RRB Nr. 1169/2024
Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität Zürich, Vereinbarung, Ermächtigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. November 2024
1169. Zusammenarbeit mit dem Europa Institut an der Universität
Erwägungen
Zürich (Vereinbarung, Ermächtigung) Das Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ), ein Kompetenzzentrum für europäische Angelegenheiten, wird vom Verein «Europa Institut an der Universität Zürich» betrieben. Der Kanton Zürich pflegt seit der Gründung des EIZ eine Zusammenarbeit mit diesem und leistet finanzielle Beiträge. Die Grundlage bildet eine Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und dem EIZ. Die geltende Vereinbarung wurde für die Dauer bis 31. Dezember 2024 abgeschlossen (RRB Nr. 1041/2019) und soll nun durch eine neue Vereinbarung, wieder für eine Dauer von fünf Jahren, abgelöst werden. In der Zusammenarbeitsvereinbarung legen der Kanton Zürich und das EIZ die Bereiche der Zusammenarbeit, die vom EIZ zu erbringenden Leistungen, die Grundsätze der Zusammenarbeit und den finanziellen Beitrag des Kantons an das EIZ fest. Die vom EIZ für ein Kalenderjahr im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie die konkrete Zusammenarbeit werden jeweils in einer jährlichen Leistungsvereinbarung zwischen der Staatskanzlei und dem EIZ festgehalten. Die Bereiche der Zusammenarbeit sollen unverändert bleiben. Das EIZ wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Informations- und Weiterbildungsanlässe durchführen. Zudem kommen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung in den Genuss von vergünstigten und teilweise kostenlosen Weiterbildungsangeboten. Auch erhalten sie Zugang zu Information (Newsletter zu Europafragen, neu einschliesslich der Publikationen «EuZ – Zeitschrift für Europarecht» und «Risiko & Recht»). Ausserdem nimmt das EIZ für die kantonale Verwaltung bei Bedarf Abklärungen zu besonderen Fragestellungen vor. Über die Zusammenarbeit mit dem EIZ ergeben sich für den Regierungsrat auch Kontakte zu hochrangigen Persönlichkeiten der europäischen bzw. internationalen Politik. Die Staatskanzlei ist zu ermächtigen, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Der Pauschalbeitrag von jährlich Fr. 100 000 (zuzüglich MWSt) wurde seit 1995 nicht mehr angepasst. Gemäss dem Bundesamt für Statistik stieg der Landesindex der Konsumentenpreise zwischen Januar 1995 und September 2024 um 20,5%. Um den gestiegenen Kosten zu entsprechen, wird der Beitrag um 20% erhöht. Für die Leistungserbringung wird dem EIZ somit inflationsbereinigt neu ein Pauschalbeitrag von jährlich Fr. 120 000 (zuzüglich MWSt) entrichtet. Darin sind Infrastrukturkosten
des EIZ (insbesondere Raummiete, Bibliothek und Sekretariat) inbegriffen. Zusätzlich wird für Veranstaltungen neu ein Betrag von Fr. 60 000 (einschliesslich MWSt, Kostendach pro Jahr, bisher Fr. 50 000) bereitgestellt, der für einzeln vereinbarte Veranstaltungen (pro Veranstaltung in der Regel nicht mehr als Fr. 6000) nach Abrechnung entrichtet wird. Die finanziellen Leistungen des Kantons zugunsten des EIZ belaufen sich somit jährlich auf insgesamt rund Fr. 180 000 (zuzüglich MWSt des Pauschalbeitrags). Der finanzielle Beitrag an das EIZ ist im Budgetentwurf 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025– 2028 der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, noch ohne den zusätzlichen Betrag zur Bereinigung der Inflation enthalten. Die im Budgetentwurf 2025 nicht budgetierte Differenz der Inflationsbereinigung von Fr. 30 000 (zuzüglich MWSt) wird in der Leistungsgruppe Nr. 1000, Regierungsrat und Staatskanzlei, kompensiert. Die entsprechenden Differenzen in derselben Höhe in den Planjahren 2026 bis 2028 werden im Budgetentwurf 2026 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 berücksichtigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Europa Institut an der Universität Zürich gemäss Entwurf vom 16. Oktober 2024 zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli