RRB Nr. 105/2015
Anfrage Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, und Gabriela Winkler, Oberglatt, betreffend Sachplanverfahren Geologisches Tiefenlager: Verfahrensstand und nächste Schritte, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 282/2014
Sitzung vom 4. Februar 2015
105. Anfrage (Sachplanverfahren Geologisches Tiefenlager: Verfahrensstand und nächste Schritte) Die Kantonsräte Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, sowie Kantonsrätin Gabriela Winkler, Oberglatt, haben am 27. Oktober 2014 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss dem aktuellen Zeitplan wird die Nagra voraussichtlich Anfang 2015 mindestens je zwei Standortgebiete für hochradioaktive sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle für die nächste Etappe vorschlagen. Sie wird damit ihre geologischen Untersuchungen für Etappe 2 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager abschliessen. Am Ende von Etappe 2 – voraussichtlich 2017 – wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben und welche zurückgestellt werden. Das Bundesamt für Energie hält Ende August 2014 in einer Mitteilung fest, dass gemäss dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) der geologische Kenntnisstand für die Standortvorschläge für die nächste Etappe ausreichend sei. Die definitive Standortwahl erfolgt dann in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Nach der Bezeichnung der möglichen Standorte für Oberflächenanlagen in den betroffenen Regionen ist medial etwas Ruhe eingekehrt und man hört im Moment wenig über den Stand des Verfahrens. Dennoch ist keine Region erpicht darauf, Standort zu werden, insbesondere solange die Konditionen dafür nicht einmal Bestandteil des Sachplanes sind. Als betroffene Region erwarten wir vom Regierungsrat eine klare transparente und unterstützende Haltung! Deshalb erlauben wir uns den Regierungsrat zu den folgenden Punkten um seine Haltung anzufragen:
Erwägungen
1. Teilt der Regierungsrat die Beurteilung des ENSI, dass der geologische Kenntnisstand für die Einreichung der Vorschläge für Etappe 3 für alle Gebiete ausreichend sei? Welche Gremien seitens des Kantons waren an den erwähnten Fachsitzungen und an der Beurteilung beteiligt?
2. Die Regionalkonferenzen haben sich in den vergangenen Jahren etabliert und gute Arbeit geleistet. Nach der Bekanntgabe der Vorschläge für Etappe 3 werden die Aufgabenstellung und Arbeiten in den be- troffenen Gebieten noch konkreter und lokaler. Deshalb sollte überprüft werden, ob die Regionalkonferenzen im Hinblick auf die folgenden Schritte ausgewogen zusammengesetzt sind und die direkt betroffene Bevölkerung angemessen repräsentiert ist. Wird sich der Regierungsrat beim BFE dafür einsetzen, dass die direkt betroffenen Gemeinden und Behördenvertreter in den Gremien der Regionalkonferenzen eingebunden werden?
3. Der Sachplan «Geologische Tiefenlager» enthält keinerlei Aussagen darüber, ob und wie eine Standortregion entschädigt werden soll. Ist der Regierungsrat bereit, bei den zuständigen Bundesstellen vorstellig zu werden, damit in absehbarer Zeit entsprechende Regelungen getroffen werden?
4. Mit dem Forum Opalinus besteht eine Arbeitsgruppe der Gemeindepräsidentenkonferenz des Bezirks Andelfingen, welche schon seit Jahren für die Fragen rund um die Tiefenlagerung zuständig ist. Diese Arbeitsgruppe wird sich, falls unsere Region für die nächste Etappe vorgeschlagen wird, vermehrt ins Verfahren einbringen. Die Behörden der Gemeinden im Bezirk Andelfingen stehen als gewählte Vertreter der Bevölkerung in der Verantwortung, die Interessen für die Region rechtzeitig einzubringen. Wieweit kann die Arbeitsgruppe und damit die Gemeindepräsidentenkonferenz auf die Unterstützung des Kantons zählen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, sowie Gabriela Winkler, Oberglatt, wird wie folgt beantwortet: In Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager hat die entsorgungspflichtige Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Aufgabe, eine Auswahl von mindestens zwei Standorten je für schwach- und kurzlebige mittelradioaktive Abfälle bzw. für langlebige mittel- und hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente vorzuschlagen. «Standort» bezeichnet dabei die Gesamtheit eines geologischen Standortgebiets. Er umfasst den Untergrund, das Standortareal für die Oberflächenanlage und die Zugangsbauwerke dazwischen. Die Standortvorschläge der Nagra an das Bundesamt für Energie erfolgten Ende Januar 2015. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2017 entscheiden, welche Standorte in Etappe 3 weiterzubearbeiten sein werden.
Zu Frage 1: Unter der Führung des Kantons Zürich forderten die Standortkantone von der Nagra sicherzustellen, dass die möglichen geologischen Standortgebiete transparent und nachvollziehbar verglichen werden, und zwar mittels eines sogenannten Zwischenhalts in Etappe 2. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Fachleute der Kantone in der Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone / Kantonale Expertengruppe Sicherheit (AG SiKa/KES) stellten Kriterien zur Beurteilung des erdwissenschaftlichen Kenntnisstands auf. Seit März 2013 führte das ENSI sogenannte «Zwischenhalt-Fachsitzungen» mit Fachleuten des Bundes, der Kantone und aus Deutschland durch. Angesichts der Vielschichtigkeit der Thematik und Unterlagen gab es insgesamt 13 Zwischenhalt- Fachsitzungen mit Dutzenden von wissenschaftlichen Berichten. An diesen Sitzungen erstattete die Nagra Bericht über die spätere Umsetzung in den vorläufigen Sicherheitsanalysen und über den sicherheitstechnischen Vergleich. Seither haben sich die teilnehmenden Gremien (Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung, Kommission für Nukleare Sicherheit, AG SiKa/KES und ENSI) zum Ablauf und zu den Ergebnissen der Zwischenhalt-Fachsitzungen in zustimmendem Sinn zur Datengrundlage geäussert. Der geologische Kenntnisstand habe sich im Vergleich zu Etappe 1 deutlich verbessert. Der nun anstehende Standortvergleich könne vorgenommen werden. Es würden mit Blick auf die in Etappe 2 angestrebte Einengung keine massgeblichen Lücken im geologisch-hydrogeologischtektonischen Kenntnisstand bei den einzelnen geologischen Standortgebieten mehr bestehen. Die AG SiKa/KES forderte jedoch, dass der Vorschlag der Nagra transparent und nachvollziehbar begründet kommuniziert werden müsse. Insbesondere habe die Nagra darzulegen, wie sie mit den vorhandenen Ungewissheiten umgehe und wie diese Ungewissheiten die Bewertung beeinflussen. Für alle erwähnten Gremien gelte, dass die abschliessende Beurteilung des Kenntnisstands und der Standortvorschläge im Einzelnen erst nach Einreichung der Vorschläge durch die Nagra erfolge. In der Zwischenzeit hat die Nagra die Standortvorschläge eingereicht. Der Regierungsrat hat diese Vorschläge zur Kenntnis genommen, die Anzahl möglicher Standortgebiete für ein geologisches Tiefenlager von
sechs auf zwei zu reduzieren. Er hält es für verfrüht, dass bereits im jetzigen Stand des Sachplanverfahrens (Etappe 2) nur noch zwei Standortgebiete, nämlich Zürich Nordost und Jura Ost (AG), verbleiben. Gemäss Vorgaben des ENSI dürfen nur eindeutige Nachteile zum Ausschluss führen (ENSI-Bericht 33/154, S. 6–7, Januar 2013). Entsprechend darf in
Etappe 2 ein geologisches Standortgebiet nur dann ausgeschlossen werden, wenn gesichert ist, dass es gegenüber einem oder mehreren anderen eindeutige Nachteile aufweist. Die Kantone haben die Nagra wiederholt aufgefordert, alle potenziellen Standortgebiete auf vergleichbarer Basis zu untersuchen sowie transparent und nachvollziehbar zu bewerten. Eine Analyse der Unterlagen vermittelt nicht den Eindruck, dass der Einengungsvorschlag der Nagra diese Kriterien erfüllt. Das politische Leitgremium des Sachplans, der Ausschuss der Kantone unter dem Vorsitz von Regierungsrat Markus Kägi, hat die kantonalen Fachleute der AG SiKa/KES beauftragt, die umfangreichen Unterlagen zu analysieren. Sie werden im zweiten Halbjahr 2015 Bericht erstatten, ob die frühe Eingrenzung auf nur noch zwei Standortgebiete gerechtfertigt ist. Zu Frage 2: Mit der «regionalen Partizipation» ist im Sachplan geologische Tiefenlager auch international gesehen in einem umstrittenen Infrastrukturprojekt Neuland beschritten worden. Nach sechs Jahren Sachplanverfahren, davon drei Jahre mit regionaler Partizipation, kann der Ansatz als aufwendig, aber auch fruchtbar und zielführend bezeichnet werden. Anfängliche Zurückhaltung (Kritik der «Schein-Partizipation») ist gründlicher Auseinandersetzung und guter Zusammenarbeit gewichen. Die Hauptakteure sind nicht ausgestiegen, der Prozess ist entwickelt worden und auf Zielkurs. Bei der Einrichtung der Regionalkonferenzen wurde darauf geachtet, möglichst die ganze gesellschaftliche Bandbreite einer Region abzubilden, von politischen Parteien bis zu Kirchen. Auch wenn die Regionalkonferenzen lediglich beratenden Charakter haben, sind in der Regel gegen die Hälfte der Delegierten Behördenmitglieder. Damit erlangen die Regionalkonferenzen ausreichende Legitimation und Stabilität. Obwohl von der Bundes- bis zur Gemeindeebene die Frage der Sicherheit als vorrangig betrachtet wird, haben die regionalen Akteure im Sachplanverfahren doch Gewicht, beispielsweise in der Ausscheidung möglicher Standorte für Oberflächenanlagen. Auch für Etappe 2 sieht der Sachplan eine umfassende Anhörung vor; wie bei Etappe 1 wird der Regierungsrat seine Stellungnahme nicht ohne Berücksichtigung der Stimmen der betroffenen Gemeinden abgeben (vgl. RRB Nr. 681/2011). Zu Frage 3:
Der Sachplan geologische Tiefenlager sieht vor, dass die Frage der Abgeltungen zwischen der Nagra, dem Kanton und den Regionen erst in Etappe 3 zur Sprache kommt. Damit soll verhindert werden, dass der Vorrang der Sicherheit in den vorhergehenden Etappen unterlaufen wird.
Zu Frage 4: Der Regierungsrat begrüsst ausdrücklich, dass sich das Forum Opalinus der Gemeindepräsidentenkonferenz des Bezirks Andelfingen wieder vermehrt in das Verfahren einbringen will.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi