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Sportzentrum Kerenzerberg, Erweiterung und Anpassungen, BKP 230 Elektroinstallationen, Vergabe

RRB Nr. 107/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 6. Feb. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-107-2019/de/sportzentrum-kerenzerberg-erweiterung-und-anpassungen-bkp-230-elektroinstallationen-vergabe

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 107/2019

Sportzentrum Kerenzerberg, Erweiterung und Anpassungen, BKP 230 Elektroinstallationen, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Februar 2019

107. Sportzentrum Kerenzerberg, Erweiterung und Anpassungen

Erwägungen

(Vergabe BKP 230 Elektroinstallationen) Mit RRB Nr. 1186/2017 wurde eine Ausgabe von Fr. 50 000 000 für die Erweiterung und Anpassungen des Sportzentrums Kerenzerberg bewilligt. Für die Ausführung der Elektroinstallationen gemäss BKP 230 wurde ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt. Es liegt ein bereinigtes Angebot über Fr. 3 086 622.60 vor. Aufgrund der Prüfung anhand der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Leistungen an die Elektro Rhyner AG, Glarus, zu vergeben. Die Offertsumme von Fr. 3 086 622.60 gemäss Angebot vom 22. Oktober 2018 kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 400 000 erhöhen. Die Vergabesumme ist durch den Objektkredit gedeckt und geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Sachkontogruppe 5041, Erneuerungsunterhalt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Ausführung der Elektroinstallationen für die Erweiterung und Anpassungen des Sportzentrums Kerenzerberg wird gemäss Angebot vom 22. Oktober 2018 zu Fr. 3 086 622.60 an die Elektro Ryhner AG, Glarus, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 3 400 000 erhöhen.

II. Der Betrag geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli