RRB Nr. 1032/2017
Strassen, Bachs, 568 Bachsertalstrasse, Dorfrand Bachs bis Kantonsgrenze AG, Fahrbahninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. November 2017
1032. Strassen (Bachs, 568 Bachsertalstrasse, km 5.535–8.366,
Erwägungen
Dorfrand Bachs bis Kantonsgrenze AG, Fahrbahninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Das zu sanierende Strassenstück ist Bestandteil der Verbindungsachse zwischen Fisibach und Bachs. Die Bachsertalstrasse weist einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 2250 Fahrzeugen mit einem Schwerverkehrsanteil von 3% auf. Die Bachsertalstrasse wurde im Abschnitt zwischen Dorfrand Bach bis Kantonsgrenze AG 1964 erbaut und 1990 saniert. Die Fahrbahnoberfläche im Sanierungsabschnitt hat auf dem ganzen Bereich Spurrinnen und weist verschiedene Verdrückungen, viele Belagsflicke und phasenweise äusserst viele Risse auf. Aufgrund des Laborberichts der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes wird auf dem ganzen Strassenstück der Belag abgebrochen und mit einer Tragschicht, Binderschicht und Deckschicht erneuert. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitung und deren Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse sind teilweise zu korrigieren und zu erneuern. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2018 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 3. Oktober 2017 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 4 300 000 Nebenarbeiten 225 000 Technische Arbeiten 175 000 Total 4 700 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 4 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-10270), zu bewilligen. Die Ausgaben sind im Entwurf zum Budget 2018 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 568 Bachsertalstrasse, Gemeinde Bachs, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 700 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 3. Oktober 2017)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi