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Gemeindewesen, Spitex Buchs-Dällikon, neue Statuten, Genehmigung

RRB Nr. 1191/2019 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 18. Dez. 2019

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-1191-2019/de/gemeindewesen-spitex-buchs-dallikon-neue-statuten-genehmigung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 1191/2019

Gemeindewesen, Spitex Buchs-Dällikon, neue Statuten, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2019

1191. Gemeindewesen (Zweckverband Spitex Buchs-Dällikon)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Buchs und Dällikon bilden seit 1995 einen Zweckverband für die spitalexternen Dienste (RRB Nr. 2976/1995). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 20. Oktober 2019 haben die Stimmberechtigten der beiden Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2020) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 11. Dezember 2008. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand des Zweckverbands Spitex Buchs-Dällikon, c/o Gemeindeverwaltung Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Buchs, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs, – Dällikon, Schulstrasse 5, 8108 Dällikon,

– den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Seither geänderte Bestimmungen

Dieser Entscheid legt Bestimmungen aus, deren Erlass seither erneut konsolidiert wurde. Ob der Artikel selbst geändert hat, ist nicht erfasst.

  • Verfassung des Kantons Zürich, Art. 92 — gelesen in der Fassung vom 1. Februar 2018; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Januar 2022, 1. November 2022, 1. April 2023, 1. April 2023, 1. Juli 2024 und 1. Juli 2024 erneut konsolidiert.
  • Gemeindegesetz, Art. 73 und Art. 80 — gelesen in der Fassung vom 1. Juni 2019; der Erlass wurde am 1. Januar 2022, 1. Oktober 2022 und 1. April 2026 erneut konsolidiert.