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Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises 2011

RRB Nr. 1079/2010 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 14. Juli 2010

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1079-2010/de/kulturforderung-verleihung-des-kulturpreises-2011

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1079/2010

Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises 2011

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2010

1079. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises 2011)

Erwägungen

Das herausragende künstlerische Werk oder die Vermittlungstätigkeit einer Person oder einer Gruppe wird mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis gewürdigt (RRB Nr. 340/2009). Die Kulturförderungskommission schlägt für den Kulturpreis 2011 den Komponisten, Musiklehrer und Pianisten Daniel Fueter vor. Daniel Fueter wurde 1949 in Zürich als dritter Sohn der Schauspielerin Anne-Marie Blanc und des Filmproduzenten Heinrich Fueter geboren. Bereits als Gymnasiast besuchte er den Musikunterricht bei Armin Schibler, einem Künstler, der der pluralistischen musikalischen Moderne verpflichtet war. Nach der Matur begann er an der Universität Zürich Musikwissenschaft zu studieren, wechselte dann aber ans Konservatorium und die Musikhochschule Zürich, wo er sein Klavierstudium bei Sava Savoff abschloss. An Zürichs wichtigster Ausbildungsstätte für Musik – heute Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) – arbeitete er nach dem Studium, mit kurzen Unterbrüchen, in denen er als freischaffender Künstler tätig war, jahrelang in verschiedenen Funktionen. Die Ausrichtung der Bildungsstätte wurde von Daniel Fueter nachhaltig geprägt und gewann auch stetig an internationalem Ansehen. Die Herausforderung, für die unterschiedlichsten Bedürfnisse der grossen Schülerschaft und ihres Lehrkörpers die besten Lösungen zu finden, spornte ihn zu Höchstleistungen an. Seiner pädagogischen Arbeit und seinem kulturpolitischem Netzwerk verdanken unzählige professionelle Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler, aber auch Laien entscheidende Impulse. Seinem künstlerischen Schaffen und kulturpolitischen Handeln konnte Daniel Fueter trotz der hohen hauptberuflichen Anforderungen stets genügend Raum und Zeit einräumen. Seine Musik bewegt sich zwischen den unterhaltsam leichten und klassisch ernsten Genres; er ist ein typischer Grenzgänger, der keine Berührungsängste kennt und alle Facetten der Komposition beherrscht. Er schreibt Musik für Theater und Ballett, für Chöre und Kammermusikensembles und musiktheatralische Stücke für Kinder. Er komponiert strenge neue Opern und leichte Operetten, er begleitet Schubert-Lieder und Chansons. Seine Kompositionen sind weder anbiedernd noch elitär verstiegen, sondern suchen nach einer musikalischen Sprache, die beides – das Verspielte

wie das künstlerisch Ambitionierte – mit Eleganz und Virtuosität verbindet. 2009 hat er die musikalischen Intermezzi zu Alfred Jarrys «Ubu

Roi» in einer Inszenierung des Theaters Kanton Zürich geschrieben und erst jüngst begeisterte er mit seinem Arrangement des Pink-Floyd- Hits «Dark Side of the Moon» für Klavier und Streichquartett das Zürcher Publikum. Sein künstlerisches Schaffen als Musiker, Komponist, Arrangeur und Regisseur, sein pädagogisches Geschick und sein kultur- und bildungspolitisches Engagement in verschiedenen Institutionen bereichern das Musikleben der Schweiz seit nunmehr 30 Jahren. Daniel Fueters Karriere zwischen Kulturpolitik und Musik in ihren vielfältigen Facetten ist einzigartig. Dafür gebührt ihm der Kulturpreis 2011. Für die Verleihung von Auszeichnung gemäss § 4 des Kulturförderungsgesetzes (KFG) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kulturförderungsverordnung [KVV]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KVV).

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis 2011 wird an Daniel Fueter verliehen.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern sowie durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern an den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförderungskommission.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verordnung über die Krankenversicherung, Art. 2 und Art. 3 — gelesen in der Fassung vom 1. Januar 2010; der Erlass wurde am 1. Januar 2011, 1. März 2011, 1. August 2011, 1. Dezember 2011, 1. Januar 2012, 1. Februar 2012, 1. April 2012, 1. Mai 2012, 1. Januar 2013, 1. Juni 2013, 1. Januar 2014, 1. März 2014, 1. November 2014, 1. Januar 2015, 28. April 2015, 1. Juni 2015, 1. Januar 2016, 1. Mai 2016, 1. August 2016, 29. November 2016, 1. Januar 2017, 1. März 2017, 1. Juli 2017, 1. August 2017, 1. Januar 2018, 1. Januar 2020, 1. Januar 2021, 1. April 2021, 1. Mai 2021, 1. Oktober 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022, 1. September 2022, 1. Januar 2023, 1. September 2023, 1. Januar 2024, 1. Februar 2024, 1. Juli 2024, 1. Oktober 2024, 1. Januar 2025, 1. Juni 2025, 1. Juli 2025, 1. Januar 2026, 1. Juli 2026 und 1. August 2026 erneut konsolidiert.
  • Bundesgesetz über die Kulturförderung, Art. 4 — der Erlass wurde am 1. Januar 2012, 1. Januar 2013, 1. Januar 2016, 1. Januar 2017, 1. Februar 2021, 1. Januar 2022 und 1. Januar 2026 erneut konsolidiert.