RRB Nr. 1156/2020
Postulat Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Martin Huber, Neftenbach, und Marc Bourgeois, Zürich, betreffend Private schaffen Arbeitsplätze, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 317/2020
Sitzung vom 25. November 2020
1156. Postulat (Private schaffen Arbeitsplätze)
Erwägungen
Kantonsrätin Beatrix Frey, Meilen sowie die Kantonsräte Martin Huber, Neftenbach, und Marc Bourgeois, Zürich, haben am 31. August 2020 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat wird eingeladen aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen und Anreizen unterstützt werden kann, dass natürliche Personen im Privathaushalt Arbeitsplätze schaffen. Gefördert werden sollen unbefristete Arbeitsverträge zu fairen Anstellungsbedingungen. Begründung: Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zeichnen sich immer deutlicher ab. Tausende von Arbeitsplätzen sind in Gefahr. Betroffen sind insbesondere niederschwellige Arbeitsplätze, die bereits aufgrund anderer Entwicklungen wie beispielsweise die Digitalisierung unter Druck stehen. Auf der anderen Seite steigt der Bedarf der Privathaushalte an unterstützenden Arbeiten. Die demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen und insbesondere die zunehmende Erwerbsquote von Frauen führen dazu, dass hauswirtschaftliche und Care-Arbeiten, die früher innerfamiliär erbracht wurden, von Dritten eingekauft werden müssen. Diese Entwicklung ist auch im Interesse der Wirtschaft, weil so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt bzw. das Potenzial an gut qualifizierten inländischen Arbeitskräften besser ausgeschöpft werden kann. Auch der Staat profitiert, wenn Private Arbeitsplätze schaffen. Private Betreuungsstrukturen unterstützen die Strategie ambulant vor stationär und entlasten den Staat unter anderem bei der Pflegeversorgung und -finanzierung. Dieses Arbeitsplatz-Potenzial wird heute nicht ausgeschöpft, weil die bürokratischen Hürden und die Kosten für Privathaushalte hoch sind. So sehen sich heute beispielsweise betagte Menschen mit einem hohen Betreuungsbedarf gezwungen, sich in eine (insgesamt teurere) stationäre Einrichtung zu begeben, weil sie dies aufgrund der geltenden Finanzierungsregeln günstiger kommt als wenn sie sich eine private Lösung für Betreuung und Haushalt organisieren. Der Regierungsrat soll aufzeigen, mit welchen Massnahmen und Anreizen er dazu beitragen kann, dass Private bereit sind, Verantwortung als Arbeitgebende zu übernehmen. Gefördert werden sollen unbefristete Arbeitsverhältnisse (Voll- oder Teilzeit) zu fairen Anstellungsbedingungen. Lohndumping und eine ungebührliche Konkurrenzierung des Gewerbes gilt es zu verhindern.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Beatrix Frey, Meilen, Martin Huber, Neftenbach, und Marc Bourgeois, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Der Regierungsrat sieht für das mit dem Postulat anvisierte Ziel wenig kantonalen Spielraum, mit Massnahmen und Anreizen die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Privatpersonen in Privathaushalten zu fördern. Im Bereich der Hauswirtschaft ist der bundesrechtliche Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft vom 20. Oktober 2010 (SR 221.215.329.4) massgebend. Dieser regelt die Mindestlöhne für Hausangestellte in Privathaushalten und ist zwingender Natur. Abweichende (kantonale) Regelungen sind nicht möglich. Für die übrigen Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Ruhezeiten, Ferienanspruch, Überstundenentschädigung, Kündigung usw. enthält der kantonale Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer vom 29. Mai 1991 (LS 821.12) dispositive arbeitsrechtliche Regelungen. Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben diesbezüglich einen gewissen vertraglichen Gestaltungsspielraum. Die administrativen Hürden und Kosten im Zusammenhang mit der Anstellung von Personen in Privathaushalten sind verhältnismässig tief. So bietet z. B. die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich auf ihrer Webseite eigens für Privathaushalte zugeschnittene Online-Services an. Die relevanten Informationen zur AHV-Beitragspflicht und zu weiteren obligatorischen Sozialversicherungen sind auf der Webseite abrufbar. Ein Online-Rechner ermöglicht die einfache Berechnung des Stunden- oder Monatslohns. Ebenfalls lassen sich Vorlagen für die Lohnabrechnung darauf finden. Auf dieser Webseite wird auch auf das vereinfachte Abrechnungsverfahren mit Steuerabzug hingewiesen. Weiter sieht der Regierungsrat auch hinsichtlich steuerlicher Erleichterungen für die Anstellung von Hausbediensteten durch Private keine Möglichkeit, im Sinne des Postulats tätig zu werden. Andernfalls würde dies eine einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung einer einzelnen Branche bzw. von einzelnen Arbeitsverhältnissen darstellen. Aufgrund der beim Kanton vorhandenen Spitex-Daten können keine Aussagen zum Bedarf von ambulanten Pflege- oder Betreuungsleistungen gemacht werden. Es kann aber festgehalten werden, dass der Gesundheitsdirektion keine Meldungen bekannt sind, wonach das ambulante
Angebot an pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen grundsätzlich den heutigen Bedarf nicht decken würde. Pflegerische Leistungen ausserhalb von Spitälern und Pflegeheimen dürfen im
Kanton Zürich zum Schutze der Patientinnen und Patienten nur durch Fachpersonal einer Spitex-Institution oder Pflegefachpersonen mit Bewilligung für die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung (Berufsausübungsbewilligung) erbracht werden. Bewilligungspflichtig sind sämtliche pflegerischen Leistungen, wobei diese – ausser bei der Grundpflege – ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Anordnung ausgeführt werden dürfen. Auch wenn vermehrt private Betreuungsstrukturen geschaffen würden, führte dies nicht automatisch zu einer Entlastung der staatlich organisierten Pflegeversorgung und -finanzierung. Die kantonale Förderung von privaten Anstellungsverhältnissen wäre für den Zweck einer Verlagerung von der stationären zur ambulanten Pflege daher ein nahezu wirkungsloses Mittel. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 317/2020 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli