RRB Nr. 1112/2012
Interpellation Christian Lucek, Dänikon, Dieter Kläy, Winterthur, und Josef Wiederkehr, Dietikon, betreffend Sofortmassnahmen gegen den Verkehrskollaps auf der Nordumfahrung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 251/2012
Sitzung vom 31. Oktober 2012
1112. Interpellation (Sofortmassnahmen gegen den Verkehrskollaps auf der Nordumfahrung) Die Kantonsräte Christian Lucek, Dänikon, Dieter Kläy, Winterthur, und Josef Wiederkehr, Dietikon, haben am 10. September 2012 folgende Interpellation eingereicht: Wie dem neuesten Jahresbericht zur Verkehrsentwicklung des Bundesamt für Strassen (ASTRA) zu entnehmen ist, wurden auf dem Nationalstrassennetz 2011 gegenüber dem Vorjahr 20% mehr Staustunden verzeichnet. Klar an der Spitze liegt die Nordumfahrung Zürich-Winterthur mit einem Rekordwert von 349 Stautagen. Nebst der Funktion innerhalb der wichtigsten Achse für den Fernverkehr, als Teilstück der A1, ist die Nordumfahrung von zentraler Bedeutung im Zürcher Agglomerationsverkehr. Nach dem aktuellen Zeitplan des ASTRA ist mit der Fertigstellung des Ausbaus der Nordumfahrung frühestens per 2023 zu rechnen. Da die Verkehrsentwicklung in naher Zukunft kaum zurückgehen wird, drängen sich daher Sofortmassnahmen zur dringenden Verbesserung der kritischen Situation auf. Insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Seebach und Affoltern ist zum Beispiel die Nutzung des Standstreifens einfach realisierbar und würde eine entlastende Entflechtung des Nah- und Fernverkehrs ermöglichen. Wir fragen deshalb den Regierungsrat an:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Verkehrssituation auf der Nordumfahrung?
2. Hat der Regierungsrat Kenntnis der Richtlinien des ASTRA zur Umnutzung von Standstreifen zu Fahrstreifen und welche Schlüsse werden daraus für die betroffenen Strassenabschnitte gezogen?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Umsetzbarkeit von Sofortmassnahmen insbesondere auf dem erwähnten Streckenabschnitt und auf welchen weiteren Abschnitten könnten die Massnahmen zum Tragen kommen?
4. Welche Möglichkeiten stehen dem Regierungsrat offen, um beim Bund eine rasche Umsetzung von geeigneten Sofortmassnahmen zu erwirken, und ist er bereit, diesen Einfluss wahrzunehmen?
5. Bis wann kann mit der Umsetzung von Sofortmassnahmen auf der Nordumfahrung gerechnet werden?
6. Was unternimmt der Regierungsrat, damit die Projektierung des Ausbaus der Nordumfahrung auf sechs Spuren und dritte Gubriströhre nicht weiter verzögert wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Interpellation Christian Lucek, Dänikon, Dieter Kläy, Winterthur, und Josef Wiederkehr, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Dem Regierungsrat ist bekannt, dass die Nordumfahrung Zürich regelmässig überlastet ist und ihren Zweck, den überörtlichen Verkehr zu kanalisieren und siedlungsfern abzuwickeln, nicht mehr erfüllen kann. Entsprechend ist der Verkehrsdruck auf anderen Strassen, die nicht für diese Verkehrsmengen vorgesehen sind, sehr hoch. Der durchschnittliche Werktagverkehr hat insbesondere infolge der Inbetriebnahme der Westumfahrung Zürich und der A 4 im Knonaueramt zwischen 2007 und 2011 von knapp 102 000 (Büsisee) bzw. 98 000 (Gubrist) auf über 110 000 Fahrzeuge zugenommen. Das hohe Verkehrsaufkommen führt zu täglichen Staus, die volkswirtschaftlich schädlich und für die Betroffenen ein Ärgernis sind. Die hohe Auslastung und regelmässige Überlastung widerspiegeln sich in den Unfallzahlen. 2011 ereigneten sich auf der Nordumfahrung fast doppelt so viele Unfälle (520) wie noch 2007 (270). Entsprechend erhöhte sich die Anzahl der dabei verletzten Personen von 57 auf 120. Diese Situation ist sehr unbefriedigend und als mittel- bis langfristiger Zustand unzumutbar. Der Ausbau der Nordumfahrung ist daher sehr dringend, und der Regierungsrat setzt sich beim Bund für eine baldige Realisierung ein. Zu Fragen 2–5: Der Regierungsrat hat Kenntnis von den erwähnten Richtlinien für Pannenstreifenumnutzungen (PUN) und ist ferner über die Ergebnisse des PUN-Pilotversuchs bei Morges VD sowie das darauf bauende Programm informiert. Gemäss der Programmbotschaft zur Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz sind PUN grundsätzlich als Übergangslösungen bis zu einer endgültigen Kapazitätserweiterung einzusetzen. Die Nationalstrassen stehen in der alleinigen Zuständigkeit des Bundes. Der Kanton Zürich steht im engen Austausch mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), um seine Interessen auf allen Planungsstufen durchzusetzen, kann aber selber keine Massnahmen ergreifen.
Die ASTRA-Filiale Winterthur hält in ihrer Stellungnahme zur Interpellation fest, dass PUN auf der Nordumfahrung lediglich zwischen dem Anschluss Zürich-Seebach und dem Anschluss Zürich-Affoltern möglich wären, weil in den beiden Gubristtunnelröhren keine Pannenstreifen vorhanden sind. Damit würde aber gemäss ASTRA-Filiale nur der Stauraum auf diesem Abschnitt vergrössert, nicht aber die Kapazität der gesamten Nordumfahrung erhöht. Weiter wird darauf hingewiesen, dass für eine PUN auf der Nordumfahrung Zürich verschiedene bauliche Anpassungen erforderlich wären, weshalb auch PUN nicht sofort umsetzbar wären. Eine tatsächliche Kapazitätserhöhung der Nordumfahrung sei nur mit einer Erhöhung der Kapazität des Gubristtunnels möglich. ln Anbetracht der voraussichtlich sehr beschränkten Betriebsdauer bis zum Beginn der Ausbauarbeiten erscheine der Mitteleinsatz angesichts des geringen Nutzens als unverhältnismässig. Die dem Regierungsrat vorliegenden Informationen aus dem ASTRA zu PUN im Allgemeinen und zu PUN auf der Nordumfahrung Zürich im Besonderen sind jedoch widersprüchlich. Im Rahmen der zur Beantwortung der Interpellation zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, eine Klärung mit dem ASTRA herbeizuführen. Eine rasche, auch abschnittsweise Umsetzung einer PUN auf der Nordumfahrung ist grundsätzlich zu befürworten, sofern diese eine positive verkehrliche Wirkung hat und ohne bauliche Anpassungen rasch umgesetzt werden kann. In jedem Fall ist es notwendig, dass der geplante 6-Spur-Ausbau möglichst rasch erfolgt. Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem ASTRA in Kontakt treten, um gemeinsam eine verbindliche und widerspruchsfreie Beurteilung der Zweckmässigkeit von PUN auf der Nordumfahrung durchzuführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zu Frage 6: Der 6-Spur-Ausbau der Nordumfahrung Zürich ist im Programm zur Engpassbeseitigung im 1. Modul enthalten. Die eidgenössischen Räte haben die Mittel für den Ausbau bewilligt. Allerdings ist das Ausbauprojekt derzeit durch verschiedene Beschwerden blockiert, die vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig sind. Den Antrag des ASTRA auf Entzug der aufschiebenden Wirkung hat das Gericht abgelehnt. Ein vorzeitiger Baubeginn für die nicht streitbetroffenen Teile des Projektes ist damit nicht möglich. Beschwerdeführerin vor Bundesverwaltungsgericht ist unter anderem
die Gemeinde Weiningen, die eine Portalverlängerung auf ihrem Gebiet fordert. Der Kanton Zürich, der nicht Verfahrenspartei ist, setzt sich dafür ein, dass zwischen dem Bund und der Gemeinde Weiningen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann. Ansonsten ist der Kanton wie auch der Bund auf eine beförderliche Bearbeitung der Beschwerden durch die angerufenen Gerichtsinstanzen angewiesen und hat keine weiteren Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi