RRB Nr. 1160/2021
Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Pfungen-Dättlikon, Auflösung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1160. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Pfungen- Dättlikon, Auflösung)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Pfungen und Dättlikon bildeten seit 1994 unter der Bezeichnung «Zweckverband Feuerwehr Pfungen-Dättlikon» einen Zweckverband für den Betrieb einer gemeinsamen Feuerwehr (RRB Nr. 239/1995). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Feuerwehrkommission den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden die Auflösung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Stimmberechtigten an der Urne, die Auflösung des Zweckverbands gutzuheissen. Die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 7. März 2021 an der Urne zu. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung und Schreiben vom 26. Juli 2021 ersuchte der Zweckverband Feuerwehr Pfungen-Dättlikon den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbands auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Anschlussvertrages am 1. Januar 2022 (Art. 19 Anschlussvertrag).
2. Die Auflösung des Zweckverbands Feuerwehr Pfungen-Dättlikon gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzgemeinde Pfungen in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Pfungen und Dättlikon bestehenden Zweckverbands Feuerwehr Pfungen-Dättlikon per 1. Januar 2022 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbands sind von der ehemaligen Sitzgemeinde Pfungen in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, – Dättlikon, Ausserdorf 14, 8421 Dättlikon, – den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli