RRB Nr. 1088/2016
Verein Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI), Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2016
1088. Verein Marie Meierhofer Institut für das Kind, Zürich
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 1524/2011 erneuerte der Regierungsrat die Beitragsberechtigung des Marie Meierhofer Instituts für das Kind (MMI), Zürich, für die Jahre 2012–2016. Mit Schreiben vom 28. Juni 2016 ersucht das MMI um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 des Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion privaten Trägerschaften, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen ausrichten. Als zusätzliche Aufgaben gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeindeübergreifender Bedeutung. Das MMI ist auf die Entwicklung in der frühen Kindheit ausgerichtet. Es ist in den Bereichen Forschung, Beratung/Gutachten, Weiterbildung und Information tätig und unterstützt die kantonale Kinder- und Jugendhilfe durch Forschungsprojekte, Grundlagenarbeit sowie durch Schulung und Beratung von Fachstellen und Behörden seit Jahren mit wichtigen Beiträgen. Schwerpunkte der gegenwärtigen Tätigkeit liegen unter anderem bei der Untersuchung von langfristigen Auswirkungen früher familialer Risiken auf Verhaltensprobleme und der Erforschung unterschiedlicher Lebenswelten junger Kinder im Kanton Zürich. Das MMI ist eine von Behörden und Fachstellen anerkannte und regelmässig beigezogene Institution, die eine zentrale Funktion in der Kinder- und Jugendhilfe des Kantons Zürich erfüllt. Vertretungen des MMI arbeiten regelmässig mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) zusammen und wirken in dessen Gremien sowie bei Weiterbildungsanlässen mit. Die zunehmende Bedeutung, welche die frühe Kindheit in den letzten Jahren erfahren hat, und die hohe Wertschätzung des MMI führen zu einer anhaltend hohen Nachfrage der Dienstleistungen und einer Zunahme der angestossenen Projekte.
Die bewährte und geschätzte Dienstleistung des MMI stellt eine wichtige zusätzliche Aufgabe im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe dar. Das MMI erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren erneuert werden. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchsstellers ein Beitrag von jährlich höchstens Fr. 550 000 ausgerichtet werden. Über die jährliche Ausrichtung der Subvention entscheidet gestützt auf § 40 Abs. 1 KJHG in Verbindung mit § 10 der Kinder- und Jugendhilfeverordnung vom 7. Dezember 2011 (LS 852.11) das AJB.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Marie Meierhofer Instituts für das Kind wird mit Wirkung ab 1. Januar 2017 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2020. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 30. Juni 2019 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Verein Marie Meierhofer Institut für das Kind, Pfingstweidstrasse 16, 8005 Zürich (Institutsleiterin: Dr. Heidi Simoni [E]), das Sozialdepartement der Stadt Zürich, Werdstrasse 75, 8036 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi