RRB Nr. 1117/2021
Opernhaus Zürich AG, Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2021
1117. Opernhaus Zürich AG, Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 705/2018 die Eigentümerstrategie für die Opernhaus Zürich AG (Opernhaus) festgelegt. Vorliegend erstattet die zuständige Fachdirektion gemäss den Richtlinien über die Public Corporate Governance (PCG-Richtlinien) erstmals den jährlichen Bericht über die Umsetzung der Eigentümerstrategie in der Spielzeit 2019/20 (PCG-Richtlinien Ziff. 7.4 und 7.5). Gestützt auf Art. 15 der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Opernhaus vom 13. November 2019 hat die Direktion der Justiz und des Innern mit Verfügung vom 25. November 2020 die Jahresrechnung 2019/20 des Opernhauses zur Kenntnis genommen. Zudem hat sie gestützt auf Art. 16 Abs. 1 der Leistungsvereinbarung mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 festgestellt, dass das Opernhaus aufgrund der Covid-19-bedingten Betriebsschliessung im Frühjahr 2020 (13. März bis 3. Juli 2020) verschiedene Vorgaben gemäss Leistungsvereinbarung nicht einhalten konnte, was auf einen unverschuldeterweise eingetretenen Umstand zurückzuführen und somit nicht dem Opernhaus anzulasten sei. Das Opernhaus hat Ende November 2020 den Geschäftsbericht 2019/20 und die Informationen für die Berichterstattung eingereicht (Art. 16 Abs. 2 Leistungsvereinbarung).
B. Berichterstattung 1. Umfeld Das Opernhaus gehört zu den wichtigsten Kulturinstitutionen der Schweiz und zählt zu den bedeutendsten Musiktheatern Europas. Mit den über 800 Mitarbeitenden ist das Opernhaus auch das grösste Kulturunternehmen im Kanton und einer der wichtigsten Arbeitgeber in der Kreativwirtschaft. Seit März 2020 ist der Kulturbetrieb ausserordentlich stark von den Covid-19-Massnahmen betroffen; trotz der seit einigen Monaten erfolgten Lockerung oder gar Aufhebung der Einschränkungen ist die Lage noch sehr angespannt, unter anderem wegen der merklichen Zurückhaltung des Publikums.
2. Entwicklung des Opernhauses Seit Beginn der Intendanz von Andreas Homoki im Jahr 2012 beruht die Programmation des Opernhauses auf einem Gesamtkonzept, das eine ausgewogene Mischung von Neuproduktionen und Wiederaufnahmen von Opern sowie von Ballettaufführungen und Konzerten enthält. Dieses Spielmodell, das auch eine zunehmende Öffnung des Opernhauses für die breite Bevölkerung vorsieht (Oper für alle auf dem Sechseläutenplatz, Eröffnungsfest, Einführungen usw.), hat sich sowohl in künstlerischer als auch in finanzieller Hinsicht sehr gut bewährt. Das Opernhaus wird dieses Produktionsraster mit rund zwölf Neuproduktionen und 20–22 Wiederaufnahmen auch in den nächsten Spielzeiten anwenden. Auch in der Spielzeit 2019/20 hatte das Opernhaus ein vielfältiges und kontrastreiches Programm geplant. Bis Mitte März 2020 war der Publikumszuspruch erneut ausgezeichnet: Die Platzbelegung betrug 92% bei der Oper und 98% beim Ballett. Unter den künstlerischen Höhepunkten der Spielzeit 2019/20 sind zwei Produktionen hervorzuheben: die von Intendant Andreas Homoki inszenierte Oper «Iphigenie en Tauride» von Christoph Willibald Gluck mit Cecilia Bartoli in der Titelrolle und die Ballettaufführung des berühmten zeitgenössischen Musiktheaters von Helmut Lachenmann «Das Mädchen mit den Schwefelhölzern», das in der Choreografie von Christian Spuck zum ersten Mal als Ballett auf die Bühne kam. Wegen der Covid-19-Pandemie musste das Opernhaus am 13. März 2020 schliessen und konnte im Juli 2020 nur wenige kleinere Liederabende und Konzerte durchführen. Das Opernhaus musste vier geplante Opern-Neuproduktionen, eine Ballett-Neuproduktion sowie sechs Opern- und drei Ballett-Wiederaufnahmen sowie Oper für alle absagen. In der Spielzeit 2019/20 fanden im Opernhaus 199 Aufführungen statt (2018/19: 337), die von rund 140 600 Zuschauerinnen und Zuschauern besucht wurden (2018/19: 243 000). 3. Jahresabschluss 2019/20 Das Opernhaus erzielte bei einem Gesamtertrag von 118,27 Mio. Franken einen Verlust von Fr. 167 000. Der geringfügige Verlust ist nahezu gleich hoch wie im Vorjahr, aufgrund der Covid-19-bedingten Betriebsschliessung und der damit verbundenen Veranstaltungsausfälle ergaben sich folgende grösseren Differenzen: – deutlicher Rückgang bei den Vorstellungseinnahmen: 10,8 Mio. Franken – deutlicher Rückgang beim Personalaufwand: 12,5 Mio. Franken (der
Rückgang umfasst Kurzarbeitsentschädigungen von rund 4 Mio. Franken)
Das Opernhaus hat in der Spielzeit 2019/20 nicht nur keine Ausfallentschädigung gemäss COVID-Verordnung Kultur (SR 442.15) beantragt, es konnte gar eine Rückstellung von 5,5 Mio. Franken für die Bewältigung der Pandemie in der Spielzeit 2020/21 bilden. Dank dieser Rückstellung konnte es auch die Spielzeit 2020/21 bestreiten, ohne eine Ausfallentschädigung gemäss der geltenden Covid-19-Kulturverordnung zu beanspruchen. 4. Umsetzung der Eigentümerstrategie 4.1. Strategische Ziele des Kantons (Ziff. 2 der Eigentümerstrategie) Mit der Beteiligung und Unterstützung des Opernhauses verfolgt der Kanton – unter Wahrung der künstlerischen Freiheit – folgende Ziele: (Gewährleister) – Das Opernhaus ist als national und international beachtetes Musiktheater und Ballett positioniert. – Das Opernhaus präsentiert ein innovatives und abwechslungsreiches Opernrepertoire, das alle Gattungen und Epochen und insbesondere auch die zeitgenössische Musik berücksichtigt. Beurteilung: Trotz der verkürzten Spielzeit hat das Opernhaus diese Ziele 2019/20 erreicht. Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass das Opernhaus während der Spielzeit 2019/20 mehrere renommierte Auszeichnungen erhielt: Die Fachzeitschrift «Oper!» hat ihm den Award als bestes Opernhaus verliehen; dabei würdigte die Jury insbesondere die einzigartige Breite und Vielfalt des Programms sowie die bemerkenswerte Mischung von innovativen Regieansätzen und hochkarätigen Besetzungen. Zudem hat die Fachzeitschrift «Tanz» das Ballett zur Kompanie des Jahres gewählt und «Das Mädchen mit den Schwefelhölzern» als Aufführung des Jahres ausgezeichnet. – Das Opernhaus macht durch eine entsprechende Preisgestaltung und Vermittlungstätigkeit sein Angebot einer breiten Bevölkerung zugänglich. Beurteilung: Auch dieses Ziel, das in Art. 5–9 der Leistungsvereinbarung konkretisiert wurde, hätte das Opernhaus gemäss Planung bzw. hat es bis zur Betriebsschliessung erreicht. Weiter verfolgt der Kanton folgende wirtschaftliche Ziele: (Eigner) – Im Vordergrund der Tätigkeit des Opernhauses steht nicht der wirtschaftliche, sondern der künstlerische Erfolg, weshalb das Opernhaus nicht gewinnorientiert ist und keine Dividenden ausschüttet. – Das Opernhaus deckt einen angemessenen Teil seiner Ausgaben mit Vorstellungseinnahmen, Drittmitteln und Erträgen aus betriebsnahen Tätigkeiten.
Beurteilung: Der Anteil der Vorstellungs-, Sponsoring- und Spendeneinnahmen sowie anderer betrieblicher Erträge (z. B. Gastronomie) betrug in der Spielzeit 2019/20 27,8%. In der vorhergehenden Spielzeit betrug dieser Anteil noch 34,9%. Bedingt durch die Coronapandemie ergab sich ein Ertragseinbruch von 12,4 Mio. Franken oder 27%. Der Ertragseinbruch konnte etwas gemindert werden, da Kundinnen und Kunden statt Rückerstattungen teilweise Gutscheine lösten. Sehr erfreulich entwickelten sich auch die Sponsoring- und Spendeneinnahmen, diese konnten um 4% gesteigert werden. Unter den gegebenen Umständen konnte das Opernhaus somit auch dieses Ziel erreichen. 4.2. Vorgaben an das Opernhaus (Ziff. 3 der Eigentümerstrategie) 4.2.1. Das Opernhaus betreibt in enger Absprache mit dem Personalrat eine zuverlässige und faire Personalpolitik, pflegt eine transparente, aktive Kommunikation und stellt mit Unterstützung des kantonalen Hochbauamtes die Qualität seiner Infrastruktur sicher. Damit erfüllt es diese Vorgaben des Regierungsrates. 4.2.2. In Nachachtung von Ziff. 3.5 der Eigentümerstrategie hat das Opernhaus auf den Beginn der Spielzeit 2019/20 seine Rechnungslegung auf Swiss GAAP FER umgestellt und die Nebenbetriebe Gastronomie und Bernhard Theater konsolidiert. 4.2.3. Finanzen Die finanziellen Zielsetzungen ergeben sich aus der Eigentümerstrategie und der gestützt darauf angepassten Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem Opernhaus (RRB Nrn. 705/2018 und 1045/2019). Die Messung der Ziele erfolgt anhand von Kennzahlen in den Bereichen Verschuldung, Rendite, Ausschüttung und Cashflow. Bereich Vorgabe Beurteilung Verschuldung Der Zielwert wird erst für die – Spielzeit 2021/22 festgelegt. Rendite Der Zielwert für die Rendite Das ausgeglichene Ergebnis wurde fast des Eigenkapitals ist 0%. punktgenau erreicht. Bei einem Gesamtaufwand von 118,31 Mio. Franken resultierte ein Verlust von Fr. 167 000, die Abweichung beträgt 0,1%. Ausschüttung Der Zielwert ist 0. Eine Ausschüttung ist nicht erfolgt. Die freiwilligen Gewinnreserven verringerten sich um den Verlust von Fr. 167 000. Cashflow Der Zielwert wird erst für die – Spielzeit 2021/22 festgelegt.
4.2.4. Risikomanagement Das Opernhaus führt jährlich eine Risikobeurteilung durch, die vom Verwaltungsrat verabschiedet wird. 2020 wurden 33 Risiken in vier Risikokategorien beurteilt: – Extern (neun Risiken, z. B. höhere Gewalt [vor allem Pandemien, Terror, Krieg, Naturkatastrophen]; bauliche Risiken: Wasser, Feuer usw.) – Strategisch (sieben Risiken, z. B. Schlüsselpersonen, Nachfolgeregelung Direktion; bauliche Risiken: Raumprobleme) – Operativ (neun Risiken, z. B. mangelnde Motivation der Mitarbeitenden; Betriebssicherheit, Unfälle) – Finanziell (acht Risiken, z. B. Liquiditätsengpässe; Sanierung Pensionskasse) Das Opernhaus hat folgende Toprisiken ermittelt: Kürzung des Kostenbeitrags, Rezession bzw. Konjunktureinbruch, höhere Gewalt (vor allem Pandemien, Terror, Krieg, Naturkatastrophen), Raumprobleme, Rückgang der Sponsoringeinnahmen und IT (Erpressungsversuche und/oder Fraud). Das Risikomanagement des Opernhauses ist zweckmässig und zielführend. 5. Fazit Die Geschäftstätigkeiten des Opernhauses entsprechen im Wesentlichen den strategischen Zielen des Regierungsrates. Die Massnahmen und Vorgaben des Kantons sind bereits umgesetzt und – sofern und soweit dies in Anbetracht der Coronapandemie möglich war – eingehalten. Es sind keine zusätzlichen Massnahmen angezeigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Bericht der Direktion der Justiz und des Innern über die Umsetzung der Eigentümerstrategie für die Opernhaus Zürich AG in der Spielzeit 2019/20 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an den Verwaltungsrat der Opernhaus Zürich AG, Falkenstrasse 1, 8008 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli