RRB Nr. 1097/2015
Anfrage Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, und Markus Späth, Feuerthalen, betreffend Thurauen und Elliker- und Flaacherfeld, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 231/2015
Sitzung vom 25. November 2015
1097. Anfrage (Thurauen und Elliker- und Flaacherfeld) Die Kantonsräte Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, sowie Markus Späth, Feuerthalen, haben am 15. September 2015 folgende Anfrage eingereicht: Die Planungsgruppe Zürcher Weinland (ZPW) sowie die betroffenen Gemeinden haben bereits an mehreren Sitzungen die unbefriedigende Situation in den Thurauen in Bezug auf das Bewirtschaftungskonzept moniert. Die betroffenen Vertreter haben den Kantonalen Ämtern bereits mehrmals mitgeteilt, dass die klaren und eindeutigen Bestimmungen des Kantonsratsbeschlusses zu diesem Projekt (Amtsblatt 24. Februar 2006) auch im Ellikerfeld durchgesetzt werden müssen. Seit dem September 2012 laufen die Planung und die Ausführungen der Ämter ALN und AWEL für das Ellikerfeld deutlich sichtbar in einer ganz anderer Richtung als vom Kantonsrat vorgesehen. Ein Ellikerfeld ohne Damm und ohne Hochwasserschutz, der Versumpfung preisgeben, ist für die betroffenen Gemeinden nicht nachvollziehbar. Im Januar 2013 reichten die Bewohner aus Ellikon eine eindrückliche Petition zu Gunsten des vorgesehenen rückversetzten Dammes bei der Baudirektion ein. Der Start war rasant. Der von der Baudirektion des Kanton Zürich lancierte Projektstart erfolgte, ohne dass vorher die betroffenen Gemeinden und Bewirtschafter über die Projektänderungen detailliert informiert wurden. Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass keines der Elliker Themen (Damm, Humusabtragung, Vernässungsbekämpfung, Mückenplage etc.) in eine echte Diskussion einbezogen wurde. Der KRB aus dem Jahr 2006 sieht neben der Erhaltung des Kulturlandes auch die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion vor. Da ist es schwer nachvollziehbar, dass Fruchtfolgeflächen, welche im kantonalen Richtplan zu den bestbonifizierten gehören, trotz gegenteiligem Auftrag extensiviert werden sollen. Hier müsste man generell eine Kehrtwendung machen, so dass FFF auch künftig in der landwirtschaftlichen Produktion bleiben.
Fragen:
Erwägungen
1. Wie sieht der Regierungsrat die Umsetzung des KRB aus dem Jahr 2006 (24.02.2006) und die sich abzeichnenden gravierenden Abweichungen bei dieser Umsetzung?
2. Wie sieht der Regierungsrat den Einbezug der Gemeinde, der verbleibenden Landbesitzer, der Landbewirtschafter und der betroffenen Bevölkerung zur Wahrnehmung ihres Anspruches auf den geplanten Damm und auf die im KRB zugesicherte Erhaltung und Förderung der im Ellikerfeld bestehenden produktiven Landwirtschaft?
3. Wie sieht der Regierungsrat eine Beschneidung der «Allmacht über das Ellikerfeld» welche sich das verwaltende Amt durch den irregulären, im KRB nicht vorgesehenen Erwerb des fast gesamten Ellikerfeldes erschlichen hat?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat die langfristige Mückenschutzplanung in Ellikon und den angrenzenden Auen?
5. Wie sieht der Regierungsrat eine verbindliche, mit dem KRB 2006 verträgliche Aufteilung in extensivierbare und nicht extensivierbare Flächen?
6. Wie sieht der Regierungsrat den zeitlichen Ablauf für den Wiederaufbau des im KRB vom 24.02.2006 vorgesehen Damms?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Martin Farner und Konrad Langhart, Oberstammheim, sowie Markus Späth, Feuerthalen, wird wie folgt beantwortet: Die Projektierungsarbeiten am Thurauenprojekt wurden seit Beginn ab 1999 von einer Begleitkommission mitbestimmt. Mitglieder sind unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Exekutiven der Gemeinden Flaach, Marthalen, Kleinandelfingen, Andelfingen sowie Rüdlingen und Buchberg, der Zürcher Planungsgruppe Weinland, des landwirtschaftlichen Bezirksvereins, des Jagdbezirks Weinland, die beiden Amtschefs des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) der Baudirektion sowie Prof. Dr. W. Meier, Delegierter des Regierungsrates. Die Projektierung und Ausführungsplanung erfolgten in gegenseitiger Übereinstimmung. Die Begleitkommission wurde insbesondere auch über den Stand der Entwicklung im Ellikerfeld regelmässig unterrichtet Im Auflageprojekt 2001 war der Ersatz des entlang des Rheinufers verlaufenden Dammes durch einen zurückversetzten Damm geplant. Im Einspracheverfahren 2002 wurde der Verzicht auf diesen Damm verlangt.
Dieses Vorbringen wurde unter dem Vorbehalt berücksichtigt, dass der Verzicht im Einverständnis mit den Betroffenen erfolgt. Den betroffenen Landeigentümerinnen und Landeigentümern wurde Realersatz angeboten. Diese erklärten sich alle mit dem Verzicht auf den Hochwasserschutzdamm einverstanden. Die Umgestaltung des Ufers entlang des Ellikerfeldes stand unter der Bauherrschaft und Projektleitung der Axpo. Das endgültige Projekt wurde im Oktober 2005 in der Gemeinde Marthalen durch die Gemeinde selbst aufgelegt. Die Bevölkerung wurde über den Verzicht auf die Erstellung des Dammes 2008 in Marthalen, 2010 in Ellikon a. Rh. und 2012 in Flaach in Kenntnis gesetzt. Die Petition der Elliker Bevölkerung im Januar 2013 führte zur Bildung der «Fachgruppe Ellikerfeld». Mitglieder dieser Fachgruppe sind unter anderem die zuständige Gemeinderätin von Marthalen, die drei Bewirtschafter der kantonalen Parzellen im Ellikerfeld, ein Landeigentümer, zwei von der Gemeinde Marthalen nominierte Bevölkerungsvertreter, sowie Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Verwaltung. Die Fachgruppe erarbeitete ein auf Zustimmung gestütztes Entwicklungskonzept für das Ellikerfeld, wobei auch die in der Anfrage aufgegriffenen Themen im Einzelnen mit einbezogen wurden. Das Vorgehen im Ellikerfeld erfolgt gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 4. Dezember 2006 über die Bewilligung eines Rahmenkredits für die Verwirklichung des Projekts Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung (Vorlage 4300). Es schaffte für die örtlichen Landwirtinnen und Landwirte verbesserte Produktionsbedingungen durch Realersatz und zusätzlich die Möglichkeit, auf wertvollen Extensivflächen ein Zusatzeinkommen zu erzeugen. Durch extensive Bewirtschaftung behalten fruchtfolgefähige Böden im Ellikerfeld ihre Qualität weiterhin. Zu Frage 1: In der Projektfestsetzung betreffend Hochwasserschutz und Auenlandschaft Thurmündung ist festgehalten, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens für das Kraftwerk Eglisau könne bei der NOK-Ausgleichsmassnahme G3 «Ellikerfeld» auf den Ersatz des abgebrochenen Dammes durch einen rückversetzten verzichtet werden, wenn mit allen Betroffenen eine Einigung darüber erzielt werden könne (vgl. RRB Nr. 370/2006, Erw. E). Dieselbe Formulierung findet sich in Vorlage 4300 (vgl. Erw. D). Beim Verzicht auf die Erstellung des Hochwasserschutzwalles handelt
es sich somit nicht um eine Projektabweichung. Zum Einigungsprozess gehörten Verhandlungen mit den damaligen Landeigentümerinnen und -eigentümern, denen im Abtausch Ersatzland abgetreten und zugesichert wurde, das Land im Ellikerfeld weiterhin extensiv bewirtschaften zu können.
Zu Frage 2: Die Gemeinde Marthalen ist seit Beginn der Planungs- und Bauarbeiten ab 1999 in der Begleitkommission des Thurauenprojekts vertreten und kann dort ihre Forderungen einbringen. Weiter gehört sie auch der «Fachgruppe Ellikerfeld» an, in der zudem Einwohnerinnen und Einwohner von Ellikon a. Rh., Landeigentümerinnen und -eigentümer, die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie die Naturschutzorganisationen vertreten sind. Die Mitglieder der «Fachgruppe Ellikerfeld» hat dem vorläufigen Verzicht auf die Erstellung des Ersatzdammes und dem Entwicklungskonzept für das Ellikerfeld, das eine etappierte Extensivierung vorsieht, zugestimmt. Ebenso haben die beiden verbliebenen und diejenigen Landeigentümer, die ihr Land im Ellikerfeld gegen einen vorteilhaften Realersatz getauscht haben, bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausdrücklich auf den Bau eines Ersatzdammes verzichtet. Zu Frage 3: In der Projektierungsperiode (1999 und 2001) hat sich die Fachgruppe Landwirtschaft mit der Frage befasst, wie mit Schadenersatzansprüchen infolge von Vernässungen durch aufsteigendes Grundwasser im Ellikerfeld umzugehen sei. Im Auflageprojekt wurden der Landerwerb und Landtausch zwischen den Parteien zu Beginn der Projektausführung angestrebt. Der Landtausch ist in Vorlage 4300 ausdrücklich erwähnt (vgl. Erw. E). Der Realersatz ermöglicht den örtlichen Landwirtinnen und Landwirten verbesserte Produktionsbedingungen und durch die Bewirtschaftungsverträge auf den ökologisch wertvollen Extensivflächen können sie ein Zusatzeinkommen erwirtschaften. Zu Frage 4: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es keine Gesetzesgrundlage gibt, die den Kanton zur Mückenbekämpfung verpflichtet oder ihn dazu ermächtigt. Das ALN hat dazu eine Rahmen-Ausnahmebewilligung nach Schutzverordnung (Verordnung zum Schutz des Auengebiets Eggrank- Thurspitz [BDV Nr. 11010/13 vom April 2011] und Verordnung zum Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit überkommunaler Bedeutung in Marthalen, Naturschutzobjekt 3 Brugglochriet-Auen bei Ellikon a. Rh. [BDV Nr. 1748/19 vom Dezember 1991]) für die Bekämpfung von Stechmücken erlassen (ALN-Verfügungen Nr. 13017 vom 16. April 2013 und Nr. 15063 vom 30. März 2015). Diese Verfügungen laufen Ende 2015 ab. Eine Nachfolgeverfügung ist in Ausarbeitung und wird voraussichtlich im März 2016 erlassen. Stechmückenbekämpfungsaktionen, wie sie im
Sommer 2013 durchgeführt wurden, sind gestützt auf diese Grundlage weiterhin möglich.
Zu Frage 5: Eine extensive Bewirtschaftung des Ellikerfeldes steht nicht im Widerspruch zur Vorlage 4300. Die Bewirtschaftungsverträge zwischen dem Kanton und den Bewirtschaftenden richten sich nach den in der «Fachgruppe Ellikerfeld» erarbeiteten Randbedingungen. Diese schreiben im Allgemeinen eine über einen sehr langen Zeitraum dauernde Extensivierung vor (1. Etappe 2015; 2. Etappe 2016–2021; 3. Etappe 2022–2027). Das Ellikerfeld hat aus ökologischer Sicht eine regional einmalige Qualität. Das offene, wenig gestörte, morphologisch und hydrologisch zur Aue gehörende Gebiet liegt unmittelbar angrenzend an die Thurauen und umfasst ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung. Durch seine Lage im Schnittbereich von Rhein, Niderholz und Thur ist es ein hervorragender Standort für die Erhaltung und Förderung eines grossen botanischen und faunistischen Artenreichtums. Dazu sind eine fachkundige, extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung und gezielte Aufwertungen nötig. Zu Frage 6: Die «Fachgruppe Ellikerfeld» entschied sich in dem von ihr verabschiedeten Entwicklungskonzept, dass der Ersatzdamm für das Ellikerfeld nicht sofort erstellt werden soll. Es soll zum jetzigen Zeitpunkt aber auch noch nicht endgültig auf ihn verzichtet werden. Die «Fachgruppe Ellikerfeld» sieht vor, erst 2024 einen abschliessenden Entscheid darüber zu treffen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi