RRB Nr. 1106/2016
Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe, Änderung; Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe, Änderung; Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen, Änderung; Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen, Änderung; Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen, Änderung; Reglement für die Aufnahme ins schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich, Änderung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. November 2016
1106. Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe, Änderung Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe, Änderung Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen, Änderung Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen, Änderung Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen, Änderung Reglement für die Aufnahme ins schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich, Änderung I. Die Bildungsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 7. November 2016 über folgende Änderungen: – Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die
Erwägungen
2. Klasse der Sekundarstufe – Reglement für die Aufnahme in die K+S Klassen am Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe – Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen – Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen – Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Informatikmittelschulen an Handelsmittelschulen – Reglement für die Aufnahme ins schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich Der Regierungsrat beschliesst die Änderungen (siehe ABl 2016-11-25). II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi