RRB Nr. 1086/2023
Ökologische Aufwertung «Steinächer, Rebächer», Urdorf, Realisierung, Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. September 2023
1086. Ökologische Aufwertung «Steinächer, Rebächer», Urdorf, Realisierung (Ausgabe, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Auf dem Waffenplatz Urdorf soll am Standort Steinächer/Rebächer (Grundstück Kat.-Nr. 5206) auf einer Fläche von rund 2,9 ha eine ökologische Aufwertung vorgenommen werden. Das Grundstück ist im Eigentum des Kantons Zürich, liegt teilweise (Bereich Rebächer) innerhalb des kantonalen Naturschutzgebiets Objekt Nr. 2, Waldstandort Forren-Langboden, Zone Naturschutz und Militär («IM»), und umfasst heute Wiesland. Das standörtliche Potenzial für die Wiederherstellung hochwertiger Magerwiesen (TWW) ist dort gross. Durch die Aufwertung wird die Möglichkeit genutzt, das bestehende, extensiv genutzte Schutzgebiet und die angrenzenden naturschutzfachlich wertvollen Wälder (Objekt Lichter Wald Urdorf/Foren und Waldstandort von naturkundlicher Bedeutung Forren-Langboden) grossflächig mit TWW, die reich an gefährdeten und seltenen Arten sind, zu ergänzen. Um die Etablierung solcher Magerwiesen zu ermöglichen, soll im Projektperimeter der nährstoffreiche Oberboden abgetragen werden. Begleitend soll durch die Freilegung gefasster Quellen die Aufwertung durch kleinere Feuchtflächen ergänzt werden. Als hochwertiger Magerstandort leistet die so aufgewertete Fläche als Trittstein einen wertvollen Beitrag zur ökologischen Infrastruktur für spezialisierte Magerwiesenarten im Reppischtal.
B. Massnahmen Gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) ist dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten durch die Erhaltung genügend grosser Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Massnahmen entgegenzuwirken. Nach Art. 18b Abs. 2 NHG sorgen die Kantone in intensiv genutzten Gebieten inner- und ausserhalb von Siedlungen für den ökologischen Ausgleich. Dieser bezweckt gemäss Art. 15 Abs. 1 der Verordnung vom 16. Januar 1991 über den Natur- und Heimatschutz (SR 451.1) insbesondere, isolierte Biotope miteinander zu verbinden, nötigenfalls auch durch die Neuschaffung von Biotopen, die Artenvielfalt zu fördern, eine möglichst naturnahe und schonende Bodennutzung zu erreichen, Natur in den Siedlungsraum einzubinden und das Landschaftsbild zu beleben.
Der ökologische Ausgleich ist auch eine Funktion der Landwirtschaftszone (Art. 16 Abs. 1 Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 [SR 700]). In Anlehnung an diese Bestimmung hält das kantonale Recht gestützt auf § 203 Abs. 1 lit. g des Planungs- und Baugesetzes vom 7. September 1975 (PBG, LS 700.1) in Verbindung mit § 13 Abs. 2 der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung vom 20. Juli 1977 (LS 702.11) in entsprechender Weise fest, dass Flächen als Naturschutzobjekte bezeichnet werden können, welche dem ökologischen Ausgleich durch Vernetzung oder Wiederherstellung von Biotopen und Landschaften dienen sollen. Magerwiesen sind besonders artenreiche Lebensräume und beherbergen eine grosse Anzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. In der Vergangenheit haben sie in der hiesigen Landschaft sehr stark abgenommen. Die Wiederherstellung und Neuschaffung von trockenen Magerwiesen und -weiden ist deshalb ein Schwerpunkt in dem vom Regierungsrat festgesetzten Naturschutz-Gesamtkonzept des Kantons Zürich (RRB Nr. 3801/1995). Dabei gilt es insbesondere, qualitativ hochwertige Magerwiesen zu fördern, d. h. besonders artenreiche Wiesenbestände auf nährstoffarmen Standorten. Dem grossen Potenzial für Magerwiesen der Projektfläche steht eine hohe Nährstoffverfügbarkeit der Böden gegenüber, was auf eine nachhaltig wirkende Düngung in der Vergangenheit bzw. auf Nährstoffeinträge über die Luft zurückzuführen ist. Trotz Verzicht auf Düngung und mehreren Schnitten pro Jahr seit mindestens 20 Jahren ist der Zielzustand «Magerwiesenvegetation» noch nicht erreicht. Um die Etablierung einer hochwertigen, artenreichen Magerwiese zu ermöglichen, soll auf einer Fläche von rund 2,9 ha der nährstoffreiche Oberboden abgetragen werden. Die Begrünung der einzelnen Flächen soll durch Schnittgut und gesammelte Samen aus artenreichen Magerwiesen der näheren Umgebung erfolgen. Das Projekt ist gemäss dem «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» (RRB Nr. 240/2017) Teil des Schwerpunktes B, trockene Magerwiesen/-weiden wiederherstellen und neu schaffen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der NFA-Programmvereinbarung betreffend Natur und Landschaft 2020–2024 zwischen dem Bundesamt für Umwelt und dem Kanton Zürich und wird vom Bund im Rahmen der Globalsubventionen mit einem Beitrag von 40% unterstützt. Dieser
Betrag kommt allen Trockenwiesen-Aufwertungsprojekten zugute, weshalb die vorliegenden Ausgaben brutto bewilligt werden.
C. Kosten Die ökologische Aufwertung «Steinächer, Rebächer» in Urdorf kann gestützt auf § 204 PBG in Verbindung mit § 2 lit. c des Natur- und Heimatschutzfondsgesetzes vom 17. März 1974 (NHFG, LS 702.21) mit Mitteln des Natur- und Heimatschutzfonds finanziert werden. Andere Finanzierungsquellen stehen für das Vorhaben nicht zur Verfügung. Dafür soll eine Ausgabe von 1,57 Mio. Franken bereitgestellt werden. Gemäss § 4 NHFG liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung über die Verwendung der Fondsmittel beim Regierungsrat. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt unter Aufhebung der Ausgabenbewilligung Nr. 89A-0322-01 vom 24. Januar 2023 sowie deren Erhöhung vom 24. Mai 2023 des Amtes für Landschaft und Natur betreffend die Vorleistungen der Projektierung. Die Zusammensetzung der Kosten ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Mit der Ausgabenbewilligung Nr. 89A-0322-01 vom 24. Januar 2023 sowie deren Erhöhung vom 24. Mai 2023 wurden für die Ausarbeitung des Bauprojekts gesamthaft Fr. 70 000 bewilligt. Davon wurden bis am 31. Juli 2023 Fr. 11 180 in Rechnung gestellt. Die Reserven sind mit 9% der Gesamtkosten angesetzt. Arbeiten Kosten in Mio. Franken Ausarbeitung Bauprojekt 0,09 Bauarbeiten (einschliesslich Nebenkosten) 0,49 Kompensation Fruchtfolgeflächen (7847 m2) 0,45 Bauleitung, Baubegleitung 0,12 Begrünung, Entwicklungspflege, Neophytenbekämpfung 0,24 Verschiedene Kleinaufträge 0,04 Reserven (9% der Gesamtkosten) 0,14 Gesamtkosten 1,57
Im Rahmen der Aufwertungsmassnahmen ist mit allfälligen zusätzlichen Baukosten zu rechnen, beispielsweise aufgrund eines unerwartet grösseren Aushubvolumens oder erhöhter Deponiekosten. Die Reserven dienen hauptsächlich der Deckung dieser Kosten.
D. Budgetdeckung Der bereits verrechnete Ausgabenbetrag von Fr. 11 180 ist im Budget 2023 in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, eingestellt. Der noch nicht abgerechnete Ausgabenbetrag von 1,56 Mio. Franken ist in der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, eingestellt, davon 0,63 Mio. Franken im Budget 2023, 0,34 Mio. Franken im Budgetentwurf 2024, 0,54 Mio. Franken im Planjahr 2025, 0,03 Mio. Franken im Planjahr 2026 und 0,02 Mio. Franken im Planjahr 2027 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2024–2027. Es resultieren jährliche Folgekosten von rund Fr. 7000 für die Betreuung der Fläche durch Naturschutzbeauftragte sowie von rund Fr. 600 als Naturschutzbeitrag für die Pflege der Fläche gemäss Beitragsreglement der Fachstelle Naturschutz bzw. Verordnung vom 23. Oktober 2013 über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (SR 910.13). Die weiteren jährlichen Kosten für die Pflege (Beiträge Qualitätsstufe I und II und Vernetzungsbeitrag) werden über Direktzahlungen vom Bund finanziert und betragen jährlich rund Fr. 11 600.
E. Submission Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten wurde ein Einladungsverfahren durchgeführt. Es liegen zur Prüfung vier Angebote von 0,45 Mio. Franken bis 1,1 Mio. Franken vor. Aufgrund der besten Erfüllung der Zuschlagskriterien sind die Leistungen gemäss Angebot vom 9. Juni 2023 an die wsb AG, Kloten, zu vergeben. Da die Kosten für die Bauarbeiten unerwartet höher ausfallen können, beispielsweise aufgrund eines grösseren Aushubvolumens oder erhöhter Deponiekosten, soll die Reserve gegebenenfalls gesamthaft für diesen Kostenpunkt verwendet werden können. Die Offertsumme von Fr. 485 220 kann sich somit für Unvorhergesehenes um die gesamte Reservesumme, also Fr. 141 255, auf Fr. 626 475 erhöhen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die ökologische Aufwertung «Steinächer, Rebächer» in Urdorf wird eine Ausgabe von Fr. 1 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bewilligt.
II. Die Tiefbauarbeiten im Rahmen des Aufwertungsprojekts werden gemäss Angebot vom 9. Juni 2023 zu Fr. 485 220 an die wsb AG, Kloten, vergeben. Der Vergabebetrag kann sich für Regiearbeiten und Unvorhergesehenes um Fr. 141 255 erhöhen. Die gesamte zur Verfügung stehende Vergabesumme beträgt somit Fr. 626 475.
III. Die Verfügung Nr. 89A-0322-01 vom 24. Januar 2023 sowie deren Erhöhung vom 24. Mai 2023 des Amtes für Landschaft und Natur bezüglich der Ausgabenbewilligung von Fr. 70 000 für die Vorleistungen der Projektierung werden aufgehoben.
IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli