RRB Nr. 1192/2024
OECD/G20-Mindestbesteuerung, 2. Berichterstattung zum kantonalen Umsetzungsstand, Schreiben an die Eidgenössische Steuerverwaltung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2024
1192. OECD/G20-Mindestbesteuerung; 2. Berichterstattung
Erwägungen
zum kantonalen Umsetzungsstand, Schreiben an die Eidgenössische Steuerverwaltung Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2022 die Änderung der Bundesverfassung (SR 101) betreffend Umsetzung des OECD-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft beschlossen; die Stimmberechtigten haben die Umsetzung des Projekts an der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 angenommen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde das Postulat 22.3893 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates betreffend OECD-Mindeststeuer. Auswirkungen auf die Disparität zwischen den Kantonen und Formen der kantonalen Umsetzung angenommen. Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der OECD/G20- Steuerreform auf die einzelnen Kantone einschliesslich des Finanz- und Lastenausgleichs aufzuzeigen sowie deren Umsetzungspläne darzustellen. Das Postulat verlangt eine zeitlich etappierte Berichterstattung. Da die Berichterstattung Informationen zu kantonalen Massnahmen umfasst, hat sich das Eidgenössische Finanzdepartement erstmals mit Schreiben vom 27. Februar 2023 an die Kantonsregierungen gewandt mit der Bitte, Fragen bezüglich des jetweiligen Kantons gemäss mitgesandtem Raster zu beantworten (vgl. RRB Nr. 784/2023). Mit Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16. September 2024 werden die Kantone erneut ersucht, Fragen gemäss mitgesandtem Raster zu beantworten.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Eidgenössische Steuerverwaltung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version und unter Beilage des Antwortformulars an vernehmlassungen@estv.admin.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 16. September 2024, mit dem Sie die Kantonsregierungen einladen, Bericht zu erstatten über die kantonalen Massnahmen im Zusammenhang mit der OECD/G20-Steuerreform (Stand 31. Oktober 2024). In der Beilage stellen wir Ihnen wunschgemäss das Antwortformular zu.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli