RRB Nr. 1164/2020
Anfrage von Anne-Claude Hensch Frei, Zürich, betreffend Lückenhafte Armutsbeobachtung in der Schweiz durch optimiertes Armutsmonitoring im Kanton Zürich verbessern, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 413/2020
Sitzung vom 2. Dezember 2020
1164. Anfrage (Lückenhafte Armutsbeobachtung in der Schweiz durch optimiertes Armutsmonitoring im Kanton Zürich verbessern) Kantonsrätin Anne-Claude Hensch Frei, Zürich, hat am 9. November 2020 folgende Anfrage eingereicht: In der Schweiz leben gemäss offiziellen Statistiken rund 660 00 Menschen in Armut. Sie erreichen das soziale Existenzminimum mit ihren Einkünften nicht. Diese Armut trägt ganz unterschiedliche Gesichter. Eine systematische Beobachtung wäre daher wesentlich, um armutsbetroffenen Menschen die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie brauchen. Nun ist in der Schweiz die Armutsbeobachtung immer noch lückenhaft. Zwar veröffentlicht das Bundesamt für Statistik regelmässig Indikatoren zur Armut. Aber unser Föderalismus verhindert momentan eine schweizweit wirksame Armutsbekämpfung. Das liegt daran, dass die einzelnen Kantone sich beim Monitoring und der Bekämpfung der Armut stark unterscheiden. Sie erheben und veröffentlichen unabhängig von einander in unregelmässigen Abständen mit unterschiedlichen Instrumenten und Indikatoren Daten oder eben auch nicht. Diese Uneinheitlichkeit des Vorgehens führt zu einem bruchstückhaften Abbild der Armutssituation in der Schweiz und verhindert ein national flächendeckendes Armutsmonitoring und eine wirksame Armutspolitik. Das Problem wurde auf Bundesebene bereits erkannt. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ein regelmässiges Armutsmonitoring, welches die föderale Struktur der Schweiz berücksichtigt, einzurichten. Nun haben die Berner Fachhochschule BHF und Caritas Schweiz ein neues Modell dazu entwickelt, das den Kantonen eine systematische und differenzierte Armutsbeobachtung erlaubt und eben auch die bereits vorhandenen Daten besser auswertet. Wenn alle Kantone mitmachen, könnte aufgrund dieser Daten sowohl in den einzelnen Kantonen wie auch national die Armutsbekämpfung gezielter angegangen werden.
https://www.knoten-maschen.ch/armutsmonitoring-das-instrument-gegen-armut/ https://www.bfh.ch/de/forschung/forschungsprojekte/2019-426-071-878/
In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Welche Daten zur Armut werden in welchen Abständen vom Kanton Zürich aufgrund welcher Indikatoren erhoben? Werden dabei auch Working Poor erfasst?
2. Wie erstattet der Kanton Zürich über die Armutssituation Bericht? Sowohl innerhalb des Kantons aber auch zuhanden des Bundes?
3. Welche Massnahmen zur Armutsbekämpfung oder -prävention ergreift der Kanton Zürich aufgrund der erhobenen Daten?
4. Sieht der Regierungsrat aufgrund der Corona-Pandemie verstärkten Handlungsbedarf in Sachen Armutsbekämpfung? Wenn ja, wo und mit welchen Mitteln? Wenn nein, weshalb nicht?
5. Kann es sich der Regierungsrat vorstellen, das neue Modell der BHF und der Caritas Schweiz im Kanton zu verwenden und damit auch eine gezieltere nationale Armutspolitik voranzubringen? Wenn nein, weshalb nicht?
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Anne-Claude Hensch Frei, Zürich, wird wie folgt beantwortet:
Für den Regierungsrat stellt die Bekämpfung der Armut eine ständige Aufgabe dar. So dienen Regelungen in verschiedenen Gesetzen dazu, der Armut vorzubeugen und ihr entgegenzuwirken. Sodann werden im Rahmen der Legislaturziele Massnahmen umgesetzt, die ebenfalls einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten. Im Bericht zum Postulat KR- Nr. 381/2018 betreffend Bekämpfung von Kinderarmut im Kanton Zürich zeigt der Regierungsrat die geplanten oder bereits umgesetzten Massnahmen zur Bekämpfung von Armut, insbesondere der Kinderarmut, auf (Vorlage 5670). Der Kanton Zürich setzt sich u. a. auch über die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut (Nationales Programm gegen Armut) für eine gezielte nationale Armutspolitik ein. Dieses Programm wird mit verschiedenen Massnahmen bis 2024 weitergeführt. Zu Fragen 1 und 2: Erstmals wurde im Rahmen der schweizerischen Sozialhilfestatistik für das Jahr 2001 der jährlich erscheinende Sozialbericht für den Kanton Zürich publiziert. Dieser umfasst heute neben detaillierten Auswertungen zur Sozialhilfe, zu den Unterstützungsleistungen für Personen des
Asylbereichs, zu den Zusatzleistungen und zur Alimentenbevorschussung auch wichtige Informationen zu den soziodemografischen, sozioökonomischen und wirtschaftlich-arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen. Informationen zur wirtschaftlichen und persönlichen Situation der Sozialhilfebeziehenden wie beispielsweise das Alter der Betroffenen, ihre Wohn- und Lebensformen oder die Höhe ihrer Mietkosten werden genauso erhoben und ausgewertet wie ihre Erwerbssituation. In diesem Zusammenhang wird auch der Anteil an Leistungsbeziehenden ausgewiesen, die trotz Vollzeitstelle ergänzend mit Sozialhilfe unterstützt werden müssen, um ihren Lebensbedarf zu decken, und es werden Erkenntnisse zu den Risikogruppen gewonnen. Der Sozialbericht wird in enger Zusammenarbeit des Bundesamtes für Statistik, des Statistischen Amtes und des Sozialamtes des Kantons Zürich erarbeitet. Zu Frage 3: Das Konzept des Sozialberichtes wurde insbesondere mit dem Ziel entwickelt, über wiederkehrende Leistungen verlässliche Grundlagen für die Bearbeitung sozialpolitischer und fachlicher Fragestellungen zu verfügen. Zudem macht er Daten zugänglich und Entwicklungen transparent. Seit Jahren weist der Sozialbericht des Kantons Zürich beispielsweise aus, dass ein erheblicher Anteil der Sozialhilfebeziehenden über keine abgeschlossene Berufsbildung verfügt. Am 9. September 2020 hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, zur Umsetzung des Programms «Grundkompetenzen Erwachsener» einen Rahmenkredit zu bewilligen, was auch auf eine Verbesserung der Situation der genannten Zielgruppe der Working Poor abzielt (vgl. Vorlage 5655). Zu Frage 4: Der Regierungsrat hat zur raschen Abfederung von wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronapandemie befristete Massnahmen ergriffen (vgl. insbesondere RRB Nrn. 262/2020 und 1097/2020). Wie erwähnt, engagiert sich der Kanton Zürich in der SODK, welche die Thematik zuletzt an ihrer Sitzung vom 20. November 2020 behandelt hat. Im Übrigen sind für die Ausrichtung von Sozialhilfe- und Zusatzleistungen und die direkte Armutsbekämpfung gemäss geltender Aufgabenteilung die Gemeinden verantwortlich. Zu Frage 5: Vorab sind die laufenden Arbeiten des Bundes zentral (vgl. Motion 19. 3953 betreffend Regelmässiges Monitoring der Armutssituation Schweiz). So läuft in diesem Zusammenhang ein Pilotprojekt des Bundesamtes für
Sozialversicherungen (sogenanntes «WiSiER», wirtschaftliche Situation von Personen im Erwerbs- und im Rentenalter). Das erwähnte Armutsmonitoring der Berner Fachhochschule beruht im Wesentlichen auf diesen Arbeiten.
Auf kantonaler Ebene ist die Berichterstattung zum Postulat KR- Nr. 195/2019 betreffend Erst untersuchen, dann handeln in Arbeit, aufgrund dessen wiederkehrend ein umfassendes Bild über die finanziellen Verhältnisse aller Zürcher Haushalte bestehen wird. Damit besteht inskünftig eine Grundlage, um sozioökonomische Entwicklungen im Kanton Zürich zu erkennen und politische Entwicklungsprozesse auf eine umfassende Datenlage zu stützen. Es werden dabei Daten aus der Bevölkerungsstatistik und der Steuerstatistik sowie leistungsstatistische Daten (Sozialhilfestatistik, Prämienverbilligungsdaten) einfliessen. Methodisch wird sich das Statistische Amt eng an das Vorgehen des Bundes anlehnen. Damit werden auch für den Kanton Zürich vergleichbare Kennzahlen berechnet werden können.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli