RRB Nr. 1040/2019
Entlastungsstollen Thalwil, Chefbauleitung und Bauleitung SIA Phasen 4 und 5, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2019
1040. Entlastungsstollen Thalwil (Vergabe Chefbauleitung
Erwägungen
und Bauleitung SIA-Phasen 4 und 5) Mit Beschluss Nr. 943/2017 entschied der Regierungsrat, für den Hochwasserschutz an Sihl, Zürichsee und Limmat den Entlastungsstollen zwischen Langnau a. A. und Thalwil weiter zu projektieren. Zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 614/2015 wurde eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 2 500 000 bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 7 150 000. In der SIA-Phase 4 (Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag) soll im Sinne eines Koreferates die Chefbauleitung/Bauleitung bei der Erstellung der Ausschreibungsdokumente mitwirken. Durch das Koreferat ist eine bessere Qualität der Projektunterlagen und der Bauausschreibung zu erwarten. Für die spätere Bauausführung des Entlastungsstollens und die dauernde Leitung der Baustelle vor Ort sollen dieselben Personen eingebunden werden. Deswegen ist über die Vergabe der Chefbauleitung/Bauleitung bereits jetzt und unter Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits zu beschliessen. Die entsprechenden Leistungen für die SIA-Phasen 4 und 5 wurden öffentlich ausgeschrieben. Es liegen aufgrund des offenen Verfahrens zwei Angebote über Fr. 4 668 579.60 und Fr. 4 426 480.77 vor. Aufgrund der Prüfung der Angebote anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen für die SIA-Phase 4 und – unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits – die Leistungen für die SIA-Phase 5 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, zu vergeben. Der Angebotspreis gemäss Angebot vom 11. Juli 2019 der IG SIHL von gesamthaft Fr. 4 668 579.60 setzt sich aus Leistungen für die SIA-Phase 4 von Fr. 209 799.60 und Leistungen für die SIA-Phase 5 von Fr. 4 458 780 zusammen. Auf der Grundlage der bewilligten finanziellen Mittel gemäss RRB Nr. 943/2017 werden im Rahmen des Planervertrags lediglich die Leistungen für die Phase 4 mit einer Vertragssumme von Fr. 209 779.60 freigegeben. Die Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt erst nach Vorliegen des Objektkredits.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Chefbauleitung und Bauleitung für die SIA-Phase 4 werden gemäss Angebot vom 11. Juli 2019 zu Fr. 209 799.60 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 5% auf Fr. 220 000 erhöhen.
II. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Objektkredits werden die Chefbauleitung und Bauleitung für die SIA-Phase 5 gemäss Angebot vom 11. Juli 2019 zu Fr. 4 458 780 an die IG SIHL, c/o Pöyry Schweiz AG, Zürich, vergeben. Die gesamte Vergabesumme von Fr. 4 668 579.60 kann sich für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten um rund 11% auf Fr. 5 200 000 erhöhen.
III. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, AWEL.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli