RRB Nr. 1024/2015
Postulat Erich Bollinger, Rafz, Roland Scheck, Zürich, und Josef Wiederkehr, Dietikon, betreffend Verzicht auf staatliche Photovoltaikanlagen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 184/2015
Sitzung vom 4. November 2015
1024. Postulat (Verzicht auf staatliche Photovoltaikanlagen)
Erwägungen
Die Kantonsräte Erich Bollinger, Rafz, Roland Scheck, Zürich, und Josef Wiederkehr, Dietikon, haben am 6. Juli 2015 folgendes Postulat eingereicht: Der Kanton Zürich baut und betreibt keine eigenen Photovoltaikanlagen. Potentiell für solche Anlagen geeignete Dachflächen von bestehenden- und Neubauten werden an Kontrakter vermietet. Begründung: Das Bauen und Betreiben von Photovoltaikanlagen ist keine Kernaufgabe des Kantons Zürich. In diesem Geschäftszweig gibt es private Anbieter, die solche Flächen erschliessen können.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Erich Bollinger, Rafz, Roland Scheck, Zürich, und Josef Wiederkehr, Dietikon, wird wie folgt Stellung genommen: Etwa die Hälfte der Solarstromanlagen auf kantonalen Gebäuden ist heute im Besitz privater Unternehmen. Der so erzeugte Strom wird durch den jeweiligen Contractor vermarktet und steht im Gebäude nicht zur Verfügung. Damit fallen dem Kanton einerseits keine Investitions- und Betriebskosten an, anderseits nutzt er aber auch keinen erneuerbaren Solarstrom und erzielt keine Kosteneinsparung durch den verminderten Stromverbrauch. Die Erlöse aus der Vermietung von Dachflächen sind marktbedingt sehr gering. Daher stellt der Kanton heute im Sinne der Solarstromförderung die Dachflächen meist unentgeltlich, jedoch unter Auflagen, zur Verfügung. Während die Contractors mit den Anlagen eine Rendite erzielen, sind die Kosten für die Organisation, Planung und Vertragsabwicklung beim Kanton nicht gedeckt. Ein langjähriger Mietvertrag mit einem Contractor kann nachteilig sein, wenn z. B. an einem Gebäude eine Aufstockung vorgenommen werden soll.
Bei gut gestalteten Gebäuden ist die Solarstromanlage ins Dach oder in die Fassade integriert und kann auch andere Aufgaben (beispielsweise Sonnenschutz oder Solarmodule als gestalterisches Element der Gebäudehülle) erfüllen. In der Gebäudetechnik werden heute Solarstromanlagen auch in Kombination mit Wärmepumpen zur Erzeugung von Brauchwarmwasser eingesetzt. Solche Anlagen sind mit einem Contractor schwieriger zu verwirklichen, da dieser gegensätzliche Interessen verfolgt. Heute bestehende kleine Solarstromanlagen des Kantons, wie z. B. die Beschattung der Kantonsschule Stadelhofen, müssten mit der Erfüllung der Postulatsforderung abgetreten oder ausser Betrieb genommen werden. Weiter sind Solaranlagen für die Erlangung eines Minergie-A-Labels zwingend und beim Minergie-P-Label hilfreich, um die Anforderungen an einen tiefen Energieverbauch zu erfüllen. Eine Zertifizierung nach diesen Standards wäre mit der Erfüllung der Postulatsforderung nicht mehr oder nur noch erschwert möglich. Auch im Bereich der Bildung und Forschung sind heute verschiedene eigene Anlagen in Betrieb. Auf den Berufsschulen dienen sie der Demonstration und Schulung und an der ZHaW auch der Entwicklung der Fotovoltaik. Bei einem kategorischen Verzicht müssten neue Lösungen gesucht werden, um Bildung und Forschung nicht zu behindern. In Art. 1 Abs. 3 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730.0) ist das Ziel festgeschrieben, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien bis 2030 gegenüber dem Stand im Jahr 2000 um mindestens 5400 GWh zu erhöhen. Diese Strommenge entspricht 9% des schweizerischen Landesverbrauchs 2010. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurde auf den 1. Januar 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt und letztes Jahr durch die Einmalvergütung (EIV) ergänzt. Diese bezweckt, die eigene Stromproduktion für den Eigenverbrauch zu fördern. Dank der einmaligen Subvention werden die eigenen Investitionen vermindert. Der auf dem Dach produzierte Storm wird im eigenen Gebäude verbraucht, womit der Gebäudenutzer von tieferen Kosten beim Stromeinkauf profitiert. Damit ist es finanziell attraktiver geworden, den eigenen Strombedarf mit selber produzierter Energie zu decken.
Die kantonalen Ämter sind auf eine enge Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen der Solarstrombranche angewiesen. Diese soll sich jedoch auf die Projektierung, Verwirklichung, Überwachung und den Service von Solarstromanlagen beschränken. Die Investition soll bei den für den Kanton geeigneten und sinnvollen Objekten durch den Staat erfolgen.
Damit kann der produzierte Solarstrom auch selber genutzt und von den Kosteneinsparungen profitiert werden. Ein kategorischer Verzicht des Kantons auf Bau und Betrieb von Fotovoltaikanlagen erscheint somit wenig sachdienlich. Sinnvoller ist es, für jedes Gebäude die beste Lösung zu suchen. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 184/2015 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi