RRB Nr. 1097/2010
Motion Marcel Burlet, Regensdorf, Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Priska Seiler Graf, Kloten, betreffend Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie zum Tiefenlager in Benken/Nördlich Lägern, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 108/2010
Sitzung vom 14. Juli 2010
1097. Motion (Erstellung einer unabhängigen Sicherheitsstudie
Erwägungen
zum Tiefenlager in Benken / Nördlich Lägern) Die Kantonsräte Marcel Burlet, Regensdorf, und Markus Späth-Walter, Feuerthalen, sowie Kantonsrätin Priska Seiler Graf, Kloten, haben am 19. April 2010 folgende Motion eingereicht: Der Regierungsrat wird verpflichtet, einen Kreditbeschluss vorzulegen, damit eine unabhängige Studie zu den potenziellen atomaren Tiefenlagern auf dem Gebiet des Kantons Zürich in Auftrag gegeben werden kann. Insbesondere soll analysiert werden, ob ein solches Lager die erforderlichen Sicherheitsstandards für die Bevölkerung erfüllen kann und ob die technische Machbarkeit gegeben ist. Begründung: Ende Februar 2010 hat das Eidgenössische Amt für Nuklearsicherheit (ENSI) mitgeteilt, dass alle sechs potenziellen Standorte für atomare Tiefenlager die erforderlichen Standards punkto Sicherheit und technischer Machbarkeit erfüllen würden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem deutschen Endlager in Asse und bei anderen Anlagen zeigen jedoch, dass die Sicherheit der Bevölkerung vor atomarer Verstrahlung nicht gewährleistet werden kann, nicht für 50 Jahre, geschweige denn für die nötigen Hunderttausende von Jahren. Zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Endlager-Technologie sind ungelöst. Das ENSI gibt in seinem Bericht unumwunden zu, dass es schwierig sein werde, in 900 m Tiefe in Benken ein Endlager zu bauen, weil die vorgesehenen Stützanker für eine Sicherheit auf längere Zeit nicht ausreichen würden. Umso ärgerlicher ist es, dass das ENSI trotzdem am Standort Benken festhält und nicht die nötigen Schlussfolgerungen zieht. Darum braucht es ein neutrales, unabhängiges Gutachten, das weder das ENSI noch die NAGRA selbst in Auftrag gegeben haben.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Marcel Burlet, Regensdorf, Markus Späth-Walter, Feuerthalen, und Priska Seiler Graf, Kloten, wird wie folgt Stellung genommen:
Der laufende Sachplan geologische Tiefenlager ist das Auswahlverfahren des Bundes für je einen Standort für schwach- und mittelradioaktive bzw. hochradioaktive Abfälle. Der passiven Sicherheit – und damit der Geologie als Hauptschutzbarriere gegen die Freisetzung von Radioaktivität – wird oberste Priorität beigemessen. Somit verlangt das Verfahren eine eingehende Überprüfung aller sicherheitstechnischen Unterlagen (einschliesslich technischer Machbarkeit), welche die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) als verantwortliche Organisation der Abfallproduzenten in einem mindestens zehnjährigen Einengungsprozess in drei Etappen beibringen muss. Die erwähnte Mitteilung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI) bezieht sich auf dessen sicherheitstechnisches Gutachten zum Nagra-Vorschlag geologischer Standortgebiete in Etappe 1. Dieses Dokument (ENSI 22/070) ist einer der Meilensteine in einer langen Reihe von Expertisen und Stellungnahmen, die im Verlauf der drei Etappen zu verfassen sind. So hat sich die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) in einem Fachbericht zum Vorschlag der Nagra geäussert; die KNE besteht aus Fachleuten von Hochschulen, wissenschaftlichen Verwaltungsstellen und Ingenieurbüros und berät das ENSI. Einen weiteren Expertenbericht zuhanden des ENSI verfasste das Bundesamt für Landestopografie. Anfang Mai 2010 folgte die Stellungnahme der Kommission Nukleare Sicherheit (KNS), einer Expertengruppe des Bundesrats. Zuvor hatte die deutsche Expertengruppe Schweizer Tiefenlager ihren Bericht abgegeben; sie wurde vom deutschen Bundesministerium für Umwelt, Reaktorsicherheit und Naturschutz ernannt. Über alle Etappen nach und nach verfeinerte und standortbezogene Sicherheitsanalysen werden sicherstellen müssen, dass die – im Übrigen ausserordentlich strengen – Sicherheitsstandards für Mensch und Umwelt eingehalten werden. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist eine Bundesaufgabe. Entsprechend steht der Sachplan, den der Kanton Zürich ausdrücklich unterstützt, unter der Federführung des Bundesamts für Energie. Der Kanton ist über verschiedene Gremien in diesen Prozess eingebunden und kann seine Interessen direkt einbringen. In seiner Einschätzung zu
den bisherigen Arbeiten der Nagra bzw. den vorgeschlagenen möglichen Lagerstandortgebieten kann er sich unter anderem auf die interkantonale Arbeitsgruppe Sicherheit Kantone (mit Vertretungen der betroffenen Kantone unter Leitung des Kantons Zürich) und die Kantonale Expertengruppe Sicherheit, ein den Kantonen zur Verfügung stehendes, unabhängiges Expertengremium, abstützen.
Der aufgezeigte Überprüfungsprozess macht klar, dass «eine unabhängige Studie» allein schon die Kompetenzen und Mittel der genannten Fachinstanzen nicht zu ersetzen vermag, hat doch nur schon die Nagra 2008 fast 20 Mio. Franken für wissenschaftliche Arbeiten ausgegeben. Das in der Motion angeführte Thema der Tiefenlage eines Lagers unter der Erdoberfläche ist ein eindrückliches Beispiel dafür, dass der Fachdiskurs durchaus offen geführt und noch nicht abgeschlossen ist. Der in der Motionsbegründung hergestellte Bezug zum deutschen Endlagerprojekt Asse ist nicht statthaft, und zwar aus zwei Gründen: Erstes handelt es sich um unterschiedliche geologische Randbedingungen (Deutschland: Salz, Schweiz: vorwiegend Opalinuston), zweitens wurde in der Asse ein aufgelassenes Bergwerk in ein Endlager umgewandelt, wogegen in der Schweiz ein eigens für die Langzeitlagerung radioaktiver Abfälle geplantes und zu bauendes Lager das Ziel des Auswahlverfahrens ist. Auf die Standortwahl durch den Bundesrat (etwa 2018) als Rahmenbewilligung wird ein ausgedehntes Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren folgen, das wie im Entsorgungsnachweis 2004 eine internationale Überprüfung durch Fachleute der Nuklearenergiebehörde NEA einschliesst. Aus den genannten Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 108/2010 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi