RRB Nr. 1096/2024
Anfrage Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende betreffend Zu-/Abwanderung Steuersubstrat natürliche Personen: Ausmass und Entwicklung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 232/2024
Sitzung vom 30. Oktober 2024
1096. Anfrage (Zu-/Abwanderung Steuersubstrat natürliche Personen: Ausmass und Entwicklung) Kantonsrätin Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende haben am 8. Juli 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die einschlägige Forschung legt nahe, dass insbesondere vermögende und gutverdienende Steuerpflichtige bei der Wahl ihres Wohnortes auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Zwischen dem Kanton Zürich und diversen Nachbarkantonen, insbesondere Schwyz und Zug, bestehen erhebliche Unterschiede im Ausmass der Besteuerung der natürlichen Personen. Gerade im verkehrstechnisch sehr gut vernetzten und erschlossenen Grossraum Zürich dürften derartige Erwägungen eine erhebliche Rolle spielen, nicht zuletzt auch, weil inzwischen Home-Office weitherum gebräuchlich geworden ist. Die Wertschöpfung kann zu einem guten Teil auch am Wohnort erbracht werden, die nach einem Umzug allenfalls grössere Pendeldistanz zum Arbeitsort verliert demzufolge als Hemmnis an Bedeutung. Leider sind über das Ausmass der Migration des Steuersubstrats von natürlichen Personen aus dem bzw. in den Kanton Zürich nach wie vor nicht ausreichend Informationen vorhanden. Zwar enthält die 2020 publizierte, von der Finanzdirektion in Auftrag gegebene Studie «Vermögen im Kanton Zürich: Verteilung und Auswirkungen von Steuersenkungen» (Brülhart/Schmidheiny) einige summarische, globale Angaben über die involvierten Vermögensbestände. Angaben zu den Einkommen fehlen darin ebenso wie zu den Steuererträgen, die mit diesen Wanderungsbewegungen verbunden sind. Die Studie enthält auch keine Informationen zu den Quell- und Zielkantonen und zur zeitlichen Entwicklung des Migrationsgeschehens. Eine Einschätzung des Ausmasses der Problematik erlauben diese Angaben somit nicht. Dies wäre aber für die Ermittlung allfälligen Handlungsbedarfs unbedingt erforderlich, z. B. in der Ausgestaltung des Steuersystems. Die Studie «Behavioral Responses to Wealth Taxes: Evidence from Switzerland» (Brülhart/Gruber/Krapf/ Schmidheiny, 2020) zeigt exemplarisch für die Kantone LU und BE auf, dass dies möglich ist.
Um diesem Informationsdefizit abzuhelfen, bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zur interkantonalen Migration von Steuersubstrat zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viele am ordentlichen Register besteuerte Personen sind in den vergangenen zehn Jahren aus dem Kanton Zürich in andere Kantone ausgewandert bzw. in den Kanton Zürich zugewandert? Wir bitten um Auflistung der Anzahl Personen nach Ziel- bzw. Herkunftskanton.
2. Was sind die Gründe für diese Aus- bzw. Einwanderungen?
3. Wie setzten sich diese Steuerpflichtigen zusammen? Wir bitten um detaillierte Aufschlüsselung nach Einkommens- und Vermögensklassen, bezahlten Einkommens- und Vermögensteuern sowie allenfalls Altersklasse und Tarif nach Ziel- und Herkunftskantonen.
4. Wir bitten darum, die Angaben in der Frage 3 in Bezug zu den Beständen der im Kanton Zürich wohnhaften Steuerpflichtigen zu setzen (z. B. Anteil der Pflichtigen mit einem Einkommen >200 K, die aus dem Kanton Zürich nach SZ, ZG etc. ausgewandert sind).
5. Wie hat sich die Migration in den letzten 15 Jahren entwickelt? Gibt es Zusammenhänge mit Lebenslaufentwicklungen (z. B. Pensionierung etc.)? Falls die Regierung zu einzelnen Fragen keine Antworten liefern kann, bitten wir, hierfür die Gründe zu nennen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christa Stünzi, Horgen, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: 2013 bis 2022 sind insgesamt 99 555 Steuerpflichtige aus dem Kanton Zürich in einen anderen Kanton weggezogen und 116 792 Steuerpflichtige aus einem anderen Kanton in den Kanton Zürich zugezogen. Während 2013 8288 Steuerpflichtige wegzogen und 9917 Steuerpflichtige zugezogen sind, sind 2022 11 855 Steuerpflichtige wegzogen und 12 323 Steuerpflichtige zugezogen. Die gesamte Anzahl von Steuerpflichtigen im Kanton betrug 2013 rund 830 000 und 2022 rund 900 000. Die Anzahl der Wegzüge und die Anzahl der Zuzüge haben in den letzten zehn Jahren etwas zugenommen, gleichen sich aber für die einzelnen Jahre in etwa aus. Am meisten Wegzüge erfolgten 2022 in die Kantone Aargau (3217), St. Gallen (1418), Thurgau (1315) und Bern (847), während auch die meisten Zuzüge aus den Kantonen Aargau (2509), St. Gallen (1730), Thurgau (1162) und Bern (1105) erfolgten. Die detaillierten Zahlen der Zu- und Wegzüge von Steuerpflichtigen aufgeschlüsselt nach Kantonen und Jahren werden auf der Webseite des kantonalen Steueramtes veröffentlicht.
Die Zahlen stammen aus den Einschätzungsdaten. Die Zahlen beziehen sich auf ordentlich besteuerte, unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, wobei gemeinsam eingeschätzte Personen wie Ehepaare, Familien und eingetragene Partnerschaften jeweils als eine steuerpflichtige Person zählen. Zu Frage 2: Die Gründe für den Zu- oder Wegzug von Steuerpflichtigen werden nicht erhoben. Deshalb können dazu keine Angaben gemacht werden. Zu Fragen 3–5: Die interkantonalen Zu- und Wegzüge von Steuerpflichtigen sind auch nach Einkommensklassen, Vermögensklassen, Einkommenssteuerklassen und Vermögenssteuerklassen sowohl in den einzelnen Jahren wie auch über den ganzen Zeitraum von 2013 bis 2022 recht ausgeglichen. 2013 ergab sich für den Kanton und die Gemeinden bei den Staats- und Gemeindesteuern bei einem Minderertrag aufgrund von Wegzügen von 57,3 Mio. Franken und einem Mehrertrag aufgrund von Zuzügen von 55,7 Mio. Franken ein negativer Saldo von 1,6 Mio. Franken. 2022 ergab sich bei einem Minderertrag aufgrund von Wegzügen von 93 Mio. Franken und einem Mehrertrag aufgrund von Zuzügen von 110,5 Mio. Franken bei den Staats- und Gemeindesteuern ein positiver Saldo von 17,5 Mio. Franken. Über den gesamten Zeitraum von 2013 bis 2022 ergab sich bei einem Minderertrag aufgrund von Wegzügen von 770 Mio. Franken und einem Mehrertrag aufgrund von Zuzügen von 743 Mio. Franken bei den Staats- und Gemeindesteuern ein negativer Saldo von 27 Mio. Franken. Für den Kanton ergab sich bei den Staatssteuern über den gesamten Zeitraum von 2013 bis 2022 bei einem Minderertrag aufgrund von Wegzügen von 369 Mio. Franken und einem Mehrertrag aufgrund von Zuzügen von 361 Mio. Franken ein negativer Saldo von 8 Mio. Franken. Diese Zahl ist im Vergleich zum gesamten Staatssteuerertrag des Kantons aus Einkommens- und Vermögenssteuern der Steuerperiode 2022 von rund 5400 Mio. Franken gering. Die detaillierten Zahlen der Zu- und Wegzüge von Steuerpflichtigen für 2013 bis 2022 aufgeschlüsselt nach Tarif, Einkommensklassen, Vermögensklassen, Einkommenssteuerklassen, Vermögenssteuerklassen sowie Altersklassen und Kantonen werden auf der Webseite des kantonalen Steueramtes veröffentlicht.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli