RRB Nr. 1094/2010
Postulat Claudio Zanetti, Zollikon, und Rolf André Siegenthaler, Zürich, betreffend «General Guisan - Widerstand nach Schweizer Art» an der Volksschule, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 117/2010
Sitzung vom 14. Juli 2010
1094. Postulat («General Guisan – Widerstand nach Schweizer Art»
Erwägungen
an der Volksschule) Die Kantonsräte Claudio Zanetti, Zollikon, und Rolf André Siegenthaler, Zürich, haben am 26. April 2010 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, damit im Geschichtsunterricht der Volksschul-Oberstufe sowie der Mittel- und Berufsschulen ergänzend zu bestehenden Lehrmitteln das soeben im Stämpfli Verlag erschienene Buch des Historikers und Journalisten Markus Somm «General Guisan – Widerstand nach Schweizer Art» eingesetzt werden kann. Begründung: Wie der Regierungsrat in Beantwortung der Interpellation KR-Nr. 332/ 2003 zutreffend feststellte, war die Rolle der Schweiz während und nach der Zeit des Nationalsozialismus im letzten Jahrzehnt Thema zahlreicher öffentlicher und wissenschaftlicher Debatten. Der Zweite Weltkrieg beschäftigt 14- bis 18-jährige Jugendliche. Der Regierungsrat führte in diesem Zusammenhang auch aus, dass die Arbeit der unabhängigen Expertenkommission («Bergier») «eine vertiefte Auseinandersetzung und eine systematische Aufarbeitung dieser Epoche ermögliche». Das auf dem «Bergier-Bericht» aufbauende Lehrmittel «Hinschauen und Nachfragen» wurde insbesondere mit dem Argument verfasst und eingeführt, dass es die Möglichkeit biete, «sich intensiv mit einem historischen Zeitraum auseinanderzusetzen und Bezüge zu aktuellen Fragen herzustellen». Genau das ist auch das Anliegen der Motionäre, die möglicherweise offene Türen einrennen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Claudio Zanetti, Zollikon, und Rolf André Siegenthaler, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Gemäss § 22 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) regelt der Bildungsrat die Verwendung der Lehrmittel an der Volksschule. Er bestellt als vorbereitendes Fachgremium eine Lehrmittelkommission (§ 22 Abs. 3 VSG). Der Bildungsrat legt insbesondere fest, ob ein Lehrmittel obligatorisch, provisorisch-obligatorisch oder zugelassen ist (§ 1 Lehrmittelverordnung für die Volksschule vom 5. Januar 2000, LS 412.14). Ein Ausschuss der Lehrmittelkommission kann dem Lehrmittelverlag darüber hinaus die Aufnahme weiterer Werke in den Katalog der zur Verfügung stehenden Lehrmittel empfehlen. Die Aufnahme eines Werkes in den Lehrmittelkatalog hängt von der Vereinbarkeit mit dem Lehrplan, der inhaltlichen und grafischen Qualität, der didaktischen Aufbereitung, der unmittelbaren Einsatzmöglichkeit im Unterricht und den Kosten ab. Die Mittel- und Berufsfachschulen sind in der Wahl ihrer Lehrmittel frei. Das mit dem Postulat angesprochene Werk ist eine allgemein verständliche Fachpublikation, die am Beispiel der Biografie von General Guisan die Rolle der Schweiz während und nach der Zeit des Nationalsozialismus beleuchtet. Es ist jedoch kein Lehrmittel, das unterrichtsleitend eingesetzt werden kann. Dazu fehlen Hilfen zur Unterrichtsplanung, Übungsmaterialien, schülerspezifische Aufgaben und Lernkontrollen. Es steht den Lehrpersonen jedoch frei, dieses Werk als zusätzliches Material für die Vorbereitung und Gestaltung des Unterrichts beizuziehen. Teile daraus können – von der Lehrperson stufengerecht aufbereitet – eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Rolle der Schweiz während und nach der Zeit des Nationalsozialismus fördern. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 117/2010 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi