Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Anfrage Hans Wiesner, Bonstetten, Hans Peter Häring, Wettswil, und Jean-Philippe Pinto, Volketswil, betreffend Stonehenge im Säuliamt - Megalithische Steinsetzung als Zeugen vorkeltischer Kulturen im Kanton Zürich, Beantwortung

RRB Nr. 1144/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 30. Nov. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1144-2016/de/anfrage-hans-wiesner-bonstetten-hans-peter-haring-wettswil-und-jean-philippe-pinto-volketswil-betreffend-stonehenge-im-sauliamt-megalithische-steinsetzung-als-zeugen-vorkeltischer-kulturen-im-kanton-zurich-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1144/2016

Anfrage Hans Wiesner, Bonstetten, Hans Peter Häring, Wettswil, und Jean-Philippe Pinto, Volketswil, betreffend Stonehenge im Säuliamt - Megalithische Steinsetzung als Zeugen vorkeltischer Kulturen im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 326/2016

Sitzung vom 30. November 2016

1144. Anfrage (Stonehenge im Säuliamt – Megalithische Steinsetzungen als Zeugen vorkeltischer Kulturen im Kanton Zürich) Die Kantonsräte Hans W. Wiesner, Bonstetten, Hans Peter Häring, Wettswil a. A., und Jean-Philippe Pinto, Volketswil, haben am 3. Oktober 2016 folgende Anfrage eingereicht: In den verbliebenen Waldstücken östlich der Bahnlinie zwischen Affoltern und Knonau existieren Fragmente von etwa 40 Steinreihen, mehrere Steinkreise, 3 Lochsteine und weitere einzelne teilbearbeitete Megalithen, allesamt nicht aus Steinbrüchen gehauen, sondern einst vom Reussgletscher transportierte Findlinge. Details finden sich in der Schrift von Richard Walker, die auf www.imbach.ch/stonehenge zu finden ist. Die Art und Ausrichtung dieser Megalithen lässt kaum Zweifel zu, dass sie aus der Zeit und derselben Kultur wie die Steinreihen bei Falera, Yverdon, der Bretagne und Grossbritannien stammen, also mehr als 3000 Jahre alt sind und wohl zu ähnlichen kultischen Zwecken errichtet wurden. An diesen Steinsetzungen wurde in letzter Zeit wiederholt von Laien Hand angelegt, z. B. wurde im Januar 2016 im Bislikerhau ein zusätzlicher Kalkstein aufgestellt oder im Juni 2016 wurden auf dem Homberg an einer Steinreihe von Waldarbeitern orange Markierungen angebracht. Dazu stellen wir nun folgende Fragen:

Erwägungen

1. In welcher Form hat sich die Kantonsarchäologie bereits mit diesen Zeugen einer vorkeltischen Kultur in unserem Kanton befasst?

2. Wurde bereits daran gedacht, diese in irgendeiner Form der Bevölkerung zugänglich und verständlich zu machen, sei es durch Info-Tafeln oder ein Online-Verzeichnis? Ein Vorschlag dazu wäre eine überarbeitete Neuauflage der bereits seit einigen Jahren vergriffenen Schrift von Richard Walker.

3. Welche Massnahmen unternimmt die Kantonsarchäologie, um diese Zeitzeugen besser vor willkürlichen Eingriffen zu schützen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hans W. Wiesner, Bonstetten, Hans Peter Häring, Wettswil a. A., und Jean-Philippe Pinto, Volketswil, wird wie folgt beantwortet: Während der letzten Eiszeit haben die Gletscher Steinblöcke in allen Grössen aus dem Gebirge ins Alpenvorland transportiert und unter anderem auch im Knonaueramt abgelagert. Unter der Steinfracht der Gletscher gibt es einige mächtige Findlinge, die wahrscheinlich schon seit Jahrtausenden als landmarks wahrgenommen worden sind, und zahlreiche Konzentrationen kleinerer Steinblöcke, die heute vor allem im Wald zu finden sind. Auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden die ehemals vorhandenen Findlinge im Laufe der Jahrhunderte beseitigt. An manchen Orten befinden sich Gruppen von Steinen, die keine natürlichen Bildungen sind, sondern von Menschen angeordnet wurden: aufgestellte Steinplatten, Reihen von Steinblöcken, die sich über Dutzende von Metern erstrecken, sowie längliche Findlinge, die senkrecht aufgestellt wurden. Wann und zu welchem Zweck diese Steine gesetzt wurden, ist in den allermeisten Fällen unbekannt. Die Anfrage betrachtet es jedoch als gesichert, dass es sich bei diesen Megalithgruppen um Kultanlagen aus urgeschichtlicher Zeit handelt, analog zu Anlagen in der Bretagne, in England oder in Norddeutschland. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige der Steingruppierung tatsächlich in der Jungsteinzeit oder anderen vorgeschichtlichen Epochen als Kultanlagen errichtet wurden, nachweisen liess sich das im Kanton Zürich bis heute aber noch in keinem Fall. Gleichwohl handelt es sich bei manchen Einzelsteinen und Steingruppen um eindrückliche Landschaftselemente, die nicht ohne zwingenden Grund verändert werden sollten. Die meisten dieser Steingruppierungen dürften in jüngerer Zeit zu profanen Zwecken erstellt worden sein. Im Fall einer eindrücklichen Steinreihe im Kanton Zug ist gesichert, dass diese erst im frühen 20. Jahrhundert im Zuge der Waldbewirtschaftung entstanden ist (vgl. Richard Hediger, Preussischer Kahlschlag: Die Steinreihe auf dem Chilchberg bei Risch. Ein Beitrag zur Lösung des Rätsels, in: Tugium 23 [2007], S. 95–104). Auch die 50 m lange Mauer aus stelenartig aufgestellten Steinen in der Wellenweid in Rifferswil dürfte aufgrund von Dokumenten aus dem Ende des

18. Jahrhunderts erst nach 1790 entstanden sein. Ein sehr schöner Steinkreis im Bislikerhau, Gemeinde Affoltern a. A., wurde sogar erst vor Kurzem mit herumliegenden Steinblöcken von einer Person, die mit esoterischen Artikeln handelt, aufgebaut. Einige Steingruppen sind wahrscheinlich Zufallsprodukte von Flurreinigungen, bei ungeregelten Ansammlungen von Steinen handelt es sich nach Ansicht der Kantonsarchäologie in der Regel um natürliche Ablagerungen des Gletschers.

Zu Frage 1: Seit ihrer Gründung 1958 inventarisiert die Kantonsarchäologie auch Steinreihen, Steinkreise und markante Findlinge auf Kantonsgebiet. Die eindrücklichsten Formationen und Einzelobjekte stehen auf der Liste der archäologischen Fundstellen, 16 davon sind ins Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler aufgenommen worden. Die Objekte wurden fotografiert und beschrieben, von einigen wurden auch Pläne erstellt. Eine Steinreihe auf dem Wannenboden bei Wettswil wurde 1995 archäologisch untersucht. Leider erbrachte die Grabung keine Erkenntnisse zur Konstruktion der Anlage und es konnte auch kein datierendes Material geborgen werden. Sehr detailliert untersucht wurde 2012 auch eine Konzentration grosser Findlinge im Schönihölzli in Herrliberg. Auch hier fand man keine Anzeichen, dass die Steine von Menschen gesetzt worden sind, keine Bearbeitungen an den Steinen und ausser Abfall aus den letzten 100 Jahren auch keine Gegenstände. Hingegen kann aus verschiedenen Indizien geschlossen werden, dass die Steine an diesem Ort vom Gletscher natürlich abgelagert worden sind. Die Kantonsarchäologie greift auch zum Schutz von Megalithobjekten ein. 2014 ordnete sie die Verlegung einer geplanten neuen Waldstrasse auf der Allmend von Hedingen und Affoltern a. A. an, weil diese sonst eine markante Reihe von Steinblöcken auf der Grenze der beiden Gemeinden durchgeschnitten hätte. Für die Steingruppierungen interessieren sich auch Personen und Arbeitsgruppen, die diese als urgeschichtliche Kalender interpretieren. Sie untersuchen die Stellung der einzelnen Steine bezüglich astronomischer Ereignisse, die übers Jahr für die Planung der landwirtschaftlichen Arbeiten oder für den Kult von Bedeutung hätten sein können. Diese Personen und Gruppen haben detaillierte Inventare und Dokumentationen erstellt, wie z. B. das «Inventar der Steinsetzungen im Kanton Zürich (Inventar BSW / 2012)» der Arbeitsgemeinschaft Greti Büchi, Sibylle Späni- Büchi und Richard Walker, die auch von der Kantonsarchäologie gerne konsultiert werden. Bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit der Steingruppierungen haben Kantonsarchäologie und Archäoastronomen jedoch unterschiedliche Massstäbe. Während die Steine für die Autorenschaft der erwähnten Inventare und Dokumentationen ihren kulturhistorischen Wert aufgrund

der von ihr angenommenen astronomischen Kalenderfunktionen erhalten, sind für die Kantonsarchäologie nachweisbare bauliche Massnahmen und Bearbeitungen der Findlinge durch den Menschen ausschlaggebend. Bei einigen Objekten sind diese Kriterien erfüllt, viele andere in den Inventaren aufgeführte Steingruppen betrachtet die Kantonsarchäologie jedoch als natürliche Steinansammlungen.

Zu Frage 2: Die Steingruppierungen im Knonaueramt sind mit den im Internet publizierten Inventaren von Richard Walker bereits sehr gut erschlossen (vgl. www.ursusmajor.ch → Astrospektroskopie → Richard Walkers Page → Archäoastronomie). Die einzelnen Objekte sind darin detailliert beschrieben, auf Orientierungsplänchen eingezeichnet und mit Bildmaterial versehen. Die Internetpublikation ist in diesem Fall zweckmässig, weil das Inventar mit dieser Publikationsform jederzeit aktualisiert werden kann. Es gibt aber auch bereits Publikationen in gedruckter Form, z. B. Barbara Hutzl-Ronge, Magisches Zürich, AT Verlag Baden und München, 2006. Orientierungstafeln im Gelände sind ungeeignet, da auf diese Weise aus Kostengründen nur eine kleine Zahl von Objekten dokumentiert werden könnte und solche Tafeln leider sehr rasch zum Ziel von Vandalenakten werden. Zu Frage 3: Bereits heute sind in der Fundstellenliste der Kantonsarchäologie 67 Steinreihen, Steinkreise und Erratiker als potenzielle archäologische Fundstellen verzeichnet. 28 davon liegen im Knonaueramt. Um 29 der auf der Fundstellenliste verzeichneten Megalithobjekte wurde eine archäologische Zone errichtet. Diese Objekte sind den Gemeinden über die archäologischen Zonenpläne bekannt. Veränderungen in archäologischen Zonen unterstehen gemäss § 7 in Verbindung mit Anhang Ziff. 1.4.1.6 der Bauverfahrensverordnung vom 3. Dezember 1997 (LS 700.6) der Meldepflicht durch die Gemeinde. Eine namhafte Erhöhung der Schutzzonenzahl für Megalithobjekte würde die Möglichkeiten der Kantonsarchäologie übersteigen, denn mit der Bezeichnung einer archäologischen Zone sind Dokumentations-, Betreuungs- und Unterhaltsarbeiten verbunden. 16 Megalithobjekte stehen heute bereits im Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und der archäologischen Denkmäler. Verfügte Unterschutzstellungen wären Eingriffe ins Privateigentum, die hinreichend begründet werden müssten. Bei den Steingruppierungen im Knonaueramt würden hierzu aber in den meisten Fällen die Grundlagen fehlen. Megalithobjekte, die nicht in einer archäologischen Zone des Kantons liegen, können zudem von den Standortgemeinden in die kommunalen Inventare aufgenommen werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi