RRB Nr. 1148/2020
Unterhaltsreinigung der kantonalen Verwaltungsbauten, wiederkehrende gebundene Ausgabe, Vergabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. November 2020
1148. Unterhaltsreinigung der kantonalen Verwaltungsbauten
Erwägungen
(gebundene Ausgabe und Vergabe) Die Ausschreibung der Unterhaltsreinigung der Verwaltungsbauten erfolgt seit 2009 gebündelt in Lose. Das neue Los 5 wurde per 1. Februar 2021 öffentlich ausgeschrieben. Es umfasst Verwaltungsbauten, die mit RRB Nr. 309/2018 als Teil des Loses 4 vergeben wurden, jedoch in gegenseitigem Einvernehmen vorzeitig aufgelöst wurden, und Verwaltungsbauten, die seit der letzten Ausschreibung neu bezogen wurden. Infolge des offenen Vergabeverfahrens sind neun Angebote eingegangen. Die Offerten liegen zwischen Fr. 185 403.96 und Fr. 302 167.08 pro Auftragsjahr. Aufgrund der Prüfung der Eignungs- und Zuschlagskriterien sind die Reinigungsarbeiten an die Vebego AG, Dietikon, zum Gesamtbetrag von jährlich Fr. 230 000 (einschliesslich MWSt) zu vergeben. Darin enthalten ist eine Reserve von rund 15% für Unvorhergesehenes wie beispielsweise Raumreinigungsänderungen. Die Verträge werden auf drei Jahre fest abgeschlossen und können optional höchstens um vier Jahre verlängert werden. Für die Unterhaltsreinigung der Verwaltungsbauten des Loses 5 ist gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, Konto 31300 80300, zu bewilligen. Die Ausgabe von jährlich Fr. 230 000 ist im Budgetentwurf 2021 enthalten und für die folgenden Jahre im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt. Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 309/2018 wird per 1. Februar 2021 um den für die betroffenen Gebäude bewilligten Betrag (Fr. 124 000) gekürzt. Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag wie folgt der Teuerung angepasst werden: prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Dezember 2015 = 100%). Massgebend für die Berechnung von Anpassungen ist jeweils die Indexstandentwicklung von Juni bis Juni des Folgejahres. Das Immobilienamt ist gehalten, die vom Vertragspartner geltend gemachte Preissteigerung zu
prüfen und gegebenenfalls zu akzeptieren oder abzulehnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Unterhaltsreinigung der kantonalen Verwaltungsbauten (Los 5) wird ab 2021 eine jährlich wiederkehrende gebundene Ausgabe von Fr. 230 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Die Ausgabenbewilligung wird jährlich abgerechnet, erstmals per Ende 2021.
III. Die Ausgabe wird nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung angepasst.
IV. Die Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 309/2018 wird per 1. Februar 2021 um Fr. 124 000 gekürzt.
V. Die Unterhaltsreinigung der kantonalen Verwaltungsbauten (Los 5) wird gemäss Angebot vom 30. September 2020 zu Fr. 230 000 pro Jahr an die Vebego AG, Dietikon, vergeben.
VI. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli