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Strassen, Illnau-Effretikon, 824 Kyburgstrasse, ausgangs Billikon bis eingangs Ettenhusen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 1178/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 2. Dez. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1178-2020/de/strassen-illnau-effretikon-824-kyburgstrasse-ausgangs-billikon-bis-eingangs-ettenhusen-strasseninstandsetzung-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 1178/2020

Strassen, Illnau-Effretikon, 824 Kyburgstrasse, ausgangs Billikon bis eingangs Ettenhusen, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. Dezember 2020

1178. Strassen (Illnau-Effretikon, 824 Kyburgstrasse, ausgangs

Erwägungen

Billikon bis eingangs Ettenhusen, km 2.675–3.600, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Kyburgstrasse im Abschnitt ausgangs Billikon bis eingangs Ettenhusen wurde 1969 ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde 1999 eine Oberflächenbehandlung ausgeführt. Die Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist Gesteinskornausbrüche auf. Zudem sind örtliche Verformungen und Risse vorhanden. Zur Erhaltung des noch intakten Strassenunterbaus und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag- und Deckschicht (10 cm + 3 cm) eingebaut. Die Fundationsschicht muss im Teilstück km 3.160–3.320 ersetzt werden. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind zu ersetzen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden gesamthaft erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Die Absprache und Koordination mit der Gemeinde, dem Verkehrsbetrieb und allen Werkeigentümern hat stattgefunden. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 29. Oktober 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 350 000 Nebenarbeiten 130 000 Technische Arbeiten 90 000 Total 1 570 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30609), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2021 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 585 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 824 Kyburgstrasse, Stadt Illnau-Effretikon, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 570 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — gelesen in der Fassung vom 1. März 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2021, 1. Januar 2022, 1. Juli 2022 und 1. Juli 2022 erneut konsolidiert.

Zitiert in