RRB Nr. 1036/2024
Dringliche Anfrage Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Mitunterzeichnende betreffend Mittelschule Knonaueramt jetzt!, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 291/2024
Sitzung vom 2. Oktober 2024
1036. Dringliche Anfrage (Mittelschule Knonaueramt jetzt!) Kantonsrat Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Mitunterzeichnende haben am 16. September 2024 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Vorstellung des KEF 2025–2028 hat Finanzdirektor Stocker überraschend bekannt gemacht, dass die Regierung die Realisation der Mittelschule Knonaueramt zurückstellen will. Diese Information ist sowohl für die Bevölkerung als auch für die politischen Verantwortungsträger:innen aus dem Säuliamt deshalb nicht nachvollziehbar, weil es einer kompletten Kehrtwende der bisherigen, neueren Haltung des Regierungsrates entspricht. Seit mehr als zehn Jahren kämpfen die Bewohnerinnen und Bewohner der Region für die baldige Realisation einer Mittelschule im Knonaueramt. Nach anfänglichen Widerständen und dem Eingeständnis von fehlerhaften Schülerzahlberechnungen hatte die Regierung erkannt, dass der Bedarf absolut gerechtfertigt und aufgrund der künftigen Bevölkerungsentwicklung eine Mittelschule im Bezirk Affoltern inzwischen sogar dringend nötig ist. Als Eröffnungszeitpunkt nannte sie spätestens das Jahr 2028. Wir ersuchen den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Abgesehen von der finanziellen Begründung: Welches ist der Hauptgrund, weshalb man die Realisation der Mittelschule Knonaueramt zurückstellen will?
2. Bis wann wird diese Rückstellung geplant, sofern sie tatsächlich umgesetzt wird?
3. Gibt es seit der Vorstellung der neuen Mittelschule durch die Bildungsdirektion in Affoltern am Albis neue Erkenntnisse bezüglich der Entwicklung der Schülerzahlen, und wenn ja, wie sehen diese aus?
4. Wie begründet der Regierungsrat seine Kehrtwende in der Aussage, dass der Mittelschule Bezirk Affoltern nichts mehr im Wege steht und eine zügige Realisation auch im Interesse des Kantons ist?
5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Tatsache, dass der Kanton hinsichtlich des massiven Anstiegs der Schülerzahlen in den kommenden Jahren auf die Erstellung von neuem Schulraum dringend angewiesen ist?
6. Welche Auswirkungen wird die Zurückstellung der Mittelschule Bezirk Affoltern auf die bestehenden städtischen bzw. jetzt schon sehr ausgelasteten Mittelschulen haben in Bezug auf die Übernutzung des Schulraumes und die Umverteilung von Schüler*innen?
7. Welche negativen Folgen sieht der Regierungsrat für die Region Bezirk Affoltern, falls die Eröffnung der geplanten Filiale der Kantonsschule Limmattal in Affoltern am Albis noch weiter hinausgezögert wird?
8. Können durch eine Aufschiebung der Realisierung der Mittelschule Affoltern Kosten gespart werden oder ist gar mit zusätzlichen Kosten zu rechnen? Für beide Fälle: Von welchen Frankenbeträgen geht man aus? Begründung der Dringlichkeit: Bereits Mitte Dezember 2024 wird im Kantonsrat darüber entschieden, welche Investitionen in den kommenden Jahren realisiert, zurückgestellt oder gestrichen werden. Es ist daher notwendig, schnellstmöglich über fundierte Grundlageninformationen zu verfügen, um die richtigen Entscheide fällen zu können.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Im Rahmen der Erarbeitung des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2024–2027 wurde deutlich, dass die kantonale Finanzplanung mittelfristig ein Ungleichgewicht in verschiedener Hinsicht aufweist. Der Regierungsrat beschloss deshalb, die Investitionsvorhaben aufgrund gleichermassen anwendbarer Kriterien zu priorisieren. Für Einzelheiten kann auf die Beantwortung der dringlichen Anfrage KR- Nr. 298/2024 betreffend Transparenz bei der Verzögerung von Investitionsvorhaben ab 2025 verweisen werden. Dass für das Projekt Kantonsschule Affoltern im Budget 2025 bzw. im KEF 2025–2028 keine Mittel eingestellt wurden, hat somit einzig finanzielle Gründe. Dass die Kantonsschule Affoltern derzeit zurückgestellt wurde, bedeutet jedoch nicht, dass dies so bleiben wird. Wie alle (Hochbau-)Investitionsvorhaben wird das Vorhaben anfangs 2025 für die nächste KEF- Periode einer erneuten Priorisierung unterzogen.
Zu Frage 3: Auf der Sekundarstufe II gibt es keine wesentlichen neuen Entwicklungen betreffend die Schülerzahlen (vgl. Beantwortung der Anfrage KR- Nr. 443/2022 betreffend Priorisierung der Kantonsschule Zimmerberg). Zu Frage 4: In Bezug auf die Planung kann nicht von einer Kehrtwende gesprochen werden. Wie in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 festgehalten, läuft die Planung unverzögert weiter. Zwecks voraussichtlicher Baueingabe wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt Affoltern am Albis für das Areal Schwanden frühzeitig die baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Mit einer Revision der Bau- und Zonenordnung wurde das Areal dazu von der Gestaltungsplanpflicht befreit. Zu Fragen 5–7: Es trifft zu, dass auf der Sekundarstufe II derzeit ein dringender Bedarf an neuem Schulraum besteht. Dieser soll mit der Erstellung von Provisorien gedeckt werden. Zu Frage 8: Mit einer Aufschiebung von Investitionsvorhaben werden im Gegensatz zu einem Verzicht auf Investitionsvorhaben keine Kosten gespart. Die Investition wird verschoben, nicht verringert. Um bereits getätigte Ausgaben nicht zu verlieren, hat der Regierungsrat beschlossen, die Planungen im Sinne eines Investitionsschutzes weiterzuführen. Damit sollen zusätzliche Kosten, die bei einem Planungsunterbruch entstehen, vermieden werden. Sollten in Folge einer Aufschiebung nach Abschluss der Projektierung Anpassungen erforderlich werden, würde dies unter Umständen zusätzliche Planungskosten verursachen. Diese wären abhängig von der Dauer einer Sistierung und können zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Beispielsweise müsste bei einem längeren Projektunterbruch unter Umständen die Ausschreibung für das Totalunternehmen wiederholt werden. Für einen solchen Fall wäre mit Kosten für Schulraumprovisorien an anderen bestehenden Schulstandorten zu rechnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli