RRB Nr. 1107/2010
Kantonales Sozialamt, Stellenplan, Neufestsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Juli 2010
1107. Kantonales Sozialamt, Stellenplan (Neufestlegung)
Erwägungen
Am 1. Januar 2008 trat die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft. Damit ging die Planung und Finanzierung von Behinderteneinrichtungen in die alleinige Zuständigkeit der Kantone über. Die Kantone wurden verpflichtet, die Eingliederung von invaliden Menschen durch Beiträge an den Bau und den Betrieb von Wohnheimen, Werkstätten und Tagesstätten zu übernehmen. Dazu hat der Kanton Zürich mit dem Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen vom 1. Oktober 2007 (IEG, LS 855.2) und der entsprechenden Verordnung die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Die Kantone müssen während mindestens dreier Jahre ab Inkrafttreten der NFA, also bis Ende 2010, in Bezug auf die Finanzierung der Invalideneinrichtungen die bisherigen Bestimmungen des Bundes anwenden (Übergangszeit). Sobald das kantonale Konzept zur Förderung der Eingliederung erwachsener invalider Personen gemäss Art. 10 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG; SR 831.26) durch den Bundesrat verabschiedet ist, kann der Kanton Zürich das neue, leistungsbezogene Bedarfsplanungs- und Abgeltungssystem einführen. Insgesamt bestehen im Kanton Zürich rund 120 Invalideneinrichtungen, die 10 000 invalide Menschen beherbergen. Das Kantonale Sozialamt ist für die Erteilung der Betriebsbewilligungen, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen und die Finanzierung der Einrichtungen zuständig. Mit den Invalideneinrichtungen sind für den Wohn- und Werkstättenbereich derzeit rund 150 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Betriebsbeiträge belaufen sich auf rund 250 Mio. Franken. Hinzu kommen jährlich rund 20 Mio. Franken an Investitionsbeiträgen und rund 30 Mio. Franken an Beitragszahlungen für rund 700 Invalide, die Wohnsitz im Kanton Zürich haben, sich jedoch in einer ausserkantonalen Einrichtung aufhalten. Der Stellenplan des Kantonalen Sozialamts ist letztmals im Rahmen der organisatorischen Ablösung von Invalideneinrichtungen von der Psychiatrie (RRB Nr. 632/2009) durch die Übertragung der Zuständigkeit für die beiden IV-Wohnheime Tilia und Hardoskop und die IV- Werkstätte Hardundgut von der Gesundheitsdirektion zur Sicherheitsdirektion mit Verfügung der beiden Direktionen vom 18. Dezember
2009 angepasst worden. Der Stellenplan des Kantonalen Sozialamts umfasst gegenwärtig 173,5 Stellen, wovon 120,8 Stellen auf die IV-Betriebe und 52,7 Stellen auf den übrigen Bereich entfallen. Vor Einführung der NFA waren der zuständigen Abteilung Soziale Einrichtungen des Kantonalen Sozialamts 500 Stellenprozente zugeordnet, davon rund 450 Stellenprozente für den Fachbereich Invalideneinrichtungen. Inzwischen hat das Kantonale Sozialamt für die personelle Abdeckung der Bewältigung der Aufgaben in der Übergangszeit innerhalb des eigenen Stellenplans zusätzliche 220 Stellenprozente in den Fachbereich Invalideneinrichtungen verschoben. Somit stehen für den Vollzug des IEG derzeit 670 Stellenprozente zur Verfügung. Darin nicht eingerechnet sind die Stellen im abteilungsübergreifenden Rechnungswesen, im Rechtsbereich und in der Amtsleitung. Mit den zur Verfügung stehenden personellen Mitteln kann lediglich das bisherige, unbefriedigende, defizitorientierte und letztlich kostensteigernde Planungs- und Abgeltungsmodell des Bundesamtes für Sozialversicherungen fortgeführt werden. Für die Einführung und den Vollzug eines neuzeitlichen, leistungsorientierten Planungs- und Abgeltungsmodells nach dem «Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemäss Art. 10 IFEG für Invalideneinrichtungen im Erwachsenenbereich» braucht es zusätzliche Stellen. Nur mit der Einführung eines leistungsbezogenen Finanzierungsmodells, das unter anderem auch den individuellen Betreuungsbedarf (IBB) einbezieht, wird es möglich sein, die Aufwendungen für die Invalideneinrichtungen zu erfassen, die Leistungen der Einrichtungen zu vergleichen und das Versorgungssystem im Interesse des Kantons zu steuern. Gemäss heutigem Planungsstand wird zur vollen Umsetzung des Konzepts ein Zeitraum von fünf bis sechs Jahren benötigt. Zur Bestimmung des zusätzlichen Stellenbedarfs führte das Kantonale Sozialamt eine Personalbedarfsanalyse durch. Die Aufgaben der Abteilung Soziale Einrichtungen wurden in rund 50 einzelne Tätigkeiten unterteilt. Dabei wurde pro Tätigkeit der dafür notwendige Zeitaufwand berechnet. Diese Berechnung ergab im Total einen Sollstellenbedarf von 1190 Stellenprozenten. Abzüglich der heute zur Verfügung stehenden 670 Stellenprozenten ist somit grundsätzlich eine Differenz von 520 Stellenprozenten abzudecken.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es sich bei der Übernahme der Zuständigkeit für die Invalideneinrichtungen um eine neue kantonale Aufgabe handelt. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der gegenwärtigen Finanzlage ist es deshalb angezeigt, zunächst drei neue Stellen zu schaffen. An diese neuen Stellen ergeben sich hohe bis sehr hohe Anforderungen. Dies ist begründet durch die grosse Zahl der Einrich- tungen mit Leistungsvereinbarungen und der Höhe der Gesamtsumme der gewährten Staatsbeiträge von rund 300 Mio. Franken. Planung, Leistungsvereinbarung und insbesondere Leistungsabgeltung, Controlling und Qualitätsprüfung sind komplexe Aufgabenfelder, die ohne Personal mit entsprechender Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können. Für die Erteilung von Bewilligungen und den Abschluss von Leistungsvereinbarungen müssen die Betriebs- und Betreuungskonzepte der Invalideneinrichtungen regelmässig überprüft und die Einhaltung von Qualitätsstandards überwacht werden. Zudem muss die korrekte Bestimmung des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB- Einstufung) sichergestellt werden. Damit wird verhindert, dass dem Kanton durch eine zu hohe Einstufung zusätzliche Kosten entstehen. Die Einführung des leistungsbezogenen Finanzierungsmodells sieht ein jährliches Leistungs- und Finanzcontrolling sowie ein Benchmarking vor. Überdies müssen die Rechnungen der Invalideneinrichtungen zur Bestimmung des anrechenbaren Aufwands detailliert überprüft werden. Das neue Finanzierungsmodell bedingt eine differenzierte Ausgestaltung und eine genaue Kontrolle der Leistungsvereinbarungen mit den Invalideneinrichtungen. Für die Ergänzung der bestehenden personellen Mittel sind folgende drei zusätzliche Stellen zu schaffen: 1 Adjunkt/in mbA 100% (Leitung Bereich Abgeltung und Controlling) LK 21 1 Controller/in 100% (Finanzcontrolling und Benchmarking) LK 19 1 Revisor/in 100% (Überprüfung der Kostenrechnungen) LK 19 Die uneingeschränkte Zuständigkeit des Kantons Zürich für die Invalideneinrichtungen beginnt Anfang 2011. Bereits heute fallen jedoch umfangreiche Vorbereitungsarbeiten an, beispielsweise im Zusammenhang mit der Einführung eines verbesserten Instruments zur Bedarfsplanung und des neuen, leistungsbezogenen Abgeltungsmodells. Zudem sind im Rahmen der Erneuerung der Betriebsbewilligung auf den 1. Januar 2011 die Konzepte aller Invalideneinrichtungen zu überprüfen.
Die Besetzung der Stellen hat deshalb so weit möglich im zweiten Halbjahr 2010 zu erfolgen. Die Lohnkosten (einschliesslich Lohnnebenkosten) für die drei zusätzlichen Stellen betragen jährlich rund Fr. 430 000. Dazu kommen die Kosten für die Einrichtung der Arbeitsplätze (Mobiliar/IT) von einmalig rund Fr. 25 000. Die zusätzlichen Büro-Arbeitsplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten des Kantonalen Sozialamts eingerichtet werden, es entstehen somit keine zusätzlichen Miet- und Mietnebenkosten. Diese einmaligen und wiederkehrenden gebundenen Aufwendungen sind im Budget 2010 und im KEF 2010–2013 eingestellt und gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500,
Kantonales Sozialamt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Personalaufwendungen des Kantonalen Sozialamts zumindest mittelfristig durch die Verhinderung von ungerechtfertigten Betriebsbeiträgen an Invalideneinrichtungen wieder ausgeglichen werden können. Die Einreihungen der drei Stellen stützen sich sowohl auf vergleichbare Stellen als auch auf die Anforderungsprofile nach den Grundsätzen der vereinfachten Funktionsanalyse. Die Zustimmung des Personalamtes zu den Einreihungen gemäss § 7 Abs. 3 der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz liegt vor.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan der Sicherheitsdirektion (Kantonales Sozialamt) werden mit Wirkung ab 1. Juli 2010 folgende drei neue Stellen bewilligt: Klasse VVO 1 Adjunkt/in mbA (Leitung Bereich Abgeltung und Controlling) 21 1 Controller/in (Finanzcontrolling und Benchmarking) 19 1 Revisor/in (Überprüfung der Kostenrechnungen) 19
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi