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Gesetz über die Administrativmassnahmen bei Lehrpersonen an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen, Inkraftsetzung auf 1. Januar 2012

RRB Nr. 1129/2011 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 21. Sept. 2011

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1129-2011/de/gesetz-uber-die-administrativmassnahmen-bei-lehrpersonen-an-der-volksschule-und-an-den-mittel-und-berufsfachschulen-inkraftsetzung-auf-1-januar-2012

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1129/2011

Gesetz über die Administrativmassnahmen bei Lehrpersonen an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen, Inkraftsetzung auf 1. Januar 2012

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2011

1129. Gesetz über die Administrativmassnahmen bei Lehrpersonen

Erwägungen

an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen vom 16. Mai 2011 (Inkraftsetzung) Der Kantonsrat hat am 16. Mai 2011 das Gesetz über die Administrativmassnahmen bei Lehrpersonen an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen verabschiedet (ABl 2011, 1540). Am 9. August 2011 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergriffen worden ist (ABl 2011, 2109). Diese Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen. Das Gesetz kann auf 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden, da keine Ausführungsbestimmungen notwendig sind.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Gesetz über die Administrativmassnahmen bei Lehrpersonen an der Volksschule und an den Mittel- und Berufsfachschulen vom 16. Mai 2011 wird auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi