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Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend ABU-Reform ohne die Unterstützung der Lehrpersonen?, Beantwortung

RRB Nr. 1152/2024 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 13. Nov. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1152-2024/de/anfrage-wilma-willi-stadel-und-karin-fehr-thoma-uster-betreffend-abu-reform-ohne-die-unterstutzung-der-lehrpersonen-beantwortung

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1152/2024

Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Karin Fehr Thoma, Uster, betreffend ABU-Reform ohne die Unterstützung der Lehrpersonen?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 311/2024

Sitzung vom 13. November 2024

1152. Anfrage (ABU-Reform ohne die Unterstützung der Lehrpersonen?) Die Kantonsrätinnen Wilma Willi, Stadel, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 30. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Das vom SBFI geführten Projekt «Allgemeinbildung 2030» plant unter anderem eine Neuausrichtung des Qualifikationsverfahrens. Dazu wurden Stellungnahmen von verschiedenen Akteuren eingeholt. Die nationale Vernehmlassung lief bis 1. Juli 2024. Dazu haben sich 19 der 23 Berufsfachsschulen im Kanton Zürich geäussert, dies gemäss Ausführungen der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich1. Die vorgeschlagene Abschaffung der Abschlussprüfungen wird lediglich von zwei Schulen im Kanton Zürich begrüsst. 14 Schulen lehnen die Abschaffung klar ab. Nach Ablauf der sehr kurzen kantonalen Vernehmlassungsfrist, am 6. Mai 2024, erfolgte der Regierungsratsbeschluss am 12. Juni 2024 RRB 637/2024). Der Regierungsrat verstehe im Beschluss zwar die ablehnende Haltung betreffend die Abschaffung der Abschlussprüfungen, ordnet dies aber den Reformzielen unter und «unterstützt» und «begrüsst» die Reform. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Die ABU-Lehrpersonen suchten im Erläuternden Bericht vergeblich nach einer wissenschaftlichen Begründung für die Abschaffung der Abschlussprüfung. Evidenzbasierte Entscheide sind in der Regel nachvollziehbarer. Wird der Regierungsrat diese Begründung bekanntmachen?

2. Gab es in den letzten Jahren an der PHZH oder weiteren Hochschulen Forschung zu den Abschlussprüfungen und Qualifikationsverfahren? Zu welchen Erkenntnissen gelangte die Forschung im Hinblick auf die Abschaffung der Abschlussprüfungen?

3. Im Regierungsratsbeschluss führt der Regierungsrat seine Gründe auf, weshalb er trotz ablehnender Haltungen der Fachschaften der Berufsfachschulen trotzdem die Neuausrichtung (und somit die Re- duktion der Prüfungsformen) begrüsst. Weshalb fand eine Vernehmlassung statt, wenn der Regierungsrat nicht bereit ist, die Meinungen und Argumente der Basis zu berücksichtigen?

4. Sieht der Regierungsrat dennoch Möglichkeiten diese Kritikpunkte national einzubringen?

5. Wurde die Leitung der Lehrerkonferenz (LKB) und des Zürcher Verbandes der Lehrkräfte in der Berufsbildung (ZLB) abgesehen von der Vernehmlassung betreffend Abschaffung der Abschlussprüfungen angehört?

6. Ein Überarbeitungszyklus von 7 Jahren für den Rahmenlehrplan wird vorgeschlagen. Wie wird sichergestellt, dass erfahrene ABU- Lehrpersonen aus dem Kanton Zürich rechtzeitig in die Überarbeitung einbezogen werden?

7. Die Vertiefungsarbeit soll neu 50% der Abschlussnote sein. Wie beurteilt der Regierungsrat die Validität und Gültigkeit der vorgeschlagenen Abschlussverfahren in Hinblick auf KI und weitere Hilfsmittel?

8. Der Regierungsrat sprach für die Sekundarstufe 2 einen dreistelligen Millionenkredit (DiWaSek2). Wie kann ohne eine externe Schlussprüfung festgestellt werden, ob Lernende die verlangten digitalen Kompetenzen erreicht haben?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 25. März 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung den Kantonen die Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (SR 412.101.241) zur Vernehmlassung unterbreitet. Die Vernehmlassungsvorlage umfasste den Entwurf für eine Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, einen erläuternden Bericht, einen synoptischen Vergleich zwischen dem Entwurf und der geltenden Verordnung und den Entwurf eines neuen Rahmenlehrplans für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Dem Regierungsrat liegen keine weiteren Dokumente vor, die über den erläuternden Bericht hinausgehen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Abschlussprüfung nicht einfach aufgehoben werden soll, sondern durch eine Abschlussarbeit mit Präsentation und vertiefendem Gespräch ersetzt wird.

Zu Frage 2: Dem Regierungsrat sind keine spezifischen Forschungsergebnisse zum Themenbereich Abschlussprüfungen und Qualifikationsverfahren bekannt. Zu Frage 3: Wie im RRB Nr. 637/2024 aufgeführt, stützt sich die Stellungnahme auf die Rückmeldungen verschiedenster Interessengruppen, die einer Gesamtwürdigung unterzogen wurden. Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert. Eine erneute Stellungnahme des Kantons ist nicht vorgesehen. Zu Frage 5: Das Projekt wurde mehrmals im Rahmen der Delegiertenversammlungen der Lehrpersonenkonferenz Berufsfachschulen Kanton Zürich behandelt. Vertretende des Zürcher Verbandes der Lehrkräfte in der Berufsbildung nehmen zweimal pro Jahr an den Verbandsgesprächen im Mittelschul- und Berufsbildungsamt teil. Zu Frage 6: Der Prozess zur Überarbeitung des Rahmenlehrplans wird durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) gesteuert. Davon ausgehend, dass weitere Überarbeitungsprozesse folgen, wird der Kanton erfahrene Lehrpersonen konsultieren. Zu Frage 7: Der Regierungsrat beurteilt die Validität und Gültigkeit des neuen Qualifikationsverfahrens als gut. Die Erfahrungsnoten werden stärker gewichtet. Die bisherige Vertiefungsarbeit wird durch eine Schlussarbeit ersetzt und somit aufgewertet. Auch vor der breiten Verfügbarkeit von Künstlicher Intelligenz konnte bei Abschlussarbeiten nie gänzlich ausgeschlossen werden, dass Lernende externe Hilfe beanspruchen. Durch die Präsentation der Arbeit und das vertiefende Gespräch kann der eigene Beitrag der Lernenden zur Arbeit überprüft und sichergestellt werden. Dass auch der Prozess der Erarbeitung bewertet wird, ist ein weiteres Element zur Qualitätssicherung. Zu Frage 8: Die Totalrevision der Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Projekt «Digitaler Wandel an den kantonalen Schulen der Sekundarstufe II». Die Berufsfachschulen überprüfen im Rahmen des Qualifikationsverfahrens die Erreichung der in den Mindestvorschriften und im Rahmenlehrplan geforderten Kompetenzen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli