RRB Nr. 1083/2017
Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Ruedi Lais, Wallisellen, betreffend Risiken einer Wachstumsstrategie auf die geplante neue Gruppenstruktur der Axpo Holding, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 252/2017
Sitzung vom 22. November 2017
1083. Anfrage (Risiken einer Wachstumsstrategie auf die geplante neue Gruppenstruktur der Axpo Holding) Die Kantonsräte Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Ruedi Lais, Wallisellen, haben am 18. September 2017 folgende Anfrage eingereicht: In Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 242/2016 und 243/2016 weist der Regierungsrat auf die «Wachstumsstrategie» der Axpo Holding hin, welche vorsieht, neue Geschäftsfelder zu erschliessen und «vom Strompreis unabhängiger zu werden». Die Kompetenzen in den «Wachstumsfeldern» erneuerbare Energien (einschliesslich der Wasserkraftwerke) und internationales Kundengeschäft sollen zusammen mit den Netzen, der Portfoliobewirtschaftung und der Tochtergesellschaft Axpo Trading AG in einer neuen Gesellschaft gebündelt werden. Die Mehrheit der neuen Gesellschaft soll bei der Axpo Holding bleiben. Neben dem neuen Unternehmen würden die Axpo Power AG, die Centralschweizerische Kraftwerke AG und die Informatiktochter Avectris AG «weiterhin» die Axpo- Gruppe bilden. Im diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist sich der Gesamt-Regierungsrat der Risiken der neuen «Wachstumsstrategie» der Axpo Holding bewusst und hat er sich dazu mit seinen neuen Aktionärsvertretern im Verwaltungsrat der Axpo ausgetauscht, respektive diese in der Sache instruiert?
2. Wurde oder wird die Gründung einer «Good-» und einer «Bad-Company» innerhalb der Axpo Holding ins Auge gefasst?
3. Ist sich der Regierungsrat der von der Axpo Trading AG (mit Filialen und Töchtern in den USA, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Norwegen, Schweden, Deutschland, Luxemburg, Spanien, Portugal, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn, Bosnien, Albanien, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei, Tunesien etc.) eingegangenen Risiken, insbesondere im Strom-Derivate-Handel, bewusst? Hat sich der Gesamtregierungsrat von seinen Aktionärsvertretern im Verwaltungsrat der Axpo über das entsprechende Risikomanagement (u. a. mit Lehren aus der Enron-Affäre) informieren lassen oder lässt er sich darüber informieren und erachtet er das Risikomanagement der Axpo Trading AG als angemessen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans-Peter Amrein, Küsnacht, und Ruedi Lais, Wallisellen, wird wie folgt beantwortet: Der Kanton hält zusammen mit den kantonseigenen Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) an der Axpo Holding AG (Axpo Holding) eine Minderheitsbeteiligung von 36,75% der Aktien. Die restlichen Aktien befinden sich im Eigentum der anderen Vertragskantone oder deren Kantonswerke. Entsprechend der Beteiligung haben im neunköpfigen Verwaltungsrat der Axpo Holding drei vom Regierungsrat und von der EKZ gemeinsam vorgeschlagene Verwaltungsräte Einsitz. Die Axpo Holding und ihre Tochtergesellschaften bilden zusammen den Axpo-Konzern. Er ist in den Bereichen Erzeugung und Handel sowohl in der Schweiz als auch in vielen europäischen Ländern tätig. Die Axpo Trading AG befindet sich zu 100% im Besitz der Axpo Holding. Mit Beschluss Nr. 1196/2016 legte der Regierungsrat seine Eigentümerstrategie für die Axpo Holding fest. Als Aktionär der Axpo Holding erwartet der Kanton, dass der Axpo-Konzern ein zweckmässiges Risikomanagement sicherstellt und ein internes Kontrollsystem führt. Zu Fragen 1 und 3: Die Oberleitung der Axpo Holding und damit die Verantwortung für die Strategie sowie die Risikobeurteilung sind eine unübertragbare und unentziehbare Aufgabe des Verwaltungsrates (vgl. Art. 716a OR, SR 220). Der Regierungsrat erwartet, dass der Verwaltungsrat der Axpo Holding seinen Pflichten nachkommt und die Aktionäre umfassend und zeitnah über wesentliche Geschäfte und Vorfälle informiert. Der Kanton und die EKZ pflegen einen regelmässigen Austausch mit den von ihnen mandatierten Verwaltungsräten der Axpo Holding. Mit Dr. rer. pol. Peter Kreuzberg befindet sich darunter ein ausgewiesener Experte in Sachen Handel und Risikomanagement im Energiebereich. Dem Regierungsrat sind keine grösseren Ausfallrisiken der Axpo Holding und ihrer Tochtergesellschaften in Bezug auf die internationale Tätigkeit bekannt. Die Axpo verfügt über einen gut entwickelten Risikomanagementprozess, der stetig weiterentwickelt wird (vgl. auch die Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 160/2015 betreffend Die AXPO und ihre Handelsaktivitäten via die Axpo Trading AG und 179/2015 betreffend Axpo – Grossrisikotreiberin des Kantons Zürich sowie der Interpellation KR-Nr. 212/2015 betreffend Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der Axpo und entsprechende Risikotreiber).
Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat die Axpo Holding für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Stellungnahme eingeladen. Gemäss der Axpo Holding ist die Gründung einer «guten» und einer «schlechten» Tochtergesellschaft nicht vorgesehen. Mit der strategischen Neuausrichtung des Konzerns und den beiden Töchtern Axpo Power AG und Axpo Solutions AG wolle der Axpo-Konzern den veränderten Rahmenbedingungen im Strommarkt mit unterschiedlichen Anforderungen bei den konventionellen und den erneuerbaren Energien begegnen. Das in der Axpo Power AG gebündelte Schweizer Versorgungsgeschäft benötige Sicherheit, Beständigkeit und laufende Anpassung an die Regulierung. In der Axpo Solutions AG hingegen würden die Wachstumsfelder erneuerbare Energien und europäisches Kundengeschäft sowie Netze und Portfoliobewirtschaftung gebündelt. Diese Bereiche würden raschere Anpassungen auf die laufende Entwicklung und eine hohe Flexibilität erfordern. Beide Tochtergesellschaften würden zentral geführt, wobei das Management und die Prozesse aber auf die unterschiedlichen Anforderungen ausgerichtet seien.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi