RRB Nr. 1198/2013
Verkehrsabgabengesetz, Bemessungsgrundlagen; Verkehrsabgabenverordnung; Änderung, Inkraftsetzung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2013
1198. Verkehrsabgabengesetz, Änderung vom 28. November 2011;
Erwägungen
Verkehrsabgabenverordnung, Änderung vom 13. März 2013 (Inkraftsetzung) Am 28. November 2011 verabschiedete der Kantonsrat die Änderung des Verkehrsabgabengesetzes. Gegen den Beschluss des Kantonsrates wurde das Referendum ergriffen. Die Stimmberechtigten stimmten der Gesetzesrevision am 17. Juni 2012 zu (ABl 2012-07-20). Der Regierungsrat beschloss am 13. März 2013 die Änderung der Verkehrsabgabenverordnung und setzte sie und die Änderung des Verkehrsabgabengesetzes auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Für den Fall, dass ein Rechtsmittel ergriffen werden sollte, wurde festgelegt, dass erneut über die Inkraftsetzung entschieden werde (ABl 2013-03-22). Mit Urteil vom 19. September 2013 wies das Verwaltungsgericht eine vom TCS-Camping Club Zürich und von Thomas Grädel gegen die Verordnungsänderung erhobene Beschwerde ab. Sollte gegen den Verwaltungsgerichtsentscheid Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden, käme ihr gemäss Art. 103 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 (SR 173.110) keine aufschiebende Wirkung zu. An der Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2014 ist festzuhalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderungen des Verkehrsabgabengesetzes vom 28. November 2011 (Bemessungsgrundlagen) und der Verkehrsabgabenverordnung vom 13. März 2013 werden auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
II. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi