RRB Nr. 1018/2013
Krankenversicherung, TARMED, Taxpunktwert für ambulante Leistungen von Privatspitälern, hoheitliche Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2013
1018. Krankenversicherung (TARMED, Taxpunktwert
Erwägungen
für ambulante Leistungen von Privatspitälern) Für die Verrechnung von ambulanten Leistungen in Spitälern gelten seit dem 1. Januar 2004 die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur TARMED sowie der dazugehörige Rahmenvertrag. Die Tarifstruktur TARMED enthält rund 4500 Tarifpositionen, die ärztliche Leistungen benennen und ihnen aufgrund einer Bewertung Taxpunkte zuordnen. Der für die Höhe der Vergütung massgebliche Taxpunktwert ist im Bereich der Krankenversicherung auf kantonaler Ebene auszuhandeln oder festzusetzen. Mit Beschluss Nr. 962/2011 genehmigte der Regierungsrat fünf separate, den TARMED-Rahmenvertrag ergänzende Tarifverträge zwischen sechs Privatkliniken im Kanton Zürich (Bethanien, Pyramide am See, Lindberg AG, Tiefenbrunnen sowie Hirslanden und Im Park mit gemeinsamem Vertrag) einerseits und 49 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern anderseits. In diesen je vom 29. März 2011 datierenden, inhaltlich gleichlautenden Verträgen mit dem Titel «Taxpunktwert zu TARMED» sind neben dem Taxpunktwert auch weitere für die operative Umsetzung der Tarife notwendige Modalitäten (Rechnungsstellung usw.) geregelt. Die Vereinbarungen wurden grundsätzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der vereinbarte Taxpunktwert von Fr. 0.89 wurde jedoch für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis 31. März 2013 befristet. Im April und Mai 2013 wurden zwischen den erwähnten sechs Privatkliniken einerseits und nunmehr noch 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern anderseits in fünf separaten, neuen Anhängen A zum Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 für den Zeitraum vom 1. April 2013 bis 31. März 2014 ein Taxpunktwert von Fr. 0.89 vereinbart. Nach Art. 46 Abs. 4 KVG bedürfen Tarifverträge der Genehmigung durch den Regierungsrat. Dieser hat zu prüfen, ob der Tarifvertrag mit dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit in Einklang steht. Bevor er einen Entscheid fällt, sind die Preisüberwachung und diejenigen Organisationen anzuhören, welche die Interessen der Versicherten vertreten (Art. 14 Preisüberwachungsgesetz und Art. 43 Abs. 4 Krankenversicherungsgesetz). Die Preisüberwachung verzichtete mit Schreiben vom 22. Mai 2013 auf eine Stellungnahme. Der Dachver- band der Schweizerischen Patientenstellen (DSVP) und die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz liessen sich innert der gesetzten Frist
nicht vernehmen. Der ausgehandelte Taxpunktwert für ambulante Leistungen entspricht dem für 2012 gültigen Taxpunktwert in den öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler im Kanton Zürich. Für die frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich gilt seit 1. Januar 2008 ebenfalls ein Taxpunktwert von Fr. 0.89 (vgl. RRB Nr. 733/2008). Entsprechend erscheint der vereinbarte Taxpunktwert sachgerecht, weshalb die geänderten Anhänge A der Verträge über den Taxpunktwert zum TARMED vom 29. März 2011 zu genehmigen sind.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen der Klinik Hirslanden und der Klinik im Park einerseits und 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern anderseits am 14. Mai 2013 neu vereinbarte Anhang A des Vertrages betreffend Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 wird genehmigt.
II. Der zwischen der Privatklinik Bethanien und 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern am 22. April 2013 neu vereinbarte Anhang A des Vertrages betreffend Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 wird genehmigt.
III. Der zwischen der Klinik Pyramide am See und 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern am 19. April 2013 neu vereinbarte Anhang A des Vertrages betreffend Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 wird genehmigt.
IV. Der zwischen der Klinik Lindberg AG und 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern am 30. April 2013 neu vereinbarte Anhang A des Vertrages betreffend Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 wird genehmigt.
V. Der zwischen der Klinik Tiefenbrunnen und 46 durch tarifsuisse ag vertretenen Krankenversicherern am 23. April 2013 neu vereinbarte Anhang A des Vertrages betreffend Taxpunktwert zu TARMED vom 29. März 2011 wird genehmigt.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen ab Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; dieser Beschluss und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.
VII. Dispositiv I bis VI werden im Amtsblatt veröffentlicht.
VIII. Mitteilung an folgende Parteien, je für sich sowie bei Verbänden zuhanden ihrer Mitglieder (E): – Klinik Hirslanden, Witellikerstrasse 40, 8032 Zürich, – Klinik im Park, Seestrasse 220, 8027 Zürich, – Privatklinik Bethanien, Toblerstrasse 51, 8044 Zürich, – Klinik Pyramide am See, Bellerivestrasse 34, 8034 Zürich, – Klinik Lindberg, Schickstrasse 11, 8400 Winterthur, – Klinik Tiefenbrunnen, Dammstrasse 27, 8702 Zollikon, – tarifsuisse ag, Lagerstrasse 107, 8021 Zürich, – an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi