RRB Nr. 1011/2009
Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend Schalterschliessung SBB Niederglatt, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 114/2009
Sitzung vom 24. Juni 2009
1011. Anfrage (Schalterschliessung SBB Niederglatt) Kantonsrat Robert Brunner, Steinmaur, hat am 6. April 2009 folgende Anfrage eingereicht: Die SBB beabsichtigen, nach 144 Jahren den Schalter in Niederglatt zu schliessen. Niederglatt gehört zu den C-Stationen, die gemäss Anfrage KR-Nr. 331/2008 in vollständiger Autonomie der SBB betrieben werden. Im Gegensatz zur SBB Station Rafz muss an der Station Niederglatt der Rangierverkehr des Güterumschlages (Oel, Containerterminal) noch einige Jahre vor Ort überwacht werden. Die geplante Automatisierung des Stellwerkes wird offenbar nicht per Juni 2009 vorgenommen. Die revidierte Angebotsverordnung (Vorlage 4510) sieht für Niederglatt mit der Eröffnung der Durchmesserlinie den Halbstundentakt vor. Der Bahnhof Niederglatt hat überkommunale Bedeutung, da er auch von Buslinien erschlossen wird. Die Bevölkerung der Gemeinde Niederglatt steht hinter einer Schalterbedienung, wurden doch in nur gerade 14 Tagen bereits über 1650 Unterschriften für die Erhaltung gesammelt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Aus welchem Grund wurde die Station Niederglatt in die Kategorie C eingeteilt?
2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass zumindest eine vorläufige Erhaltung der Schalterbedienung zu unterstützen ist, da für den Rangierverkehr eine Besetzung der Station sowieso nötig bleibt?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat das Anliegen, dass die Station Niederglatt nach Einführung des Halbstundentaktes in die Kategorie B umgeteilt wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Wie in der Anfrage bereits erwähnt, befasste sich der Regierungsrat bereits im Jahr 2008 (Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 331/2008 betreffend Ungleichbehandlung von Bahnhöfen durch den ZVV) mit der
Frage der Einteilung von Bahnhöfen in die Kategorien A, B und C sowie die daraus entstehenden Konsequenzen für den Fall einer Schalterschliessung. Auf die dortigen Ausführungen sowie die entsprechenden Verweise auf frühere Beschlüsse kann grundsätzlich verwiesen werden. Zu Frage 1: Hauptkriterium der SBB für die Einteilung einer Station in die Kategorien A, B oder C ist der Umsatz, der aus dem Verkauf von Fahrausweisen des öffentlichen Verkehrs (Zürcher Verkehrsverbund ZVV, national, international), aus dem Geschäft mit dem Reisebüro sowie aus den weiteren Nebengeschäften entsteht. Die Stationen der Kategorien A und B erzeugen zusammen 80% des Umsatzes. Für kleinere Bahnhöfe gilt sodann die Möglichkeit, Personal bzw. Personalkosten mit Partnern zu teilen, als weiteres Kriterium. Das entsprechende Potenzial wird aufgrund der Fahrgastfrequenzen und der geografischen Lage beurteilt. Konkret ist der Umsatz der Verkaufsstelle an der Station Niederglatt zu klein, als dass allein damit ein wirtschaftlicher Betrieb des Schalterverkaufs gewährleistet werden kann. Diese Tatsache spricht für die Einstufung im C-Netzwerk. Im vorliegenden Fall von Niederglatt spielen zudem folgende Überlegungen eine Rolle: Solange die Betriebsführung der Station Niederglatt Personal an Ort und Stelle erforderte, wurden die Personalkosten durch die Division Infrastruktur der SBB mitfinanziert. Infolge der Inbetriebnahme der Fernsteuerung müssten die Personalkosten nun vollständig durch die Division Personenverkehr getragen werden. Diese sind im Verhältnis zum erwähnten geringen Umsatz zu hoch. Gleichzeitig sind die Fahrgastfrequenzen an der Station Niederglatt zu niedrig, um das für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche grössere Umsatzvolumen zu erzeugen. Gemäss Prognosen wird dies auch in absehbarer Zeit so bleiben. Die SBB erkennen zudem für Niederglatt bisher auch kein Potenzial für Kooperationen mit Dritten, die den bedienten Billettverkauf ermöglichen würden. Infrage käme zum Beispiel ein sogenannter «Convenience Shop», d. h. ein kleinflächiges Geschäft, dessen Sortiment eher hochpreisig, schmal (d. h. wenige Warengruppen werden abgedeckt) und flach (d. h. nur geringe Auswahl innerhalb abgedeckter Warengruppen) ist und den Schwerpunkt im Lebensmittelbereicht hat, wobei auch andere
Dienstleistungen (wie z. B. der Billettverkauf) angeboten werden können. Obwohl die SBB aufgrund ihrer Einschätzung diese Lösungsoption klar verneinten, zeigten sie sich im Umgang mit der Gemeinde Niederglatt weiterhin gesprächsbereit und offen. Konkret haben sie der Gemeinde angeboten, sich zur Hälfte an den Kosten einer Machbarkeitsstudie zu einer Partnerschaft zu beteiligen.
Aus all den genannten Gründen wurde die Station Niederglatt von den SBB in die Kategorie C eingeteilt. Zu Frage 2: Grundsätzlich bestimmen die SBB gestützt auf Art. 7 Abs. 1 des Transportgesetzes (TG, SR 742.40) die Stationen und legen fest, ob sie bedient und ob sie mit Personal besetzt werden. Der Kanton ist vorgängig anzuhören. Wenn die SBB die Bedienung einer Station oder die Besetzung der Station mit Personal einstellen wollen, müssen sie gemäss Art. 7 Abs. 2 TG vorgängig die Gemeinden anhören. Der endgültige Entscheid liegt aber bei den SBB. Dieses Verfahren wurde vorliegend eingehalten. Konkret erfordert die Beibehaltung des Rangierverkehrs in Niederglatt eine personelle Besetzung der Station. Wie lange diese notwendig sein wird, entzieht sich den Kenntnissen des Regierungsrates und des ZVV. Sie ist abhängig von der Automatisierung des Stellwerks. Die personelle Besetzung der Station ist grundsätzlich ein betriebsinterner Entscheid der SBB. Der Regierungsrat verfügt nicht über die entsprechenden vertieften Einblicke, um eine abschliessende Beurteilung abgeben zu können. Jedoch dürften insbesondere auch fachliche Qualifikationen eine Rolle spielen. Das in der Übergangszeit bis zur Automatisierung des Stellwerks eingesetzte Personal ist für den Rangierverkehr zuständig und dementsprechend ausgebildet. An den Schalterdienst werden andere Anforderungen gestellt, weshalb die notwendigen Qualitätspunkte für den Verkauf von Verbundfahrausweisen oder Fernverkehr- Fahrausweisen unter Umständen nicht mehr sichergestellt werden könnten. Zu Frage 3: Dank der Durchmesserlinie wird Niederglatt nach deren Eröffnung im Halbstundentakt bedient. Diese erhebliche Angebotsverbesserung allein reicht jedoch nicht aus, um eine Umteilung in die Kategorie B zu erwirken. Denn die Dichte des Verkehrsangebots an einer Station gilt nicht als Kriterium bei der Gestaltung der Vertriebskanäle von SBB und ZVV. Hierbei fällt viel mehr die relative Grösse, mithin die Bedeutung der Station als regionale Drehscheibe im Verkehrsnetz ins Gewicht. Diese Bedeutung hat die Station Niederglatt trotz der zusätzlich zu den S-Bahn-Linien bestehenden Anbindung mit Buslinien nicht. Sie wird sie zudem auch nicht durch den geplanten Angebotsausbau erhalten. Insofern kann aus den Auswirkungen der Durchmesserlinie nichts zugunsten einer Aufwertung in die Kategorie B abgeleitet werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi