RRB Nr. 1114/2023
Anfrage Monika Wicki, Zürich, Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Ausbildungsoffensive bei den Fachpersonen Betreuung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 202/2023
Sitzung vom 27. September 2023
1114. Anfrage (Ausbildungsoffensive bei den Fachpersonen Betreuung) Kantonsrätin Monika Wicki, Zürich, sowie die Kantonsräte Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, haben am 5. Juni 2023 folgende Anfrage eingereicht: In der familienexternen Kinderbetreuung herrscht Personalmangel. Wie in anderen Branchen, können viele offene Stellen, auch Lehrstellen, trotz intensiven Rekrutierungsbemühungen nicht besetzt werden. Die Betreuung in Kitas soll das Wohl des Kindes gewährleisten, seine gesunde Entwicklung fördern und zu mehr Chancengerechtigkeit beitragen. Um eine gute Betreuungsqualität sicherzustellen, ist ausreichendes, qualifiziertes Personal zwingend. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) haben im November 2022 gemeinsame Empfehlungen* veröffentlicht. Darin fordern sie, dass in den Kitas mehr fachlich ausgebildetes Personal beschäftigt wird. Praktikant*innen, Zivildienstleistende, Erst und Zweit-Jahr Lernende sollen, anders als heute im Kanton Zürich, beim Betreuungsschlüssel nicht mehr eingerechnet werden. Eine Umsetzung dieser Empfehlungen führt zur Notwendigkeit, mehr Fachpersonal zur Verfügung stellen zu können. Die Ausbildung von genügend Fachpersonen Betreuung ist auch die Aufgabe des Kantons. Der Regierungsrat wird darum gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Welche kurz- mittel- und langfristigen Massnahmen will der Regierungsrat entwickeln und umsetzen, um die Personalsituation in den Kitas nachhaltig zu verbessern?
2. Hohe Personalfluktuation, kurzer Verbleib im Beruf: Was sind die Ursachen? Mit welchen Massnahmen kann insbesondere das Fachpersonal länger im Beruf gehalten werden?
3. Seit diesem Schuljahr werden aufgrund des Lehrpersonenmangels in der Schule, namentlich im Kindergarten, Fachangestellte Betreuung, Kindheitspädagog*innen HF, z.T. auch Kita-Leitende als Lehrkräfte ohne Ausbildung eingesetzt. Diese Fachkräfte fehlen im Frühbereich. Wie viele Lehrpersonen ohne Ausbildung im Kanton Zürich haben eine Ausbildung als Fachperson Betreuung, Kindheitspädagog*in oder Krippenleitende?
4. Wie ist die Entwicklung der Anzahl Lernenden FaBe im Kanton Zürich? Wie viele Ausbildungsplätze werden von den Kitas bereitgestellt, wie viele von der schulischen Betreuung? Wie hoch ist der Anteil Frauen, Männer bei den Lernenden? Mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat mehr männliche Lernende für den Beruf gewinnen?
5. Wie hoch ist die Lehrabbruchquote und was sind die Gründe dafür? Wie will der Regierungsrat die Qualität der Ausbildung verbessern?
6. Für die Qualitätsentwicklung sind tertiär ausgebildete Personen (Kindheitspädag*innen HF) in Kitas wichtig. Wie will der Regierungsrat deren Ausbildung und Anstellung fördern?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Monika Wicki, Zürich, Rafael Mörgeli, Stäfa, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Gemäss verschiedenen Erhebungen nennen die Beschäftigten unter anderem die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen als Gründe für den Wechsel aus dem Beruf (vgl. die Studie «Fachkräfte- und Bildungsbedarf für Soziale Berufe in ausgewählten Arbeitsfeldern des Sozialbereichs» des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel vom 14. Juni 2016 unter savoirsocial.ch/de/das-tun-wir/daten-hintergruende/studien/fachkraeftestudie-2016 oder die im Auftrag der Stadt Zürich durch die Universität Zürich erstellte Studie «Arbeitsbedingungen und Gesundheit des Kindertagesstätten-Personals in der Stadt Zürich» aus dem Jahr 2014 unter www.stadt-zuerich.ch/sd/de/index/familien_kinder_jugendliche/ kinderbetreuung/publikationen/studie_kita-personal.html). Hauptsächlich werden schlechte Rahmenbedingungen, tiefe Löhne und wenig Perspektiven als Gründe für das Verlassen des Berufsfeldes genannt.
Als geeignete Massnahmen, um dem teilweise kurzen Verbleib im Beruf Fachperson Betreuung entgegenzuwirken, wurden in den Studien z. B. die Bezahlung von angemessenen Löhnen, die Sicherstellung von attraktiven Anstellungsbedingungen, gute Rahmenbedingungen wie effiziente Abläufe und gerechte Einsatzplanung, Massnahmen zur Gesundheitsförderung oder die individuelle Förderung und Weiterbildung erkannt. Entsprechende Massnahmen sind von den Betreuungsanbietenden sowie den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) zu ergreifen. Die öffentliche Hand hat in diesem Bereich wenig Handlungsspielraum. Dies zu Recht, denn gesetzliche Vorschriften zu den vorstehend genannten Massnahmen würden einen unzulässigen Eingriff in das verfassungsmässig geschützte Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung [SR 101]) bedeuten, das den Privaten einen Anspruch auf Teilnahme am freien Wettbewerb auf dem Markt verleiht und sie vor zu starken Lenkungen des Staates schützt. Zu Frage 3: Anstellungsbehörde der Lehrpersonen ist die örtliche Schulpflege. Aufgrund des derzeitigen Lehrpersonenmangels hat die Bildungsdirektion die Gemeinden ermächtigt, auch Personen ohne Lehrdiplom anzustellen. Die Qualifikationen dieser Personen werden dem Volksschulamt bei einer Anstellung nicht übermittelt. Entsprechend liegen keine Angaben dazu vor, wie viele der in den Schulen eingesetzten Personen ohne Lehrdiplom die Ausbildung als Fachperson Betreuung, als Kindheitspädagogin oder -pädagoge oder als Krippenleitende abgeschlossen haben. Zu Frage 4: Die nachfolgenden Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) zeigen die Entwicklung der Anzahl an Lernenden Fachfrau/-mann Betreuung (FaBe) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) im Kanton Zürich in den Jahren 2017 bis 2022 auf: Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Mann 410 430 471 507 543 569 Frau 2168 2256 2286 2394 2484 2627 Total 2578 2686 2757 2901 3027 3196
Die FaBe-Lehre kann in den drei Fachrichtungen «Menschen im Alter», «Menschen mit Beeinträchtigung» und «Kinder» absolviert werden. Bei der Fachrichtung «Kinder» wird zwischen den Bereichen Kindertagesstätten und schulergänzende Angebote nicht unterschieden. Die genannten Zahlen des BFS zeigen, dass der Anteil an Männern unter den FaBe-Lernenden im Kanton Zürich in den letzten Jahren laufend zugenommen hat. Es ist die Aufgabe der OdA, bezüglich der Geschlechterfrage ihre Berufsbilder und die Bewerbung von einzelnen Berufen attraktiv zu gestalten. Daneben ist die kantonale Fachstelle Gleichstellung die erste Anlaufstelle und das Kompetenzzentrum für Fragen zur geschlechtsspezifischen Gleichstellung im Kanton Zürich. Sie hat unter anderem den Auftrag, den Regierungsrat und den Kantonsrat in der effizienten Steuerung der Gleichstellungspolitik zu unterstützen. Die Fachstelle Gleichstellung klärt über stereotype Rollenbilder auf und wirkt damit auf eine Erweiterung des Berufswahlspektrums der Jugendlichen hin (zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/gleichstellung/gleichstellung-in-derbildung.html). Zu Frage 5: Gemäss den Daten des BFS haben 2021 im Kanton Zürich (Eintrittskohorte 2017, Bildungsverläufe bis 31. Dezember 2021) gesamthaft 18,9% der Lernenden ihren Lehrvertrag aufgelöst. Knapp 80,6% davon sind wieder in eine Lehre eingetreten (vgl. www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/ statistiken/bildung-wissenschaft/uebertritte-verlaeufe-bildungsbereich/ sekundarstufe-II/aufloesungen.assetdetail.23665104.html [nachfolgend Tabellen Lehrvertragsauflösung], Tabelle T10). Schweizweit erfolgte 2021 (Eintrittskohorte 2017, Bildungsverläufe bis 31. Dezember 2021) bei 440 von insgesamt 2523 Lernenden FaBe EFZ eine Lehrvertragsauf- lösung, wobei das BFS diese Zahlen nicht nach Kantonen aufgeschlüsselt ausweist (vgl. Tabellen Lehrvertragsauflösung, Tabelle T8c, Zeile 118). Eine Lehrvertragsauflösung kann allerdings nicht mit einem Lehrabbruch gleichgesetzt werden. Als Lehrvertragsauflösung werden auch sämtliche Vertragswechsel qualifiziert (z. B. eine Umstufung vom eidgenössischen Berufsattest [EBA] zum EFZ oder umgekehrt, ein Betriebswechsel, ein Profilwechsel innerhalb des Lehrberufs, ein allfällig falsch gewählter Beruf usw.).
Im Rahmen der Zusatzfinanzierung der Berufsbildung für die Jahre 2022 bis 2025 (vgl. RRB Nr. 731/2021) werden im Kanton Zürich verschiedene Anstrengungen unternommen, um positiv auf die Ausbildungsqualität in den Lehrbetrieben einzuwirken. Mit der im Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) geschaffenen Stelle «Betriebscoach» konnten darüber hinaus bereits verschiedene Erfolge direkt in den Lehrbetrieben verzeichnet werden. Das MBA verfolgt die Qualität der Ausbildung von Lernenden durch die Betriebe laufend und unterstützt die Betriebe mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten. Im Übrigen bemüht sich der Kanton Zürich insbesondere im Rahmen der Verbundpartnerschaft von Bund, Kantonen und den OdA, die regulativen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass diese zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung beitragen können. Zu Frage 6: Gemäss § 9 Abs. 2 lit. a der Verordnung über die Tagesfamilien und Kindertagesstätten vom 27. Mai 2020 (V TaK, LS 852.14) können Personen, die sich in einer Ausbildung gemäss Anhang der V TaK auf Tertiärstufe befinden und über eine halbjährige Berufserfahrung verfügen, als ausgebildete Betreuungspersonen eingesetzt werden. Diese Regelung wurde vor dem Hintergrund der schwierigen Personalgewinnung für Kindertagesstätten eingeführt. Ziel war eine Lockerung der Anforderungen, wo dies ohne Gefährdung des Wohls der betreuten Kinder möglich und sinnvoll ist (vgl. RRB Nr. 546/2020 sowie ABl 2020-06-05, S. 35). Der Kanton Zürich setzt damit auch Anreize, eine Ausbildung auf Tertiärstufe begleitend zur Tätigkeit als Betreuungsperson aufzunehmen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli