RRB Nr. 1146/2019
Postulat Josef Wiederkehr, Dietikon, Yvonne Bürgin, Rüti, und Josef Widler, Zürich, betreffend Alternative Standorte für den Bau eines Fussballstadions ausserhalb der Stadt Zürich, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 317/2019
Sitzung vom 4. Dezember 2019
1146. Postulat (Alternative Standorte für den Bau eines Fussballstadions ausserhalb der Stadt Zürich)
Erwägungen
Kantonsrat Josef Wiederkehr, Dietikon, Kantonsrätin Yvonne Bürgin, Rüti, und Kantonsrat Josef Widler, Zürich, haben am 30. September 2019 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen, rechtzeitig ausserhalb der Stadt Zürich alternative Standorte für den Bau eines Fussballstadions zu evaluieren, falls das aktuelle Projekt in der Stadt Zürich wieder scheitert. Begründung: Nachdem die Stadtzürcher Bevölkerung im November 2018 dem aktuellen, privat finanzierten Stadionprojekt mit 54% zustimmte, scheint erneut eine Interessengruppe das Stadionprojekt undemokratisch mit einer weiteren Volksabstimmung sabotieren zu wollen. Damit zeichnet sich bedauerlicherweise erneut ab, dass auch der neuste Versuch von keinem Erfolg gekrönt sein wird, in der Stadt Zürich ein Fussballstadion zu bauen. Daher sind auf raumplanerischer Ebene im Sinne der sportbegeisterten Bevölkerung dringend alternative Standorte zu prüfen. Dabei sind insbesondere Standorte ausserhalb der Stadt Zürich zu prüfen, welche gut erschlossen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass, im Fall eines erneuten Scheiterns des Stadionprojektes in der Stadt Zürich, frühzeitig Alternativen zur Verfügung stehen. Ein spezieller Fokus soll dabei auch auf die Umnutzung von geeigneten Arealen gelegt werden. Zu prüfen ist beispielweise eine Teil-Umnutzung des schlecht ausgelasteten Rangierbahnhofs Limmattals (RBL). Eine Erschliessung über die geplante S- Bahnstation Silbern wäre geradezu ideal. Ebenso soll aufgezeigt werden, wie die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen für die möglichen Standorte geschaffen werden können. Die Evaluation soll in Absprache mit den Zürcher Fussballclubs erfolgen und kann weitere Nutzungen umfassen, sofern diese die Eignung als Fussballstadion nicht beeinträchtigen. Erfahrungen auf der ganzen Welt zeigen, dass ein stimmungsvolles Fussballstadion positive Effekte hat auf die Entwicklung der jeweiligen Fussballclubs. Zürichs Fussball verdient einen richtigen «Hexenkessel».
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Josef Wiederkehr, Dietikon, Yvonne Bürgin, Rüti, und Josef Widler, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat hat zum gleichlautenden Postulat KR-Nr. 165/2018 betreffend Alternative Standorte für den Bau eines Fussballstadions ausserhalb der Stadt Zürich ablehnend Stellung genommen. An der darin geäusserten Haltung hält der Regierungsrat fest. Im kantonalen Richtplan ist der Bau eines neuen Fussballstadions auf dem Gelände des ehemaligen Hardturmstadions festgelegt und damit für alle Behörden verbindlich. In der Volksabstimmung vom 25. November 2018 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich dem Stadionprojekt zugestimmt. Der Regierungsrat sieht keinen Anlass, die erwähnte Festlegung infrage zu stellen. Die Suche eines alternativen Standorts wäre primär eine Aufgabe der Fussballclubs bzw. weiterer privater Akteure. Wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat KR-Nr. 165/2018 dargelegt, liegen keine Grundlagen vor, die den Regierungsrat dazu legitimieren, alternative Standorte für den Stadionbau zu suchen. Es sind keine kantonalen Aufgaben ersichtlich, die eine Standortsuche – wie im Postulat verlangt – zulassen. Darüber hinaus wird weiterhin bezweifelt, dass eine solche staatliche Vorgehensweise von der Bevölkerung und den Gemeinden im Kanton Zürich akzeptiert würde. Bislang gibt es keine Gemeinde, die ein Interesse als Standortgemeinde zur Errichtung eines Fussballstadions angemeldet hat. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 317/2019 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli