist für den Herbst 2020 geplant. Das Amt für Verkehr nahm zum vorliegenden Projekt mehrmals Stellung: im Rahmen der Begehrensäusserung vom 6. Oktober 2014, im Rahmen einer ausserordentlichen Begehrensäusserung betreffend Radweg ab der Klosbachstrasse vom 15. Juni 2015 und in Form einer Stellungnahme betreffend Tramhaltestellen Hottingerplatz, Römerhofplatz und Hölderlinstrasse vom 17. November 2015. Am 12. Juni 2019 erfolgte die Begehrensäusserung zum akustischen Projekt. Die in den vier Stellungnahmen angebrachten Bemerkungen wurden im Projekt weitgehend berücksichtigt. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit der Strasse wurden mit einer bewährten Methode (Verkehr in Städten – Simulationsmodell) Verkehrssimulationen durchgeführt. Darin wurde der Verkehrsfluss zwischen Klus- und Heimplatz gesamthaft untersucht. Die Beurteilung ergab keine Kapazitätseinbussen. Die Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs wird sich auf der gesamten Achse Asyl-/Hottingerstrasse im Abschnitt Klus- bis Heimatplatz nicht verringern. Das Projekt entspricht somit den Anforderungen von Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens der Bevölkerung gemäss § 13 StrG wurde das Projekt vom 30. Januar bis 2. März 2015 gemäss

§§ 16 ff. StrG öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wurden die neuen Verkehrsvorschriften für den Kreis 7 am 28. Januar 2015 im städtischen Amtsblatt ausgeschrieben. Während der Auf‌lagefrist gingen gegen das Strassenbauprojekt und gegen die Anordnung der Verkehrsvorschriften zwölf Einsprachen ein. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 470 vom 8. Juni 2016 wurde über die zwölf Einsprachen entschieden und sowohl das Strassenbauprojekt als auch das akustische Projekt sowie der Erlass funktioneller Ver- kehrsvorschriften festgesetzt. Der Regierungsrat wies den gegen das Strassenbauprojekt erhobenen Rekurs mit Beschluss vom 4. Juli 2018 vollumfänglich ab. Im Anschluss erfolgte mit Stadtratsbeschluss Nr. 644 vom 10. Juli 2019 die Ausgabenbewilligung. Die drei Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung/Aufwertung sowie zur Lärmsanierung der Asylstrasse im Bereich des Römerhofplatzes betragen voraussichtlich rund Fr. 22 107 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 6 240 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Erneuerung/Aufwertung sowie zur Lärmsanierung der Asylstrasse im Bereich des Römerhofplatzes in der Stadt Zürich wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 104 — gelesen in der Fassung vom 1. Februar 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Januar 2022, 1. November 2022, 1. April 2023, 1. April 2023, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.
  • Lärmschutz-Verordnung, Art. 13 und Art. 14 — gelesen in der Fassung vom 7. Mai 2019; der Erlass wurde am 1. Juli 2021, 1. November 2023, 1. November 2024, 1. Januar 2025 und 1. April 2026 erneut konsolidiert.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 13, Art. 16, Art. 43, Art. 45 und Art. 46 — gelesen in der Fassung vom 1. Februar 2019; der Erlass wurde am 1. August 2020, 1. Juli 2021, 1. Juni 2022 und 1. Juni 2026 erneut konsolidiert.